Was eine Jahresabschluss-Software leisten muss
Die Anforderungen stehen nicht im Prospekt eines Anbieters, sondern im Handelsgesetzbuch.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB); mittelgroße und große Gesellschaften stellen zusätzlich einen Lagebericht auf (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Wie tief jeder Bestandteil gegliedert sein muss, bestimmt die Größenklasse: Kleinstkapitalgesellschaften verkürzen die Bilanz auf die Buchstabenposten (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB), fassen die GuV nach § 275 Abs. 5 HGB zusammen und dürfen den Anhang weglassen, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Kleine Gesellschaften verkürzen die Bilanz auf Buchstaben und römische Ziffern (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) und lassen im Anhang die Angaben des § 288 Abs. 1 HGB weg; mittelgroße nutzen die Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB und bei der Offenlegung die des § 327 HGB. Zu jedem Posten gehört der Vorjahresbetrag (§ 265 Abs. 2 HGB), und die Bilanzgleichung muss aufgehen. Eine Software, die diese Regeln nicht kennt, erzeugt ein Dokument, das wie ein Abschluss aussieht, aber keiner ist.
Dazu kommen zwei Ausgabewege. Die Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB; für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 noch beim Bundesanzeiger) verlangt eine strukturierte Datei, die auf den Umfang der Größenklasse reduziert ist (§ 326, § 327 HGB). Die E-Bilanz nach § 5b EStG geht als XBRL-Datensatz an das Finanzamt. Beide bauen auf demselben Zahlenwerk auf – und beide gehen schief, wenn Bilanz und Steuerübermittlung aus zwei verschiedenen Dateien stammen.
| Bestandteil | Kleinst (§ 267a) | Klein (§ 267 Abs. 1) | Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | Groß (§ 267 Abs. 3) | Norm |
|---|---|---|---|---|---|
| Schwellen (zwei von drei, an zwei Stichtagen) | 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Arbeitnehmer | 7,5 Mio. € · 15 Mio. € · 50 | 25 Mio. € · 50 Mio. € · 250 | darüber | § 267 Abs. 1 bis 4, § 267a Abs. 1 HGB |
| Bilanz | Buchstabenposten | Buchstaben und römische Ziffern | vollständig | vollständig | § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB |
| GuV | verkürzt nach § 275 Abs. 5 | Rohergebnis zulässig | Rohergebnis zulässig | vollständig | § 275, § 276 Satz 1 HGB |
| Anhang | Wahlrecht: Angaben unter der Bilanz | verkürzt nach § 288 Abs. 1 | verkürzt nach § 288 Abs. 2 | vollständig | § 264 Abs. 1 Satz 5, § 288 HGB |
| Lagebericht | nein | nein | ja | ja | § 264 Abs. 1 Satz 4, § 289 HGB |
| Abschlussprüfung | nein | nein | ja | ja | § 316 Abs. 1 HGB |
| Aufstellungsfrist | 6 Monate | 6 Monate | 3 Monate | 3 Monate | § 264 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB |
| Offenlegung | Hinterlegung der Bilanz | Bilanz und Anhang | Abschluss und Lagebericht mit Erleichterungen | vollständig mit Bestätigungsvermerk | § 325, § 326, § 327 HGB |
Einordnung im Detail: Größenklassen nach § 267 / § 267a HGB, Größenklassen-Rechner und Jahresabschluss Fristen.
Softwarearten im Vergleich
Vier Wege führen zum Abschluss. Sie unterscheiden sich weniger in der Bedienung als darin, wie viel vom HGB die Software selbst kennt.
Wer nach einer Jahresabschluss-Software sucht, findet vier Kategorien: Buchhaltungsprogramme, die ein Abschlussmodul anbieten; Kanzlei-Software, mit der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten; Tabellenkalkulationen mit einer Bilanzvorlage; und spezialisierte Abschlusssoftware, die die Saldenliste jeder Buchhaltung übernimmt und den Abschluss mit KI-Unterstützung aufstellt. Die Tabelle vergleicht die Kategorien an den sechs Punkten, an denen Abschlüsse in der Praxis scheitern – ohne Anbieternamen, weil der Funktionsumfang innerhalb einer Kategorie vom gebuchten Tarif abhängt.
| Kriterium | Buchhaltungssoftware mit Abschlussmodul | Kanzlei-Software | Tabellenkalkulation / Vorlage | KI-Abschlusssoftware (Jahresabschluss.io) |
|---|---|---|---|---|
| Saldenlisten-Import | entfällt – die Salden entstehen im selben System; eine fremde Saldenliste lässt sich meist nicht einlesen | aus dem Kanzleisystem, Fremdformate über Konverter | abtippen oder einfügen, Kontenzuordnung von Hand | CSV, Excel oder PDF aus jeder Buchhaltung; SKR03, SKR04 und individuelle Kontenrahmen |
| Größenklasse und Gliederung | Bilanz und GuV als Auswertung nach § 266 / § 275 HGB; Verkürzung je nach Anbieter | vollständig, alle Größenklassen | so tief wie die Vorlage; Verkürzung und Vorjahresspalte von Hand | Klasse an zwei Stichtagen, Gliederung und Vorjahresspalte automatisch |
| Anhang | in der Regel nicht enthalten oder nur als Textvorlage ohne Prüfung der Pflichtangaben | Textbausteine, Bearbeitung durch die Kanzlei | Textdokument, jede Angabe selbst recherchiert | Fragebogen nach §§ 284–288 HGB, nach Größenklasse und belegten Posten gefiltert, KI-Entwurf; Angaben unter der Bilanz für Kleinst |
| Offenlegungs-XML | in der Regel nicht – Einreichung über den Steuerberater oder das Formular des Registers | ja, über die Kanzlei | nein – Erfassung im Formular des Registers | ja, XML/XBRL auf den Umfang der Größenklasse reduziert; Einreichung durch Sie |
| E-Bilanz | teils als Zusatzmodul, teils über die Kanzlei | ja, über die Kanzlei | nein | Direktversand an ELSTER, 20 € je Wirtschaftsjahr |
| Preis | Monatsabo; Abschlussfunktionen oft erst im höheren Tarif | Lizenz für Berufsträger; Sie zahlen die Vergütung nach StBVV | Lizenz der Tabellenkalkulation, sonst 0 € | erster Abschluss gratis, danach 250 bis 5.000 € je Abschluss und Größenklasse |
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Auswahlkriterien: die Checkliste
Stellen Sie jedem Anbieter diese Fragen – und lassen Sie sich die Antwort an einem echten Abschluss zeigen, nicht auf einer Funktionsliste.
| Kriterium | Frage, die Sie stellen sollten | Norm |
|---|---|---|
| Saldenlisten-Import | Liest die Software die Summen- und Saldenliste meiner Buchhaltung als CSV, Excel oder PDF – mit SKR03, SKR04 und eigenen Konten? | § 238, § 242 HGB |
| Nachvollziehbare Kontenzuordnung | Sehe ich für jedes Konto, welchem Posten es zugeordnet wurde, und kann ich das ändern? | § 266, § 275 HGB |
| Größenklasse | Bestimmt die Software die Klasse an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen und verkürzt Bilanz und GuV entsprechend? | § 267 Abs. 4, § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4, § 276 HGB |
| Vorjahresspalte | Übernimmt sie Vorjahreswerte aus PDF, XML oder Registerdaten und zeigt sie je Posten – und was tut sie, wenn ein Wert fehlt? | § 265 Abs. 2 HGB |
| Anhang | Filtert sie die Pflichtangaben nach Größenklasse, Rechtsform und tatsächlich belegten Posten, und kennt sie die Erleichterungen? | §§ 284–288 HGB |
| Kleinst-Wahlrecht | Kann sie den Anhang weglassen und die Angaben unter der Bilanz führen? | § 264 Abs. 1 Satz 5, § 326 Abs. 2 HGB |
| Lagebericht | Führt sie mittelgroße und große Gesellschaften durch die Berichtsteile mit Zahlenbezug? | § 289 HGB, DRS 20 |
| Offenlegungsfassung | Erzeugt sie die XML-Datei für das Unternehmensregister, reduziert auf den Umfang der Größenklasse? | § 325 bis § 328 HGB |
| E-Bilanz | Übermittelt sie die E-Bilanz aus demselben Zahlenstand, mit amtlicher Prüfung vor dem Versand? | § 5b EStG |
| Prüfungen | Prüft sie Bilanzgleichung, GuV-Ergebnis gegen Jahresüberschuss und fehlende Pflichtangaben vor der Ausgabe? | § 264 Abs. 2 HGB |
| Zusammenarbeit | Gibt es Rollen, Kommentare, nachverfolgte Änderungen und eine Freigabe, die festhält, wer wann unterschrieben hat? | § 245, § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB |
| Datensicherheit | Wo liegen die Daten, gibt es eine Zwei-Faktor-Anmeldung und einen Auftragsverarbeitungsvertrag? | Art. 28 DSGVO |
| Preis | Was kostet ein Abschluss tatsächlich – mit E-Bilanz, Offenlegungsdatei und Folgejahr? | — |
Zwei Kriterien tauchen in Anbieterlisten selten auf, entscheiden aber über den Nutzen. Erstens die Nachvollziehbarkeit: Eine Zuordnung, die Sie nicht sehen, können Sie gegenüber Prüfer oder Finanzamt nicht erklären. Zweitens der Umgang mit Lücken: Eine Software, die einen fehlenden Vorjahreswert mit 0,00 € füllt oder eine unbeantwortete Anhangangabe stillschweigend weglässt, erzeugt einen Abschluss, der vollständig aussieht und es nicht ist. Jahresabschluss.io hält beides sichtbar – der unbekannte Wert steht als „n. v.“, die fehlende Angabe als Marker im Text.
So läuft der Abschluss in der Software
Acht Schritte, jeder mit den Prüfungen, die dort laufen – vom Anlegen der Gesellschaft bis zur Ausgabe für Register und Finanzamt.
- Gesellschaft anlegen. Rechtsform, Geschäftsjahr und die Größenmerkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl für zwei Stichtage. Daraus leitet die Software die Größenklasse nach § 267 und § 267a HGB ab und mit ihr den gesamten Pflichtumfang: Gliederungstiefe, Anhangangaben, Lagebericht, Prüfungspflicht, Fristen und Offenlegungsumfang.
- Vorjahr übernehmen. Sie wählen die Quelle: den Vorjahresabschluss als PDF, eine XML/XBRL-Datei, veröffentlichte Registerdaten auf Klick oder den Vorjahresabschluss aus der Plattform. Jeder gelesene Wert erscheint auf einem Prüfstand und wird von Ihnen bestätigt, bevor er als Vorjahresspalte gilt – nichts wird ungefragt eingelesen.
- Saldenliste importieren. CSV, Excel oder PDF aus Ihrer Buchhaltung, in SKR03, SKR04 oder einem eigenen Kontenrahmen. Die Software erkennt die Spalten (Eröffnungswerte, Verkehrszahlen, Schlusssalden), prüft Soll gegen Haben und benennt Konten mit Saldo ohne Zuordnung, statt sie stillschweigend zu übergehen.
- Kontenzuordnung prüfen. Unsere KI schlägt für jedes Konto den Posten nach § 266 oder § 275 HGB vor, mit Quelle und Prüfstatus. Sie bestätigen oder korrigieren Konto für Konto; die bestätigte Zuordnung dient im Folgejahr als Vorlage.
- Bilanz und GuV feststellen. Beide entstehen in der Gliederungstiefe Ihrer Größenklasse, mit Vorjahresspalte, Restlaufzeitvermerken nach § 268 Abs. 4 und 5 HGB und dem gesonderten Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB). Die Bilanzgleichung und die Verknüpfung von GuV-Ergebnis und Jahresüberschuss werden deterministisch gerechnet; mit dem Festschreiben sind die Zahlen die eine Quelle für alle folgenden Schritte.
- Anhang und Lagebericht erstellen. Ein Fragebogen fragt nur die Angaben ab, die für Ihre Größenklasse, Rechtsform und die belegten Posten erforderlich sind – ein Anlagenspiegel ohne Anlagevermögen entsteht nicht. Aus den Antworten und den festgestellten Zahlen entwirft unsere KI die Texte; Beträge sind mit Bilanz und GuV verknüpft. Kleinstkapitalgesellschaften führen statt des Anhangs die Angaben unter der Bilanz; mittelgroße und große Gesellschaften ergänzen den Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20.
- Prüfen und im Team freigeben. Ersteller, Prüfer und Freigeber arbeiten am selben Stand, mit Kommentaren am Abschnitt und nachverfolgten Änderungen wie in einem Textprogramm. Eine Vollständigkeitsprüfung benennt offene Pflichtangaben, unaufgelöste Marker und fehlende Unterzeichner nach § 245 HGB, bevor eine Fassung ausgegeben wird.
- Ausgeben. Aufstellungsfassung als PDF, Word und Excel; die Offenlegungsfassung als XML/XBRL für das Unternehmensregister, reduziert auf den Umfang Ihrer Größenklasse. Aus denselben Zahlen entstehen auf Wunsch die E-Bilanz nach § 5b EStG mit Direktversand (20 € je Wirtschaftsjahr) und die Vorbereitung von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung.
Die fachliche Anleitung zu jedem Schritt steht in Jahresabschluss erstellen – Schritt für Schritt; das Produkt selbst beschreibt Jahresabschluss-Modul.
Import-Wege: Saldenliste, Vorjahr, laufende Buchhaltung
Die Software ersetzt Ihre Buchhaltung nicht – sie holt sich deren Ergebnis.
Saldenliste. Jede Buchhaltungssoftware kann eine Summen- und Saldenliste als CSV oder Excel exportieren, viele auch als PDF; alle drei Formen werden gelesen. Mehrzeilige Kopfzeilen, getrennte Soll- und Haben-Spalten, signierte Salden und Summenzeilen werden erkannt; eine gedruckte Kontrollsumme wird gegen die gelesenen Konten gerechnet. Was nicht aufgeht, wird benannt – ein Import, bei dem Soll und Haben nicht übereinstimmen, wird abgewiesen, nicht stillschweigend ausgeglichen. Wie Sie die Liste vorbereiten, zeigt Summen- und Saldenliste; die Kontenrahmen erklärt SKR03 und SKR04.
Vorjahr. Der Vorjahresabschluss kommt als PDF (auch als Erstellungsbericht oder Testat), als XML/XBRL-Datei, aus veröffentlichten Registerdaten oder – wenn das Vorjahr bereits hier erstellt wurde – aus der Plattform. Die Beträge werden gegen den Wortlaut der Posten und gegen die gedruckten Summen geprüft, Abweichungen werden angezeigt, und Sie bestätigen jeden Wert vor der Übernahme. Ein Vorjahr, das Sie nicht bestätigt haben, steht in keinem Dokument.
Laufende Buchhaltung. Wer die Buchhaltung in derselben Umgebung führt, braucht keinen Export: Die Saldenliste entsteht aus dem Journal, und im Gesamtpaket ist ein Jahresabschluss je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Für den Abschluss ist das keine Voraussetzung – die meisten Kunden behalten ihre Buchhaltung und übernehmen nur die Saldenliste.
Wo KI hilft – und wo nicht
Die Arbeitsteilung zwischen Sprachmodell, deterministischer Rechnung und Mensch ist bewusst klar geschnitten.
Die KI schlägt vor. Sie ordnet Konten HGB-Posten zu, auch bei abweichenden Kontobezeichnungen und eigenen Kontenrahmen; sie liest Vorjahresabschlüsse aus PDFs; und sie entwirft Anhang- und Lageberichtstexte auf Basis der tatsächlichen Zahlen und Ihrer Antworten im Fragebogen. Jeder Vorschlag trägt seine Quelle und einen Status.
Regeln rechnen. Bilanzsumme, Ergebnisverknüpfung zwischen GuV und Eigenkapital, Größenklasse, Fristen, Pflichtumfang, die Reduktion der Offenlegungsfassung und die Prüfung der E-Bilanz sind deterministisch – dort entscheidet kein Sprachmodell, und dieselbe Eingabe ergibt dieselbe Ausgabe.
Menschen verantworten. Jede Zuordnung ist einsehbar und änderbar, jeder Text wird gelesen, und die Freigabe erfolgt ausdrücklich durch eine Person mit der Rolle dafür. Daraus folgt auch, was die Software nicht tut: Sie erfindet keine Zahlen. Fehlt eine Angabe, bleibt sie als Lücke sichtbar, statt durch einen plausiblen Wert ersetzt zu werden; ein unbekannter Vorjahreswert wird nicht zu 0,00 €. Wie die KI im Einzelnen arbeitet, beschreibt Jahresabschluss mit KI.
Was eine Jahresabschluss-Software nicht ersetzt
Vier Dinge bleiben bei Menschen – aus gutem Grund, und unabhängig vom Anbieter.
- Bewertungsentscheidungen. Nutzungsdauern, außerplanmäßige Abschreibungen, die Höhe von Rückstellungen, die Werthaltigkeit einer Forderung oder Beteiligung und die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten (§§ 252, 253 HGB) entscheidet der Kaufmann. Die Software zeigt, wo eine Entscheidung fehlt, und rechnet, was aus ihr folgt – sie trifft sie nicht.
- Abschlussprüfung. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften lassen den Jahresabschluss nach § 316 Abs. 1 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen. Die Software gibt dem Prüfer eine eigene Rolle mit Lesezugriff, Kommentaren und nachverfolgten Änderungen und nimmt den Bestätigungsvermerk als PDF in die Offenlegungsfassung auf; die Prüfung selbst bleibt seine Aufgabe.
- Steuerberatung. Die Hilfeleistung in Steuersachen im Einzelfall ist nach § 3 StBerG Berufsträgern vorbehalten. Die Software bereitet Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus dem Abschluss vor und übermittelt sie in den unterstützten Fällen; ob eine Gestaltung sinnvoll ist, ob ein Sachverhalt eine Organschaft, eine verdeckte Gewinnausschüttung oder einen Sonderfall berührt, beurteilt sie nicht.
- Feststellung durch die Gesellschafter. Bei GmbH und UG wird der Abschluss erst durch den Beschluss der Gesellschafter verbindlich (§ 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 GmbHG), bei der AG durch die Billigung des Aufsichtsrats (§ 172 AktG). Die Software hält Datum und Unterzeichner fest und druckt sie in Aufstellungs- und Offenlegungsfassung; den Beschluss fassen Menschen.
Wann Sie darüber hinaus einen Steuerberater brauchen – Umstrukturierungen, Beteiligungen, Verlustvorträge, eine Bewertungsfrage, die den Abschluss prägt – und wie die Vergütung nach StBVV im Vergleich steht (Tabelle B, § 35 StBVV: 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr für Bilanz und GuV, bei 500.000 € Gegenstandswert also 832 bis 3.328 € netto), lesen Sie in Jahresabschluss ohne Steuerberater und Jahresabschluss Kosten. Beides schließt sich nicht aus: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten im selben Arbeitsbereich mit eigener Rolle, ohne dass Dateistände per E-Mail wandern.
Preise der Software je Größenklasse
Einmalig je Abschluss, gestaffelt nach Größenklasse – ohne Abo, ohne Nutzerlimit je Gesellschaft.
| Leistung | Kleinst | Klein | Mittelgroß | Groß | Einheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Erster HGB-Jahresabschluss je Arbeitsbereich | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | einmalig, ohne Zahlungsdaten |
| Jeder weitere Jahresabschluss | 250 € | 500 € | 2.500 € | 5.000 € | je Geschäftsjahr und Gesellschaft |
| E-Bilanz mit Direktversand | 20 € | 20 € | 20 € | 20 € | je Wirtschaftsjahr; im Gesamtpaket enthalten |
| Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung, Direktversand | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | je Erklärung in den unterstützten Fällen; Modul und Berechnung kostenlos |
| Gesamtpaket: Buchhaltung, Steuern und ein Jahresabschluss je zwölf Monate | 125 € | 150 € | 300 € | auf Anfrage | je Gesellschaft und Monat; E-Bilanz inklusive |
Der erste Abschluss ist nicht auf eine Größenklasse beschränkt, und er ist keine Testversion mit Wasserzeichen: Sie erhalten dieselben Ausgabedateien wie bei einem bezahlten Abschluss. Was genau enthalten ist, steht in Jahresabschluss gratis erstellen.
Datensicherheit: was Sie prüfen können
Jede Aussage hier ist im Produktivsystem gemessen, im Auftragsverarbeitungsvertrag zugesagt oder von außen nachprüfbar.
- Betreiber und Recht: MLR Ventures GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 284829 B – ein deutsches Unternehmen, AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag nach deutschem Recht, Vertragssprache Deutsch.
- Speicherort: Datenbank, hochgeladene Dokumente, Backend-Funktionen und sämtliche Sicherungen liegen in einem Rechenzentrum in der EU (Irland); die Web-Oberfläche wird über ein Edge-Netzwerk bevorzugt aus EU-Rechenzentren ausgeliefert.
- Verschlüsselung: TLS 1.3 auf jeder Verbindung, AES-256 für Datenbank, Dateien und Sicherungskopien; auch intern nimmt die Datenbank keine unverschlüsselte Verbindung an.
- Zwei-Faktor-Anmeldung: Authenticator-App oder sechsstelliger E-Mail-Code – in den ersten sieben Tagen optional, danach für jedes Konto mit Zugriff auf Finanzdaten verpflichtend.
- KI ohne Training: Ihre Zahlen trainieren keine Modelle. An die Anbieter der Sprachmodelle geht nur der jeweils nötige Ausschnitt, ohne Speicherung beim Anbieter und mit Auftragsverarbeitungsvertrag und EU-Standardvertragsklauseln.
- Mandantentrennung und GoBD: Jede Tabelle ist mandantengetrennt; festgestellte Zahlen sind eingefroren und lassen sich nur protokolliert wieder öffnen, festgeschriebene Buchungen nur per Storno mit Gegenbuchung ändern.
- Vertrag und Löschung: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheit nach § 203 StGB in Textform; Gesellschaften, Geschäftsjahre und Saldenlisten löschen Sie selbst in der Software.
Die vollständige Sicherheitsübersicht mit Messdatum, Unterauftragsverarbeitern und Prüfmöglichkeiten steht auf Sicherheit und Datenschutz.
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