Steuerbelastung berechnen
Der Rechner nutzt die amtlichen Tarifformeln des jeweiligen Jahres (§ 32a EStG, § 23 KStG, § 11 GewStG) – dieselben Engines, mit denen die Steuer-Software von Jahresabschluss.io Erklärungen erstellt. Alle Angaben pro Jahr.
GmbH / UG
Einzelunternehmen / Personengesellschaft
Bei diesen Eingaben zahlt das Einzelunternehmen 17.178 € weniger Steuern als die GmbH/UG.
So rechnet der Rechner
Alle Formeln folgen dem Gesetz – die Vereinfachungen sind bewusst gewählt und hier offengelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Körperschaftsteuer: 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG), ab 2028 jährlich sinkend auf 10 % (2032) – der Rechner wendet die Staffel automatisch an. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der KSt.
Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz (§ 11 GewStG); Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.
Einkommensteuer: exakte Tarifformel des § 32a EStG im gewählten Jahr (2024, 2025 oder 2026), Grund- oder Splittingtarif. Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone (§§ 3, 4 SolzG).
§ 35 EStG: Anrechnung der Gewerbesteuer auf die ESt bis zum 4-fachen Steuermessbetrag – bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer damit faktisch neutralisiert, darüber bleibt ein Überhang.
Ausschüttung: 25 % Kapitalertragsteuer plus SolZ (§ 32d, § 43a EStG).
Bewusste Vereinfachungen
Das zu versteuernde Einkommen wird mit dem Gewinn bzw. Gehalt gleichgesetzt – Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Einkünfte bleiben außen vor.
Keine Kirchensteuer, keine Sozialversicherung (der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist regelmäßig sozialversicherungsfrei).
Keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) – relevant vor allem bei hohen Miet-, Zins- oder Leasingaufwendungen.
Ausschüttungen laufen über die Abgeltungsteuer; das Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) und die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG werden nicht modelliert.
Ergebnis ist eine Modellrechnung zur Orientierung – keine Steuerberatung.
Die KSt-Absenkung 2028–2032 verändert die Rechnung
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (Juli 2025) sinkt der Körperschaftsteuersatz erstmals seit 2008.
| Jahr | KSt-Satz | Thesaurierungsbelastung bei 400 % Hebesatz* |
|---|---|---|
| bis 2027 | 15 % | ≈ 29,8 % |
| 2028 | 14 % | ≈ 28,8 % |
| 2029 | 13 % | ≈ 27,7 % |
| 2030 | 12 % | ≈ 26,7 % |
| 2031 | 11 % | ≈ 25,6 % |
| ab 2032 | 10 % | ≈ 24,6 % |
* KSt + SolZ + GewSt (14 % bei Hebesatz 400 %). Die Absenkung stärkt die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen – gerade für thesaurierende Unternehmen. Für latente Steuern im Jahresabschluss ist bereits heute der Satz des voraussichtlichen Umkehrjahres maßgeblich.
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Gehalt, Ausschüttung, Thesaurierung: die drei Stellhebel
Dieselbe GmbH kann je nach Gewinnverwendung sehr unterschiedlich belastet sein – der Rechner macht die Spanne sichtbar.
Thesaurierung: Bleibt der Gewinn im Unternehmen, zahlt die GmbH nur die Gesellschaftsebene – bei 400 % Hebesatz rund 29,8 %. Das ist der klassische Vorteil der Kapitalgesellschaft: Für Wachstum und Investitionen steht deutlich mehr Kapital zur Verfügung als beim Einzelunternehmer mit Spitzensteuersatz.
Geschäftsführer-Gehalt: Es senkt als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH und wird nur einmal – mit dem persönlichen Tarif – besteuert. Bis in mittlere Gehaltsregionen ist der Durchschnittssteuersatz niedriger als die kombinierte Belastung aus Gesellschaftssteuern plus Abgeltungsteuer. Die Grenze zieht das Finanzamt bei der Angemessenheit: Was ein fremder Geschäftsführer nicht bekäme, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das Gehalt sollte deshalb per Gesellschafterbeschluss festgelegt und dokumentiert werden.
Ausschüttung: Auf den bereits versteuerten Gewinn kommen 25 % Abgeltungsteuer plus SolZ. Bei Vollausschüttung landet die GmbH damit bei rund 48 % Gesamtbelastung – meist über dem Einzelunternehmen, dessen Gewerbesteuer über § 35 EStG weitgehend angerechnet wird. Wer mindestens 25 % der Anteile hält, kann alternativ das Teileinkünfteverfahren beantragen (60 % steuerpflichtig zum Tarif) – das lohnt vor allem, wenn Werbungskosten wie Finanzierungszinsen anfallen.
Häufige Fehler bei der Rechtsformwahl
Nur die Thesaurierungsquote vergleichen
Die 30 % der GmbH gelten nur, solange nichts entnommen wird. Wer den Gewinn zum Leben braucht, muss die Ausschüttungs- oder Gehaltsbelastung mitrechnen – sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Den Hebesatz ignorieren
Zwischen 200 % (gesetzliches Minimum) und rund 580 % liegen Welten: Bei 490 % in einer Großstadt zahlt die GmbH über 17 % GewSt statt 14 % – und beim Einzelunternehmen bleibt ein nicht anrechenbarer Überhang.
Verwaltungskosten vergessen
Die GmbH kostet auch ohne Steuern: doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Anhang, Offenlegung, IHK. Diese Fixkosten fressen bei kleinen Gewinnen den Steuervorteil schnell auf.
GF-Gehalt ohne Beschluss und Fremdvergleich
Ein überhöhtes oder rückwirkend vereinbartes Gehalt wird zur verdeckten Gewinnausschüttung – mit Nachzahlungen auf beiden Ebenen. Angemessenheit dokumentieren, Beschluss fassen, Änderungen nur für die Zukunft.
Weiterführende Rechner und Ratgeber
Der Steuervergleich ist ein Baustein der Rechtsform-Entscheidung – diese Seiten decken den Rest ab.