Produkt · Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB

Ihre Eigenentwicklung ist ein Vermoegensgegenstand.

Viele Unternehmen entwickeln Software, Verfahren und Prototypen selbst – und lassen den Wert in der Bilanz liegen, weil die Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB unsicher ist. Das Modul Aktivierung fuehrt Sie durch den prueffesten Ablauf: Entwicklerstunden erfassen, Forschung von Entwicklung trennen, die Aktivierungskriterien pruefen, die Herstellungskosten ermitteln – und aktivieren, mit allen bilanziellen Folgen automatisch verknuepft.

Was das Modul abdeckt

  • Zeit- und Kostenerfassung je Entwicklungsprojekt – Stunden mal Satz oder Sachkosten
  • Trennung von Forschung und Entwicklung nach § 255 Abs. 2a HGB (Forschung ist nie aktivierbar)
  • Neun Aktivierungskriterien angelehnt an IDW RS HFA 11, § 248 II 2 als harte Sperre
  • Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB: Einzelkosten, Gemeinkostenzuschlag, Fremdkapitalzinsen
  • Zugang in A.I.1., planmaessige AfA (§ 253 III), latente Steuern (§ 274) und Ausschuettungssperre (§ 268 VIII)
  • § 285 Nr. 22 Anhangangabe und ein prueffester Aktivierungsbericht fuer den Pruefer

Selbst geschaffener Wert gehoert in die Bilanz

Seit dem BilMoG duerfen selbst geschaffene immaterielle Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens aktiviert werden. Das staerkt das Eigenkapital und verteilt den Aufwand ueber die Nutzungsdauer – verlangt aber eine saubere Herleitung. Aktivierung nimmt sie Ihnen ab und dokumentiert jede Entscheidung. Weil die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 2 EStG nicht aktivieren darf, sind die passive latente Steuer und die Ausschuettungssperre gleich mitberechnet. 150 EUR pro Monat je Arbeitsbereich, alle Gesellschaften enthalten, monatlich kuendbar (Beta).

Jahresabschluss | Buchhaltung | Steuern | Konsolidierung