KI-Steuersoftware

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen kennen, UStVA automatisch erstellen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig – monatlich oder quartalsweise, je nach Vorjahres-Zahllast. Unsere KI erstellt die UStVA aus Ihren gebuchten Umsätzen und Vorsteuern, schlägt den richtigen Zeitraum vor und behält die Fristen im Steuerkalender. Mit Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen ganzen Monat.

Welche Fristen gelten für die UStVA?

Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben und die Zahllast bis dahin zu entrichten (§ 18 UStG). Der Zeitraum richtet sich nach der Steuer des Vorjahres.

  • Vorjahres-Zahllast über 7.500 Euro: monatliche Voranmeldung
  • Vorjahres-Zahllast bis 7.500 Euro: vierteljährliche Voranmeldung
  • Vorjahres-Zahllast bis 1.000 Euro: Befreiung möglich, nur Jahreserklärung
  • Abgabe- und Zahlungsfrist: 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums
  • Mit Dauerfristverlängerung: jeweils ein Monat mehr Zeit

So erstellt die KI Ihre Voranmeldung

Aus den Buchungen

Die UStVA entsteht aus Ihren gebuchten Umsätzen und Vorsteuern – Kennzahl für Kennzahl. Umsätze zu 19 und 7 Prozent, Vorsteuer und Zahllast landen im richtigen Feld des amtlichen Vordrucks.

Richtiger Zeitraum

Die KI leitet aus Ihren Vorjahreswerten ab, ob Sie monatlich, quartalsweise oder nur jährlich abgeben müssen, und schlägt den passenden Voranmeldungszeitraum vor.

Plausibilität vor Abgabe

Vor der Übermittlung prüft das Modul Kennzahlen und Summen. Unstimmigkeiten werden markiert, bevor die Anmeldung an ELSTER geht – nicht erst, wenn das Finanzamt nachfragt.

Verpasste Fristen kosten Geld

Wird die Voranmeldung zu spät abgegeben, droht ein Verspätungszuschlag; wird die Zahllast zu spät entrichtet, kommen Säumniszuschläge hinzu. Der Steuerkalender des Moduls hält alle Abgabe- und Zahlungstermine für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer an einer Stelle bereit.

So sehen Sie früh, wann welche Anmeldung fällig ist, und geben rechtzeitig frei. Die KI bereitet die UStVA schon vor, sobald die Buchungen des Zeitraums vorliegen – Sie prüfen nur noch und übermitteln.

Jahreserklärung und Zusammenfassende Meldung

  • USt-Jahreserklärung mit automatischem Abgleich gegen alle Voranmeldungen des Jahres
  • Zusammenfassende Meldung für EU-Lieferungen und -Leistungen (§ 18a UStG), je USt-IdNr.
  • USt-Auswertung mit Verlauf nach Steuersatz und Konto
  • Alles aus derselben Datenbasis wie Abschluss und E-Bilanz

Ein Monat mehr mit Dauerfristverlängerung

Wer regelmäßig knapp an der Frist ist, beantragt die Dauerfristverlängerung nach den §§ 46 bis 48 UStDV. Sie verschiebt die Abgabe der Voranmeldung dauerhaft um einen Monat nach hinten. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Umsatzsteuer fällig, die auf die Dezember-Voranmeldung angerechnet wird.

Das Modul berechnet die Sondervorauszahlung, beantragt die Verlängerung und behält die Anrechnung im Blick. So gewinnen Sie planbar Zeit, ohne den Überblick über die Zahllast zu verlieren.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 UStG). Bis zu diesem Tag ist auch die Zahllast zu entrichten. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um jeweils einen Monat. Der Steuerkalender des Moduls zeigt jeden Termin.

Monatlich oder vierteljährlich – welcher Zeitraum gilt für mich?

Das hängt von der Umsatzsteuer des Vorjahres ab: über 7.500 Euro monatlich, bis 7.500 Euro vierteljährlich, bis 1.000 Euro ist eine Befreiung von der Voranmeldung möglich. Die KI leitet den richtigen Zeitraum aus Ihren Vorjahreswerten ab und schlägt ihn vor.

Wie entsteht die Voranmeldung im Modul?

Aus Ihren gebuchten Umsätzen und Vorsteuern. Die KI ordnet jede Position der richtigen Kennzahl zu – Umsätze zu 19 und 7 Prozent, Vorsteuer, Zahllast – und füllt den amtlichen Vordruck. Vor der Abgabe prüft das Modul Kennzahlen und Summen auf Plausibilität.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Ein Antrag nach den §§ 46 bis 48 UStDV, der die Abgabefrist der Voranmeldung dauerhaft um einen Monat verlängert. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Umsatzsteuer fällig, die auf die Dezember-Voranmeldung angerechnet wird. Das Modul rechnet und beantragt beides.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge. Der Steuerkalender des Moduls bündelt alle Fristen, und die KI bereitet die Voranmeldung vor, sobald die Buchungen vorliegen – so kommen Sie den Terminen zuvor.

Kann ich auch die Jahreserklärung und die ZM abgeben?

Ja. Das Modul erstellt die USt-Jahreserklärung mit automatischem Abgleich gegen alle Voranmeldungen und die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG für EU-Lieferungen und -Leistungen. Alles aus derselben Datenbasis wie Ihr Jahresabschluss.