Besonderheiten der Genossenschaft
Die eG hat einige Eigenheiten in der Rechnungslegung.
Paragraph 336 HGB
Pflichtpruefung
Geschaeftsguthaben
Generalversammlung
Offenlegung
Pruefungsverband
Prüfungspflicht und Prüfungsverband
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist ein Alleinstellungsmerkmal der eG.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wird die Genossenschaft nicht von einem frei gewählten Wirtschaftsprüfer, sondern von ihrem gesetzlichen Prüfungsverband geprüft. Dieser prüft den Jahresabschluss, die Buchführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Die Prüfungshäufigkeit richtet sich nach der Größe: Große und mittelgroße Genossenschaften werden jährlich geprüft. Kleine Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis 2 Mio. EUR können alle zwei Jahre geprüft werden (Paragraph 53 GenG).
Der Prüfungsbericht wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt und ist in der Generalversammlung zu erläutern. Er enthält neben dem Prüfungsergebnis auch Empfehlungen zur Geschäftsführung.
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