Die Schwellenwerte nach § 267a Abs. 1 HGB
Fassung ab dem 17. April 2024 (Gesetz vom 11. April 2024, Art. 93 EGHGB) – verpflichtend für Geschäftsjahre ab 2024, Wahlrecht für 2023.
| Merkmal | Kleinst (§ 267a Abs. 1) | Klein (§ 267 Abs. 1) | Wie gemessen wird |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | bis 450.000 € | bis 7.500.000 € | Summe der Aktivposten A bis E ohne einen Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 (§ 267 Abs. 4a HGB) |
| Umsatzerlöse | bis 900.000 € | bis 15.000.000 € | Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB der zwölf Monate vor dem Stichtag |
| Arbeitnehmer | bis 10 | bis 50 | Durchschnitt der vier Quartalsstichtage ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB) |
| Regel | zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen | ebenso | § 267 Abs. 4 HGB; Neugründung: erster Stichtag genügt (§ 267 Abs. 4 Satz 2) |
Ausgeschlossen sind nach § 267a Abs. 3 HGB drei Gruppen, auch wenn sie die Zahlen einhalten: Investmentgesellschaften nach § 1 Abs. 11 KAGB, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nach § 1a UBGG und Gesellschaften, deren einziger Zweck der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen ist, ohne in die Verwaltung dieser Unternehmen einzugreifen (reine Beteiligungsholdings). Ein verbreiteter Irrtum: Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schließt die Einstufung nicht aus – § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB sperrt nur die Anwendung der Kleinst-Erleichterungen, solange eine Gesellschaft Vermögensgegenstände zum Zeitwert bewertet (was bei einer Kleinst-GmbH praktisch nicht vorkommt). Rechtsfolgen aller Klassen: Größenklassen nach HGB.
Zwei Stichtage: wann die Klasse wechselt
§ 267 Abs. 4 HGB – ein einzelnes Jahr über oder unter den Schwellen ändert nichts.
Die Rechtsfolgen einer Größenklasse treten nur ein, wenn die Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Eine Kleinst-GmbH, die 2025 wächst, bleibt für den Abschluss 2025 Kleinst; erst wenn sie auch am 31. Dezember 2026 über den Schwellen liegt, gelten für den Abschluss 2026 die Regeln der kleinen Gesellschaft. Umgekehrt fällt eine kleine Gesellschaft erst nach zwei Unterschreitungsjahren zurück. Bei Neugründung oder Umwandlung genügt der erste Stichtag (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB).
| Stichtag | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | Merkmale am Stichtag | Wirksame Klasse für diesen Abschluss |
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 (Gründungsjahr) | 120.000 € | 210.000 € | 3 | Kleinst | Kleinst (§ 267 Abs. 4 Satz 2: erster Stichtag genügt) |
| 31.12.2024 | 380.000 € | 760.000 € | 8 | Kleinst | Kleinst |
| 31.12.2025 | 610.000 € | 1.150.000 € | 12 | klein (alle drei Merkmale überschritten) | Kleinst – erstes Überschreitungsjahr |
| 31.12.2026 | 700.000 € | 1.300.000 € | 14 | klein | klein – zweites Überschreitungsjahr: Anhang, Bilanz mit römischen Ziffern, Offenlegung statt Hinterlegung |
| 31.12.2027 | 420.000 € | 850.000 € | 9 | Kleinst | klein – erstes Unterschreitungsjahr |
| 31.12.2028 | 400.000 € | 800.000 € | 9 | Kleinst | Kleinst – zweites Unterschreitungsjahr |
Für Ihre Zahlen: Größenklassen-Rechner; der Wechsel im Detail: Größenklassenwechsel nach HGB.
Kleinst-Abschluss mit Wahlrecht und Hinterlegung
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Erleichterung 1: die verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB
Nur die mit Buchstaben bezeichneten Posten – Restlaufzeitvermerke und Vorjahresspalte bleiben.
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital |
| B. Umlaufvermögen | B. Rückstellungen |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | C. Verbindlichkeiten (davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr: …) |
| D. Aktive latente Steuern | D. Rechnungsabgrenzungsposten |
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | E. Passive latente Steuern |
| (F.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) |
Innerhalb der Buchhaltung ändert sich nichts: Jedes Konto wird weiterhin einem Posten der vollen Gliederung zugeordnet, die verkürzte Bilanz fasst nur zusammen. Die E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt die volle Gliederung in der amtlichen Taxonomie. Wie die Bilanz entsteht: Bilanz erstellen; Vorlage: Bilanz-Vorlage UG.
Erleichterung 2: die verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB
Acht Zeilen statt siebzehn – und keine Offenlegung der GuV.
| Nr. | Posten | Entspricht im Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) |
|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | Nr. 1 |
| 2. | Sonstige Erträge | Nr. 2, 3, 4, 9, 10, 11 |
| 3. | Materialaufwand | Nr. 5 |
| 4. | Personalaufwand | Nr. 6 |
| 5. | Abschreibungen | Nr. 7, 12 |
| 6. | Sonstige Aufwendungen | Nr. 8, 13 |
| 7. | Steuern | Nr. 14, 16 |
| 8. | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | Nr. 17 = Bilanzposten A. V. |
Beide Verfahren und die volle Staffel: GuV erstellen.
Erleichterung 3: kein Anhang – aber die Angaben unter der Bilanz
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ist ein Wahlrecht mit Bedingung, kein automatischer Wegfall.
Kleinstkapitalgesellschaften brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz machen. Wer die Angaben nicht macht, hat keinen wirksamen Verzicht – der Abschluss ist dann unvollständig. Das Wahlrecht wird für jedes Geschäftsjahr neu ausgeübt; ein freiwilliger Anhang folgt den Regeln der kleinen Gesellschaft (§ 267a Abs. 2 HGB). Die Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB – Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer, gegebenenfalls Liquidation – stehen ohne Anhang in der Bilanz selbst.
| Angabe | Norm | Inhalt | Wenn der Sachverhalt nicht vorliegt |
|---|---|---|---|
| Haftungsverhältnisse | § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB | Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Gewährleistungsverträgen, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten – je Art mit Betrag; davon gegenüber verbundenen Unternehmen | „Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.“ – nur, wenn es stimmt |
| Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder | § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB | Beträge, Zinssätze, wesentliche Bedingungen, im Geschäftsjahr zurückgezahlte oder erlassene Beträge; Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern, Aufsichtsrat oder Beirat | „Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.“ |
| Eigene Aktien | § 160 Abs. 3 Satz 2 AktG | Nur AG und KGaA: Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG | Entfällt bei der GmbH |
| Firma, Sitz, Register | § 264 Abs. 1a HGB | In der Bilanz (nicht nur im Kopf des Dokuments): Firma, Sitz, Registergericht, Nummer der Eintragung; bei Liquidation ein Hinweis | — |
Muster: Angaben unter der Bilanz (Platzhalter, nur zutreffende Sätze verwenden)
[Firma], [Sitz], Amtsgericht [Registergericht], HRB [Nummer]. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und macht von der Erleichterung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB [bestehen nicht] [bestehen in Höhe von [Betrag] € aus [Art], davon gegenüber verbundenen Unternehmen [Betrag] €]. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung [wurden nicht gewährt] [bestanden zum Stichtag in Höhe von [Betrag] € zu einem Zinssatz von [Satz] % mit Fälligkeit am [Datum]; im Geschäftsjahr wurden [Betrag] € zurückgezahlt]. Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern [bestehen nicht].
Was ein freiwilliger Anhang enthalten müsste: Anhang nach HGB erstellen.
Erleichterung 4: Hinterlegung statt Offenlegung nach § 326 Abs. 2 HGB
Die Bilanz wird beim Unternehmensregister hinterlegt – nicht veröffentlicht, nur auf Antrag abrufbar.
- Was hinterlegt wird: die Bilanz mit den Angaben unter der Bilanz (§ 326 Abs. 2 Satz 1 HGB). GuV und Anhang werden nicht eingereicht; ein Beschluss zur Ergebnisverwendung ist bei Kleinstkapitalgesellschaften nicht beizufügen (§ 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB gilt nur für die Offenlegung anderer Klassen).
- Mitteilung an das Register: Mit der Übermittlung teilt die Gesellschaft der das Unternehmensregister führenden Stelle mit, dass sie die Merkmale des § 267a HGB erfüllt (§ 326 Abs. 2 Satz 2 HGB). Ohne Mitteilung wird die Bilanz bekanntgemacht.
- Frist: zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a Satz 1 HGB) – für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
- Abruf: Dritte erhalten hinterlegte Bilanzen nur auf Antrag gegen Gebühr als Kopie (§ 9 Abs. 6 Satz 3 HGB); Umsatz und Ergebnis bleiben ohnehin außen vor, weil die GuV nicht hinterlegt wird.
- Versäumnis: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB; holt die Kleinstkapitalgesellschaft die Hinterlegung innerhalb der sechswöchigen Nachfrist nach, ermäßigt sich das Ordnungsgeld auf 500 Euro (§ 335 Abs. 4 HGB), sonst mindestens 2.500 Euro.
Der Bundesanzeiger ist nur noch für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 zuständig; seither läuft alles über das Unternehmensregister. Das Verfahren Schritt für Schritt: Bilanz hinterlegen; die Alternative Bekanntmachung: Offenlegung des Jahresabschlusses.
Fristen der Kleinstkapitalgesellschaft
Für das Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr 2025 entspricht.
| Schritt | Frist | Termin | Norm |
|---|---|---|---|
| Aufstellung durch die Geschäftsführer | 6 Monate | 30. Juni 2026 | § 264 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 267a Abs. 2 HGB |
| Feststellung durch die Gesellschafter | 11 Monate | 30. November 2026 | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Hinterlegung beim Unternehmensregister | 12 Monate | 31. Dezember 2026 | § 325 Abs. 1a Satz 1, § 326 Abs. 2 HGB |
| E-Bilanz und Steuererklärungen | 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres | 31. Juli 2026 bzw. 1. März 2027 | § 149 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 3 AO; § 5b EStG |
Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner; alle Fristen erklärt: Jahresabschluss Fristen.
Was trotz aller Erleichterungen Pflicht bleibt
Die Erleichterungen betreffen Darstellung und Offenlegung – nicht die Buchführung und nicht die Steuern.
- Vollständige Buchführung nach §§ 238 ff. HGB mit Inventur (§ 240 HGB) und allen Abschlussbuchungen – die verkürzte Bilanz ist eine Zusammenfassung, keine Vereinfachung der Bewertung.
- Bilanzgleichung, Vorjahresspalte, Restlaufzeitvermerke (§ 265 Abs. 2, § 268 Abs. 4 und 5 HGB) und der Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB.
- Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG) und Unterschrift aller Geschäftsführer (§ 245 HGB).
- E-Bilanz nach § 5b EStG in der amtlichen Taxonomie mit voller Gliederung – es gibt keine Kleinst-Taxonomie, die weniger verlangt.
- Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung mit dem handelsrechtlichen Ergebnis als Ausgangspunkt.
- Gesellschafterkonten nach § 42 Abs. 3 GmbHG und, bei der UG, die Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG.
- Aufbewahrung des Abschlusses zehn Jahre, der Buchungsbelege acht Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO).
Kleinst oder klein: der Unterschied im Abschluss
Was sich ändert, wenn die Gesellschaft nach zwei Stichtagen über den Kleinst-Schwellen liegt.
| Bestandteil | Kleinst | Klein | Norm |
|---|---|---|---|
| Bilanz | Buchstabenposten | Buchstaben und römische Ziffern | § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB |
| GuV | verkürzt, acht Zeilen | volle Staffel, Rohergebnis zulässig | § 275 Abs. 5, § 276 Satz 1 HGB |
| Anhang | Wahlrecht gegen Angaben unter der Bilanz | Pflicht mit den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 | § 264 Abs. 1 Satz 5, § 288 HGB |
| Lagebericht | nein | nein | § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| Prüfung | nein | nein | § 316 Abs. 1 HGB |
| Offenlegung | Hinterlegung der Bilanz oder Bekanntmachung | Bekanntmachung von Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben | § 326 Abs. 1 und 2 HGB |
| Ordnungsgeld bei Nachholung in der Nachfrist | 500 € | 1.000 € | § 335 Abs. 4 HGB |
| Preis bei Jahresabschluss.io ab dem zweiten Abschluss | 250 € | 500 € | Preisseite |
Die kleine Kapitalgesellschaft im Detail: Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft; die Rechtsformen, die fast immer Kleinst sind: Jahresabschluss UG, Jahresabschluss GmbH.
Kosten des Kleinst-Abschlusses
Kleiner Gegenstandswert, kleine Gebühr – die Erleichterungen ändern die StBVV nicht.
Ein Steuerberater rechnet Bilanz und GuV nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV mit 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr aus Tabelle B ab; Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Bei 100.000 Euro Gegenstandswert liegt die volle Gebühr bei 369 Euro (Rahmen 369 bis 1.476 Euro netto), bei 250.000 Euro bei 613 Euro (613 bis 2.452 Euro); die Angaben unter der Bilanz, die Steuererklärungen und die Hinterlegung werden gesondert berechnet. Mit Jahresabschluss.io ist der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich gratis; danach kostet er für eine Kleinstkapitalgesellschaft 250 Euro je Geschäftsjahr, die E-Bilanz 20 Euro. Alle Preise und die StBVV-Herleitung: Jahresabschluss Kosten.
Typische Fehler bei Kleinstkapitalgesellschaften
Die Erleichterungen sind einfach – ihre Bedingungen werden übersehen.
- Anhang weggelassen ohne Angaben unter der Bilanz. Der Verzicht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB gilt nur mit den Angaben; fehlen sie, ist der Abschluss unvollständig.
- Hinterlegung ohne Kleinst-Mitteilung. Ohne die Mitteilung nach § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Bilanz bekanntgemacht.
- Klasse an einem Stichtag gemessen. § 267 Abs. 4 HGB verlangt zwei Stichtage – ein einzelnes Überschreitungsjahr ändert nichts.
- Alte Schwellen verwendet (350.000 € / 700.000 €): Seit dem 17. April 2024 gelten 450.000 € / 900.000 €.
- Beteiligungsholding als Kleinst eingestuft, obwohl § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB reine Beteiligungsgesellschaften ausschließt.
- Verkürzte GuV an das Finanzamt geschickt. Die E-Bilanz verlangt die volle Gliederung.
- Fehlbetrag in die Bilanzsumme gerechnet. § 267 Abs. 4a HGB nimmt ihn heraus.
- Rücklage der UG vergessen (§ 5a Abs. 3 GmbHG) – die Kleinst-Erleichterungen ändern daran nichts.
So entsteht der Kleinst-Abschluss mit Jahresabschluss.io
Wahlrecht, Angaben unter der Bilanz und Hinterlegung sind eigene Schritte – nichts davon passiert still.
- Die Größenklasse wird aus zwei Stichtagen berechnet (im Gründungsjahr aus einem); die Ausschlüsse des § 267a Abs. 3 HGB werden als Kennzeichen der Gesellschaft abgefragt.
- Die Saldenliste wird der vollen Gliederung zugeordnet; die verkürzte Bilanz und die verkürzte GuV entstehen als Darstellung daraus, die E-Bilanz aus der vollen Gliederung.
- Das Anhang-Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wird für jedes Geschäftsjahr ausdrücklich abgefragt; ohne Anhang druckt die Software die Angaben unter der Bilanz – Haftungsverhältnisse, Organkredite und die Registerdaten – in Bilanz, Hinterlegungsdatei und Vorschau gleich.
- Bilanzgleichung, Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3, Restlaufzeitvermerke und die Übereinstimmung von GuV-Ergebnis und Jahresüberschuss werden deterministisch geprüft.
- Die Hinterlegungsdatei für das Unternehmensregister wird in der Kleinst-Fassung erzeugt; eingereicht wird sie von Ihnen. Die E-Bilanz geht nach ERiC-Prüfung und Ihrer Freigabe direkt an ELSTER.
Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis. Funktionsumfang: Produktseite Jahresabschluss; wie die KI dabei arbeitet: Jahresabschluss mit KI.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 267a HGB Kleinstkapitalgesellschaften · § 267 HGB Größenklassen, Zwei-Stichtage-Regel, Bilanzsumme, Arbeitnehmer · § 264 HGB Anhang-Wahlrecht, Angaben unter der Bilanz, Registerangaben
- § 266 HGB verkürzte Bilanz · § 275 HGB verkürzte GuV · § 268 HGB Fehlbetrag, Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse · § 285 HGB Organkredite · § 253 HGB Zeitwert-Sperre
- § 325 HGB, § 326 HGB Hinterlegung · § 335 HGB Ordnungsgeld · § 9 HGB Einsicht in hinterlegte Bilanzen · § 42a GmbHG Feststellung · § 160 AktG eigene Aktien · § 5b EStG E-Bilanz
Weiterführende Seiten
Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft · Größenklassen nach HGB · Größenklassen-Rechner · Bilanz hinterlegen · Jahresabschluss UG · Jahresabschluss GmbH · Anhang nach HGB erstellen · Bilanz erstellen · E-Bilanz erstellen · Offenlegung des Jahresabschlusses · Jahresabschluss erstellen