Rechnungslegungspflichten der Stiftung
Welche Anforderungen stellen Landesstiftungsgesetze und HGB an die Stiftungsrechnungslegung?
Landesstiftungsgesetz
Kapitalerhaltung
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Taetigkeitsbericht
Gemeinnuetzigkeit
Besonderheiten bei der Stiftungsbilanzierung
Worauf kommt es bei der Rechnungslegung der Stiftung besonders an?
Die zentrale Herausforderung der Stiftungsrechnungslegung ist der Nachweis der Kapitalerhaltung. Das Grundstockvermögen darf nicht für laufende Ausgaben verwendet werden – nur die daraus erzielten Erträge stehen für den Stiftungszweck zur Verfügung.
In der Praxis empfiehlt sich eine Trennung des Stiftungsvermögens in Grundstockvermögen und verbrauchbares Vermögen. So lässt sich im Jahresabschluss klar nachvollziehen, ob die Kapitalerhaltungspflicht eingehalten wurde.
Größere Stiftungen mit unternehmerischer Tätigkeit (Unternehmensstiftungen) unterliegen häufig der vollständigen HGB-Bilanzierung und ggf. einer Abschlussprüfung. Hier gelten dann die gleichen Vorschriften wie für Kapitalgesellschaften.
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