GmbH Jahresabschluss

Jahresabschluss für Ihre GmbH – HGB-konform und effizient

Jede GmbH braucht einen Jahresabschluss. Jahresabschluss.io unterstützt Sie mit einem durchgängigen Workflow: von der Saldenliste über Bilanz, GuV und Anhang bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger.

Was zum GmbH-Jahresabschluss gehört

  • Bilanz und GuV – Pflicht für jede GmbH
  • Anhang – ab kleiner Kapitalgesellschaft
  • Lagebericht – ab mittelgroßer Kapitalgesellschaft
  • Offenlegung im Bundesanzeiger

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Ja. Jede GmbH ist nach HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und GuV, je nach Größe zusätzlich aus Anhang und Lagebericht. Auch die Offenlegung im Bundesanzeiger ist Pflicht.

Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag aufstellen, größere innerhalb von drei Monaten. Die Offenlegung muss spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag erfolgen.

Brauche ich einen Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss?

Nicht zwingend. Die Aufstellung kann auch intern erfolgen. Jahresabschluss.io unterstützt den gesamten Prozess, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Viele Nutzer arbeiten mit ihrem Steuerberater im gemeinsamen Prüfprozess zusammen.

Kann ich den Jahresabschluss für mehrere GmbHs erstellen?

Ja. In Jahresabschluss.io können Sie mehrere Unternehmen und Geschäftsjahre parallel verwalten. Jedes Unternehmen hat eigene Saldenlisten, Abschlüsse und Prüfprozesse.

GmbH Jahresabschluss erstellen – Software mit KI-Unterstützung

Erstellen Sie den Jahresabschluss Ihrer GmbH effizient mit Jahresabschluss.io. Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegung in einem HGB-konformen Workflow.

Erstellen Sie den Jahresabschluss Ihrer GmbH effizient mit Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegung. HGB-konformer Workflow mit KI-Unterstützung und DATEV-Import.

Jahresabschluss für Ihre GmbH – HGB-konform und effizient

Jede GmbH braucht einen Jahresabschluss. Jahresabschluss.io unterstützt Sie dabei mit einem durchgängigen Workflow: von der Saldenliste über Bilanz, GuV und Anhang bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger.