Bestandteile

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss nach HGB besteht aus mehreren Bestandteilen. Welche Pflicht sind, hängt von der Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft ab.

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Die Kernbestandteile

Diese Bestandteile bilden den Jahresabschluss nach HGB.

Bilanz

Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag. Pflicht für alle Kapitalgesellschaften.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Zeigt das Jahresergebnis. Pflicht für alle, Offenlegung ab mittelgroß.

Anhang

Erläutert Bilanz und GuV: Bewertungsmethoden, Pflichtangaben, Haftungsverhältnisse. Pflicht ab kleiner Kapitalgesellschaft.

Lagebericht

Geschäftsverlauf, Lage, Prognose, Risiken. Pflicht ab mittelgroßer Kapitalgesellschaft.

Pflichtbestandteile nach Größenklasse

Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher der Jahresabschluss.

Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanz (verkürzt) + GuV (verkürzt). Kein Anhang, kein Lagebericht.

Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanz (verkürzt) + GuV + Anhang (mit Erleichterungen). Kein Lagebericht.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht. Prüfungspflicht.

Große Kapitalgesellschaft: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht + Kapitalflussrechnung + Eigenkapitalspiegel. Prüfungspflicht.

Zusätzliche Bestandteile für große Kapitalgesellschaften

Ab großer Kapitalgesellschaft kommen weitere Pflichtbestandteile hinzu.

Kapitalflussrechnung

Zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel im Geschäftsjahr: operativer Cashflow, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Eigenkapitalspiegel

Zeigt die Veränderung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr: Jahresergebnis, Ausschüttungen, Kapitalveränderungen.

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Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und GuV. Ab kleiner Kapitalgesellschaft kommt der Anhang hinzu, ab mittelgroßer der Lagebericht. Große Kapitalgesellschaften brauchen zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.

Der Anhang erläutert die Zahlen in Bilanz und GuV (Bewertungsmethoden, Pflichtangaben). Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und die voraussichtliche Entwicklung.

Nur kapitalmarktorientierte und große Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für die meisten GmbHs und UGs ist sie nicht erforderlich.

Aufstellung bedeutet, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss erstellt und unterzeichnet. Die Feststellung erfolgt danach durch die Gesellschafterversammlung.

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