Rechtliches

Auftragsverarbeitervertrag (AVV)

Der AVV ergänzt den Nutzungsvertrag und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Jahresabschluss.io im Auftrag des Kunden nach Art. 28 DSGVO.

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Auftragsverarbeitervertrag für Jahresabschluss.io zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO.

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AVV gemäß Art. 28 DSGVO für Jahresabschluss.io — Auftragsverarbeitung und Datenschutz.

Dieser Auftragsverarbeitervertrag („AVV") wird zwischen dem Auftraggeber (Nutzer der Plattform jahresabschluss.io, „Auftraggeber") und MLR Ventures UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer") geschlossen und ergänzt den Hauptvertrag zur Nutzung der Plattform.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der Plattformleistungen. Die Bedingungen dieses AVV sind maßgebend für jede solche Verarbeitung.

Der Auftraggeber ist für die von ihm eingestellten Inhaltsdaten (Buchhaltungs-, Bilanz-, Personal- und Mandantendaten) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Auftragnehmer verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Für die Begründung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses selbst (Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) ist der Auftragnehmer eigener Verantwortlicher; insoweit gilt die

Der AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen der Nutzung von jahresabschluss.io. Der AVV gilt so lange, wie der Hauptvertrag besteht.

Erheben, Speichern, Auswerten, Ordnen, Übermitteln und Löschen von Finanz-, Beleg- und Nutzerdaten zur Erstellung von Jahresabschluss-, Buchhaltungs-, Steuer- und Berichtsentwürfen, einschließlich KI-gestützter Auswertung

Beschäftigte, Organmitglieder und Gesellschafter des Auftraggeber; dessen Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner; bei Steuerberater-Kanzleien zusätzlich deren Mandanten und die vorgenannten Personengruppen der Mandanten