Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB
Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht – welche Bestandteile für Ihre Größenklasse Pflicht sind.
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Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und GuV. Ab kleiner Kapitalgesellschaft kommt der Anhang hinzu, ab mittelgroßer der Lagebericht. Große Kapitalgesellschaften brauchen zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
Was ist der Unterschied zwischen Anhang und Lagebericht?
Der Anhang erläutert die Zahlen in Bilanz und GuV (Bewertungsmethoden, Pflichtangaben). Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und die voraussichtliche Entwicklung.
Nur kapitalmarktorientierte und große Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für die meisten GmbHs und UGs ist sie nicht erforderlich.
Aufstellung bedeutet, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss erstellt und unterzeichnet. Die Feststellung erfolgt danach durch die Gesellschafterversammlung.
Was gehört zum Jahresabschluss? Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht – welche Bestandteile für welche Größenklasse Pflicht sind.
Der Jahresabschluss nach HGB besteht aus mehreren Bestandteilen. Welche Pflicht sind, hängt von der Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft ab.
Jahresabschluss.io führt Sie durch Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht – abgestimmt auf Ihre Größenklasse.
Diese Bestandteile bilden den Jahresabschluss nach HGB.
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag. Pflicht für alle Kapitalgesellschaften.
Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Zeigt das Jahresergebnis. Pflicht für alle, Offenlegung ab mittelgroß.
Erläutert Bilanz und GuV: Bewertungsmethoden, Pflichtangaben, Haftungsverhältnisse. Pflicht ab kleiner Kapitalgesellschaft.