Rechtliches

Datenschutzrichtlinie

Die Datenschutzrichtlinie erklärt, welche personenbezogenen Daten Jahresabschluss.io verarbeitet, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte betroffene Personen haben.

Worum es auf dieser Seite geht

Datenschutzhinweise für Jahresabschluss.io mit Informationen zu Verantwortlichem, Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Datenschutzrichtlinie gemäß EU-DSGVO für Jahresabschluss.io — KI-gestützte Jahresabschluss-Software. Erfahren Sie, wie wir Ihre Finanzdaten schützen.

Gemäß EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) — Stand: Juli 2026

Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt die Verarbeitungen, für die MLR Ventures UG (haftungsbeschränkt) selbst Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Das sind die Verarbeitungen rund um das Nutzungsverhältnis: Registrierung und Anmeldung, Kontoverwaltung, Vertrag und Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchsabwehr, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform sowie die Kommunikation mit dem Nutzer und der Besuch unserer öffentlichen Seiten.

Für die Inhaltsdaten, die der Nutzer in die Plattform einstellt, sind wir nicht Verantwortlicher, sondern Auftragsverarbeiter.

Dazu zählen insbesondere Buchhaltungs-, Bilanz-, Beleg-, Bank-, Personal- und — bei Steuerberater-Kanzleien — Mandantendaten. Verantwortlicher ist insoweit der Nutzer selbst; bei einer Kanzlei ist dies die Kanzlei als Auftraggeberin. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich weisungsgebunden auf Grundlage des

nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Nutzungsvertrags ist. Betroffenenrechte in Bezug auf diese Inhaltsdaten sind gegenüber dem verantwortlichen Nutzer bzw. der verantwortlichen Kanzlei geltend zu machen; wir unterstützen diese dabei nach Maßgabe des AVV und leiten an uns gerichtete Anfragen unverzüglich weiter.

Enthalten die Inhaltsdaten fremde Geheimnisse, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen — etwa Mandantendaten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers —, gelten zusätzlich die Verschwiegenheitszusagen in Abschnitt 4 des AVV (§ 62a StBerG, § 50a WPO, § 43e BRAO).