Ist das eine vollwertige Buchhaltung oder nur eine Vorerfassung?
Das Modul führt ein echtes Soll-/Haben-Journal statt nur Belege für ein Fremdsystem zu sammeln. Dazu gehören Buchungsjournal (Grundbuch), Kontenblätter (Hauptbuch) und Nebenbücher für Debitoren, Kreditoren, Anlagen, Kasse und Lohnjournal. Sie können Buchungssätze erfassen, prüfen, freigeben, festschreiben, umbuchen und stornieren; diese Schritte werden protokolliert. Summen- und Saldenliste, BWA, OPOS-Listen sowie Bilanz- und GuV-Vorschau bauen auf den gebuchten Vorgängen auf.
Brauche ich zusätzlich ein Buchhaltungsprogramm wie Kanzlei-Software oder Lexware?
Wenn der benötigte Funktionsumfang zu Ihrem Unternehmen passt, kann die laufende FiBu vollständig in diesem Modul geführt werden. Es bildet den Buchungskern selbst ab: Soll-/Haben-Buchungen nach SKR03/SKR04, Steuerschlüssel, Bank, Belege, OPOS, Kasse, Anlagen, Lohnjournal, Journal, Kontenblätter, BWA und Saldenliste. Kanzlei-Software, Lexware oder andere Systeme können weiterhin als Import- oder Übergabequelle dienen; den passenden Prozess stimmen Sie bei Bedarf mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Welche GoBD-orientierten Kontrollen unterstützt die Buchhaltung?
Die Software unterstützt einen dokumentierten Beleg-, Prüf-, Freigabe- und Festschreibungsprozess, protokolliert Änderungen und nutzt Storno beziehungsweise Korrekturbuchung statt Löschen. Belege bleiben dem Vorgang zugeordnet und Daten sind maschinell auswertbar. Ob der Gesamtprozess Ihres Unternehmens die GoBD erfüllt, hängt zusätzlich von Einrichtung, Berechtigungen, tatsächlicher Nutzung und Verfahrensdokumentation ab; die Software trifft diese Compliance-Entscheidung nicht autonom.
Wie behalte ich bei KI-Kontierungen die Kontrolle?
Die Seite verspricht keine pauschale Trefferquote: Die Belastbarkeit hängt vom Beleg, dem Geschäftsvorfall und Ihrer Datenhistorie ab. Deshalb sehen Sie bei jedem Vorschlag die Quelle, das vorgeschlagene Konto und den Steuerschlüssel, die verwendete Regel beziehungsweise Herleitung, die Konfidenz und offene Prüfhinweise. Vorgänge landen vor der Journalbuchung in der Prüfwarteschlange; Sie bestätigen oder korrigieren und geben erst dann frei.
Wie wechsle ich von sevDesk oder lexoffice — muss ich alles abtippen?
Sie exportieren in Ihrer bisherigen Software die Summen- und Saldenliste oder laden eine unterstützte Schlussbilanz hoch. Der Umzugs-Assistent liest die erkannten Positionen aus und schlägt die Zuordnung der Bestände sowie die Behandlung des Jahresergebnisses vor. Sie gleichen Quelle und Vorschlag ab, korrigieren bei Bedarf und übernehmen erst danach die bestätigten Anfangsbestände. Ob ein API-Import verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Quellsystem und dessen Schnittstellenrechten ab; der Dateiimport bleibt als kontrollierter Weg bestehen.
Kann ich auch nur die Buchhaltung nutzen, ohne Jahresabschluss?
Ja. Der Solo-Tarif umfasst nur die laufende Buchhaltung und kostet je Gesellschaft und Monat 95 € für Kleinst-, 120 € für kleine und 250 € für mittelgroße Gesellschaften; Groß auf Anfrage. Steuererklärungen und Jahresabschluss sind dort separat. Alternativ kostet das Gesamtpaket 125 €, 150 € beziehungsweise 300 € und enthält das Steuer-Modul sowie je zwölf Monate einen HGB-Jahresabschluss und eine E-Bilanz. Ein Nutzer ist jeweils enthalten, jeder weitere kostet 20 € pro Monat.
Wie aktiviere ich Mehrbuchführung und EU-OSS?
Beide Funktionen stehen je Gesellschaft bereit. Die Mehrbuchführung aktivieren Sie für zusätzliche Steuer-, IFRS-, Konzern- oder Managementanpassungen neben dem führenden HGB-Hauptbuch. Nach Ihrer amtlichen OSS-Registrierung aktivieren Sie die EU-OSS-Buchungs- und Meldehilfe mit dem wirksamen Startdatum. Die Aktivierung ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die Abgabe im BZStOnline-Portal.
Ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten?
Nein — die Abrechnung selbst ist ein eigenes Lohn-Modul. Die Buchhaltung importiert das Lohnjournal, etwa aus Kanzlei-Software, und bereitet Löhne, Sozialabgaben und Verbindlichkeiten als prüfbare Buchungsvorgänge zur Übernahme vor.
Hat die Buchhaltung eine offene API?
Ja. Jedes Unternehmen erstellt in den Einstellungen eigene, widerrufbare API-Schlüssel. Dokumentierte REST-Endpunkte stellen unter anderem Saldenliste, Buchungsjournal, Konten, offene Posten, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Bankumsätze bereit. Ein separater Schreib-Scope erlaubt kontrollierte Buchungs- und Rechnungsvorgänge. Rechteprüfung, Protokollierung und Storno-Prinzip gelten dabei ebenso wie in der Oberfläche; eine fachliche Freigabe wird dadurch nicht ersetzt.
Kann ich mein bestehendes System per API anbinden?
Für SAP S/4HANA und Business One, Microsoft Dynamics 365 Business Central, Oracle NetSuite, Pennylane, Sage Cloud, Scopevisio und BuchhaltungsButler stehen Connector-Wege zur Verfügung. Ob und in welchem Umfang Kontensalden über die Hersteller-API ausgelesen werden können, hängt von Systemversion, API-Freigabe und Ihren Zugriffsrechten ab und wird beim Einrichten geprüft. Alternativ können Sie unterstützte Kanzlei-Software-, CSV- oder Excel-Saldenlisten importieren und vor der Übernahme prüfen.