Alle Rechtsformen

Jahresabschluss für jede Rechtsform – von e.K. bis AG

Egal ob eingetragener Kaufmann, Personengesellschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft: Wer bilanzierungspflichtig ist, erstellt seinen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach denselben HGB-Grundsätzen. Die KI von Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht automatisch aus Ihrer Saldenliste und passt Umfang, Prüfung und Offenlegung an Rechtsform und Größenklasse an – vom kleinsten e.K. bis zur großen AG.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Eine Software für das gesamte Rechtsformspektrum

Vom kleinsten Einzelkaufmann bis zur börsennotierten AG – der Abschluss folgt immer dem HGB.

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG, AG, SE und KGaA rechnen nach §§ 264–289 HGB ab. Umfang und Prüfungspflicht folgen der Größenklasse nach § 267 HGB.

Personengesellschaften

OHG, KG und GmbH & Co. KG bilanzieren als Kaufleute nach § 238 HGB. Die GmbH & Co. KG erhält zusätzlich den vollen Kapges-Abschluss (§ 264a HGB).

Einzelkaufleute

Der e.K. erstellt Bilanz und GuV nach § 238 HGB – ohne Anhang, ohne Offenlegung. Unterhalb der Schwellen des § 241a HGB ist sogar die EÜR erlaubt.

Genossenschaften

Die eG nutzt eine eigene Taxonomie nach §§ 336–339 HGB und unterliegt der genossenschaftlichen Pflichtprüfung (§ 53 GenG).

KI erkennt die Größenklasse

Die KI bestimmt kleinst, klein, mittelgroß oder groß automatisch anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeitern nach § 267 / § 267a HGB und steuert daraus den Umfang.

Offenlegung inklusive

Wo eine Publizitätspflicht besteht (§ 325 HGB), erzeugt die Software den offenlegungsfertigen Export für Bundesanzeiger und Unternehmensregister.

Alle Rechtsformen im Überblick

Jede Rechtsform hat ihre eigene Seite mit den konkreten Pflichten und Besonderheiten.

RechtsformRechtsgrundlageBesonderheitDetails
Eingetragener Kaufmann (e.K.)§ 238 HGBBilanz + GuV, keine Offenlegung; Befreiung nach § 241a HGB möglichöffnen
Einzelunternehmen§ 141 AO / § 241a HGBEÜR oder Bilanz je nach Schwellenwerten (800.000 € Umsatz, 80.000 € Gewinn; § 241a HGB nur für Einzelkaufleute)öffnen
GbR§ 242 HGBNur bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb bilanzierendöffnen
OHG§ 238 HGBBilanz + GuV; Offenlegung nur als KapCoGesöffnen
KG§ 238 HGBBilanz + GuV; Sondervorschriften § 264c HGBöffnen
GmbH & Co. KG§ 264a HGBVoller Kapges-Abschluss inkl. Offenlegungöffnen
GmbH§§ 264–289 HGBBilanz, GuV, Anhang; ab mittel Lagebericht + Prüfungöffnen
UG (haftungsbeschränkt)§ 5a GmbHGWie GmbH, zzgl. gesetzliche Rücklageöffnen
AG§§ 264–289 HGBVorstand/Aufsichtsrat/HV; oft prüfungspflichtigöffnen
SE§§ 264–289 HGBEuropäische AG, monistisch oder dualistischöffnen
KGaA§ 286 AktGHybrid: Kapges mit persönlich haftendem Gesellschafteröffnen
eG (Genossenschaft)§§ 336–339 HGBEigene Taxonomie, Pflichtprüfung § 53 GenGöffnen

Was bei allen Rechtsformen gleich bleibt

Der handelsrechtliche Kern des Abschlusses ist rechtsformübergreifend.

Grundlage ist immer die Saldenliste (SuSa) aus der Buchhaltung – daraus entstehen Bilanz und GuV automatisch nach den §§ 242 ff. HGB.

Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246–256 HGB gelten für jeden bilanzierenden Kaufmann gleichermaßen.

Die Gliederung von Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) ist einheitlich; nur der Detailgrad hängt von der Größenklasse ab.

Zusatzbestandteile wie Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel werden je nach Rechtsform und Größe automatisch ergänzt oder weggelassen.

Ihre Rechtsform ist dabei

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Weiterführende Seiten

Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft | Einzelkaufmann (e.K.) | GmbH | AG | SE | KGaA | Genossenschaft | Bilanzierungspflicht

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Für jede bilanzierende Rechtsform in Deutschland: eingetragener Kaufmann (e.K.), OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA und eingetragene Genossenschaft (eG). Vom kleinsten Einzelkaufmann bis zur großen Aktiengesellschaft deckt eine Software den gesamten handelsrechtlichen Abschluss nach HGB ab.

Ja. Anhang-Umfang, Prüfungspflicht, Offenlegung und die Gliederung von Bilanz und GuV richten sich nach Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB). Eine kleine GmbH erhält einen verkürzten Anhang, eine große AG zusätzlich Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, eine eG ihre eigene Taxonomie nach §§ 336–339 HGB. Der Einzelkaufmann bekommt nur Bilanz und GuV.

Offenlegungspflichtig nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA), die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) und die eingetragene Genossenschaft. Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter (OHG, KG) und Einzelkaufleute sind von der Offenlegung befreit – sie erstellen den Abschluss nur intern.

Der erste Jahresabschluss ist gratis. Danach richtet sich der Festpreis nach Größenklasse und Umfang: Einzelkaufmann und Kleinstgesellschaft 250 EUR, kleine Kapitalgesellschaft 500 EUR, mittelgroße 2.500 EUR und große 5.000 EUR pro Geschäftsjahr, ohne Abo.

Ja. Jede Gesellschaft wird als eigene Einheit angelegt – mit eigener Rechtsform, eigenen Geschäftsjahren und eigenem Kontenrahmen. Steuerberater und Holdingstrukturen können so eine GmbH, eine GmbH & Co. KG und einen Einzelkaufmann parallel in einer Übersicht führen.

Ihre Rechtsform ist dabei

Legen Sie Ihre Gesellschaft an – egal welche Rechtsform – und lassen Sie die KI Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht HGB-konform aus Ihrer Saldenliste erstellen.