Kleinstkapitalgesellschaft

Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaft ist nach § 267a Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft, die zusätzlich mindestens zwei der drei Kleinstmerkmale nicht überschreitet. Daraus folgen vier Erleichterungen aus vier Normen – jede gilt einzeln.

Stand:

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Die Schwellenwerte nach § 267a Abs. 1 HGB

Fassung ab dem 17. April 2024 (Gesetz vom 11. April 2024, Art. 93 EGHGB) – verpflichtend für Geschäftsjahre ab 2024, Wahlrecht für 2023.

Größenmerkmale der Kleinstkapitalgesellschaft im Vergleich
MerkmalKleinst (§ 267a Abs. 1)Klein (§ 267 Abs. 1)Wie gemessen wird
Bilanzsummebis 450.000 €bis 7.500.000 €Summe der Aktivposten A bis E ohne einen Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 (§ 267 Abs. 4a HGB)
Umsatzerlösebis 900.000 €bis 15.000.000 €Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB der zwölf Monate vor dem Stichtag
Arbeitnehmerbis 10bis 50Durchschnitt der vier Quartalsstichtage ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB)
Regelzwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagenebenso§ 267 Abs. 4 HGB; Neugründung: erster Stichtag genügt (§ 267 Abs. 4 Satz 2)
Bis zur Fassung 2024 galten 350.000 € / 700.000 € / 10. Wer eine Seite mit den alten Werten liest, liest den Stand vor April 2024. Die Erhöhung stammt aus dem Gesetz vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) – nicht aus dem Wachstumschancengesetz, das nur § 241a HGB änderte.

Ausgeschlossen sind nach § 267a Abs. 3 HGB drei Gruppen, auch wenn sie die Zahlen einhalten: Investmentgesellschaften nach § 1 Abs. 11 KAGB, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nach § 1a UBGG und Gesellschaften, deren einziger Zweck der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen ist, ohne in die Verwaltung dieser Unternehmen einzugreifen (reine Beteiligungsholdings). Ein verbreiteter Irrtum: Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schließt die Einstufung nicht aus – § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB sperrt nur die Anwendung der Kleinst-Erleichterungen, solange eine Gesellschaft Vermögensgegenstände zum Zeitwert bewertet (was bei einer Kleinst-GmbH praktisch nicht vorkommt). Rechtsfolgen aller Klassen: Größenklassen nach HGB.

Zwei Stichtage: wann die Klasse wechselt

§ 267 Abs. 4 HGB – ein einzelnes Jahr über oder unter den Schwellen ändert nichts.

Die Rechtsfolgen einer Größenklasse treten nur ein, wenn die Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Eine Kleinst-GmbH, die 2025 wächst, bleibt für den Abschluss 2025 Kleinst; erst wenn sie auch am 31. Dezember 2026 über den Schwellen liegt, gelten für den Abschluss 2026 die Regeln der kleinen Gesellschaft. Umgekehrt fällt eine kleine Gesellschaft erst nach zwei Unterschreitungsjahren zurück. Bei Neugründung oder Umwandlung genügt der erste Stichtag (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB).

Beispiel: Wechsel der Größenklasse einer GmbH (fiktive Zahlen)
StichtagBilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmerMerkmale am StichtagWirksame Klasse für diesen Abschluss
31.12.2023 (Gründungsjahr)120.000 €210.000 €3KleinstKleinst (§ 267 Abs. 4 Satz 2: erster Stichtag genügt)
31.12.2024380.000 €760.000 €8KleinstKleinst
31.12.2025610.000 €1.150.000 €12klein (alle drei Merkmale überschritten)Kleinst – erstes Überschreitungsjahr
31.12.2026700.000 €1.300.000 €14kleinklein – zweites Überschreitungsjahr: Anhang, Bilanz mit römischen Ziffern, Offenlegung statt Hinterlegung
31.12.2027420.000 €850.000 €9Kleinstklein – erstes Unterschreitungsjahr
31.12.2028400.000 €800.000 €9KleinstKleinst – zweites Unterschreitungsjahr
Der Größenklassen-Rechner rechnet drei Stichtage durch und nennt die wirksame Klasse samt Rechtsfolgen.

Für Ihre Zahlen: Größenklassen-Rechner; der Wechsel im Detail: Größenklassenwechsel nach HGB.

Kleinst-Abschluss mit Wahlrecht und Hinterlegung

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Erleichterung 1: die verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB

Nur die mit Buchstaben bezeichneten Posten – Restlaufzeitvermerke und Vorjahresspalte bleiben.

Verkürzte Bilanz der Kleinstkapitalgesellschaft (Buchstabenposten)
AktivaPassiva
A. AnlagevermögenA. Eigenkapital
B. UmlaufvermögenB. Rückstellungen
C. RechnungsabgrenzungspostenC. Verbindlichkeiten (davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr: …)
D. Aktive latente SteuernD. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungE. Passive latente Steuern
(F.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)
Zu jedem Posten ist der Vorjahresbetrag anzugeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Die Restlaufzeitvermerke nach § 268 Abs. 4 und 5 HGB gelten für die verkürzten Posten; Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG anzugeben. Die Verkürzung ist ein Wahlrecht – die vollständige Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 bleibt zulässig.

Innerhalb der Buchhaltung ändert sich nichts: Jedes Konto wird weiterhin einem Posten der vollen Gliederung zugeordnet, die verkürzte Bilanz fasst nur zusammen. Die E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt die volle Gliederung in der amtlichen Taxonomie. Wie die Bilanz entsteht: Bilanz erstellen; Vorlage: Bilanz-Vorlage UG.

Erleichterung 2: die verkürzte GuV nach § 275 Abs. 5 HGB

Acht Zeilen statt siebzehn – und keine Offenlegung der GuV.

Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der Kleinstkapitalgesellschaft
Nr.PostenEntspricht im Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
1.UmsatzerlöseNr. 1
2.Sonstige ErträgeNr. 2, 3, 4, 9, 10, 11
3.MaterialaufwandNr. 5
4.PersonalaufwandNr. 6
5.AbschreibungenNr. 7, 12
6.Sonstige AufwendungenNr. 8, 13
7.SteuernNr. 14, 16
8.Jahresüberschuss / JahresfehlbetragNr. 17 = Bilanzposten A. V.
Die verkürzte GuV wird aufgestellt und festgestellt, aber bei der Hinterlegung nicht eingereicht (§ 326 Abs. 2 HGB). Für die E-Bilanz gilt die volle Staffel.

Beide Verfahren und die volle Staffel: GuV erstellen.

Erleichterung 3: kein Anhang – aber die Angaben unter der Bilanz

§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ist ein Wahlrecht mit Bedingung, kein automatischer Wegfall.

Kleinstkapitalgesellschaften brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz machen. Wer die Angaben nicht macht, hat keinen wirksamen Verzicht – der Abschluss ist dann unvollständig. Das Wahlrecht wird für jedes Geschäftsjahr neu ausgeübt; ein freiwilliger Anhang folgt den Regeln der kleinen Gesellschaft (§ 267a Abs. 2 HGB). Die Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB – Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer, gegebenenfalls Liquidation – stehen ohne Anhang in der Bilanz selbst.

Angaben unter der Bilanz nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
AngabeNormInhaltWenn der Sachverhalt nicht vorliegt
Haftungsverhältnisse§ 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGBVerbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Gewährleistungsverträgen, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten – je Art mit Betrag; davon gegenüber verbundenen Unternehmen„Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.“ – nur, wenn es stimmt
Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGBBeträge, Zinssätze, wesentliche Bedingungen, im Geschäftsjahr zurückgezahlte oder erlassene Beträge; Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern, Aufsichtsrat oder Beirat„Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt.“
Eigene Aktien§ 160 Abs. 3 Satz 2 AktGNur AG und KGaA: Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktGEntfällt bei der GmbH
Firma, Sitz, Register§ 264 Abs. 1a HGBIn der Bilanz (nicht nur im Kopf des Dokuments): Firma, Sitz, Registergericht, Nummer der Eintragung; bei Liquidation ein Hinweis—

Muster: Angaben unter der Bilanz (Platzhalter, nur zutreffende Sätze verwenden)

[Firma], [Sitz], Amtsgericht [Registergericht], HRB [Nummer]. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und macht von der Erleichterung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB [bestehen nicht] [bestehen in Höhe von [Betrag] € aus [Art], davon gegenüber verbundenen Unternehmen [Betrag] €]. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung [wurden nicht gewährt] [bestanden zum Stichtag in Höhe von [Betrag] € zu einem Zinssatz von [Satz] % mit Fälligkeit am [Datum]; im Geschäftsjahr wurden [Betrag] € zurückgezahlt]. Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern [bestehen nicht].

Was ein freiwilliger Anhang enthalten müsste: Anhang nach HGB erstellen.

Erleichterung 4: Hinterlegung statt Offenlegung nach § 326 Abs. 2 HGB

Die Bilanz wird beim Unternehmensregister hinterlegt – nicht veröffentlicht, nur auf Antrag abrufbar.

  1. Was hinterlegt wird: die Bilanz mit den Angaben unter der Bilanz (§ 326 Abs. 2 Satz 1 HGB). GuV und Anhang werden nicht eingereicht; ein Beschluss zur Ergebnisverwendung ist bei Kleinstkapitalgesellschaften nicht beizufügen (§ 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB gilt nur für die Offenlegung anderer Klassen).
  2. Mitteilung an das Register: Mit der Übermittlung teilt die Gesellschaft der das Unternehmensregister führenden Stelle mit, dass sie die Merkmale des § 267a HGB erfüllt (§ 326 Abs. 2 Satz 2 HGB). Ohne Mitteilung wird die Bilanz bekanntgemacht.
  3. Frist: zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a Satz 1 HGB) – für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
  4. Abruf: Dritte erhalten hinterlegte Bilanzen nur auf Antrag gegen Gebühr als Kopie (§ 9 Abs. 6 Satz 3 HGB); Umsatz und Ergebnis bleiben ohnehin außen vor, weil die GuV nicht hinterlegt wird.
  5. Versäumnis: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB; holt die Kleinstkapitalgesellschaft die Hinterlegung innerhalb der sechswöchigen Nachfrist nach, ermäßigt sich das Ordnungsgeld auf 500 Euro (§ 335 Abs. 4 HGB), sonst mindestens 2.500 Euro.

Der Bundesanzeiger ist nur noch für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 zuständig; seither läuft alles über das Unternehmensregister. Das Verfahren Schritt für Schritt: Bilanz hinterlegen; die Alternative Bekanntmachung: Offenlegung des Jahresabschlusses.

Fristen der Kleinstkapitalgesellschaft

Für das Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr 2025 entspricht.

Fristen für den Abschluss 2025 einer Kleinst-GmbH oder -UG
SchrittFristTerminNorm
Aufstellung durch die Geschäftsführer6 Monate30. Juni 2026§ 264 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 267a Abs. 2 HGB
Feststellung durch die Gesellschafter11 Monate30. November 2026§ 42a Abs. 2 GmbHG
Hinterlegung beim Unternehmensregister12 Monate31. Dezember 2026§ 325 Abs. 1a Satz 1, § 326 Abs. 2 HGB
E-Bilanz und Steuererklärungen31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres31. Juli 2026 bzw. 1. März 2027§ 149 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 3 AO; § 5b EStG

Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner; alle Fristen erklärt: Jahresabschluss Fristen.

Was trotz aller Erleichterungen Pflicht bleibt

Die Erleichterungen betreffen Darstellung und Offenlegung – nicht die Buchführung und nicht die Steuern.

  • Vollständige Buchführung nach §§ 238 ff. HGB mit Inventur (§ 240 HGB) und allen Abschlussbuchungen – die verkürzte Bilanz ist eine Zusammenfassung, keine Vereinfachung der Bewertung.
  • Bilanzgleichung, Vorjahresspalte, Restlaufzeitvermerke (§ 265 Abs. 2, § 268 Abs. 4 und 5 HGB) und der Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB.
  • Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG) und Unterschrift aller Geschäftsführer (§ 245 HGB).
  • E-Bilanz nach § 5b EStG in der amtlichen Taxonomie mit voller Gliederung – es gibt keine Kleinst-Taxonomie, die weniger verlangt.
  • Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung mit dem handelsrechtlichen Ergebnis als Ausgangspunkt.
  • Gesellschafterkonten nach § 42 Abs. 3 GmbHG und, bei der UG, die Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG.
  • Aufbewahrung des Abschlusses zehn Jahre, der Buchungsbelege acht Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO).

Kleinst oder klein: der Unterschied im Abschluss

Was sich ändert, wenn die Gesellschaft nach zwei Stichtagen über den Kleinst-Schwellen liegt.

Kleinstkapitalgesellschaft und kleine Kapitalgesellschaft im Vergleich
BestandteilKleinstKleinNorm
BilanzBuchstabenpostenBuchstaben und römische Ziffern§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB
GuVverkürzt, acht Zeilenvolle Staffel, Rohergebnis zulässig§ 275 Abs. 5, § 276 Satz 1 HGB
AnhangWahlrecht gegen Angaben unter der BilanzPflicht mit den Erleichterungen des § 288 Abs. 1§ 264 Abs. 1 Satz 5, § 288 HGB
Lageberichtneinnein§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
Prüfungneinnein§ 316 Abs. 1 HGB
OffenlegungHinterlegung der Bilanz oder BekanntmachungBekanntmachung von Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben§ 326 Abs. 1 und 2 HGB
Ordnungsgeld bei Nachholung in der Nachfrist500 €1.000 €§ 335 Abs. 4 HGB
Preis bei Jahresabschluss.io ab dem zweiten Abschluss250 €500 €Preisseite

Die kleine Kapitalgesellschaft im Detail: Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft; die Rechtsformen, die fast immer Kleinst sind: Jahresabschluss UG, Jahresabschluss GmbH.

Kosten des Kleinst-Abschlusses

Kleiner Gegenstandswert, kleine Gebühr – die Erleichterungen ändern die StBVV nicht.

Ein Steuerberater rechnet Bilanz und GuV nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV mit 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr aus Tabelle B ab; Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Bei 100.000 Euro Gegenstandswert liegt die volle Gebühr bei 369 Euro (Rahmen 369 bis 1.476 Euro netto), bei 250.000 Euro bei 613 Euro (613 bis 2.452 Euro); die Angaben unter der Bilanz, die Steuererklärungen und die Hinterlegung werden gesondert berechnet. Mit Jahresabschluss.io ist der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich gratis; danach kostet er für eine Kleinstkapitalgesellschaft 250 Euro je Geschäftsjahr, die E-Bilanz 20 Euro. Alle Preise und die StBVV-Herleitung: Jahresabschluss Kosten.

Typische Fehler bei Kleinstkapitalgesellschaften

Die Erleichterungen sind einfach – ihre Bedingungen werden übersehen.

  • Anhang weggelassen ohne Angaben unter der Bilanz. Der Verzicht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB gilt nur mit den Angaben; fehlen sie, ist der Abschluss unvollständig.
  • Hinterlegung ohne Kleinst-Mitteilung. Ohne die Mitteilung nach § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Bilanz bekanntgemacht.
  • Klasse an einem Stichtag gemessen. § 267 Abs. 4 HGB verlangt zwei Stichtage – ein einzelnes Überschreitungsjahr ändert nichts.
  • Alte Schwellen verwendet (350.000 € / 700.000 €): Seit dem 17. April 2024 gelten 450.000 € / 900.000 €.
  • Beteiligungsholding als Kleinst eingestuft, obwohl § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB reine Beteiligungsgesellschaften ausschließt.
  • Verkürzte GuV an das Finanzamt geschickt. Die E-Bilanz verlangt die volle Gliederung.
  • Fehlbetrag in die Bilanzsumme gerechnet. § 267 Abs. 4a HGB nimmt ihn heraus.
  • Rücklage der UG vergessen (§ 5a Abs. 3 GmbHG) – die Kleinst-Erleichterungen ändern daran nichts.

So entsteht der Kleinst-Abschluss mit Jahresabschluss.io

Wahlrecht, Angaben unter der Bilanz und Hinterlegung sind eigene Schritte – nichts davon passiert still.

  • Die Größenklasse wird aus zwei Stichtagen berechnet (im Gründungsjahr aus einem); die Ausschlüsse des § 267a Abs. 3 HGB werden als Kennzeichen der Gesellschaft abgefragt.
  • Die Saldenliste wird der vollen Gliederung zugeordnet; die verkürzte Bilanz und die verkürzte GuV entstehen als Darstellung daraus, die E-Bilanz aus der vollen Gliederung.
  • Das Anhang-Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wird für jedes Geschäftsjahr ausdrücklich abgefragt; ohne Anhang druckt die Software die Angaben unter der Bilanz – Haftungsverhältnisse, Organkredite und die Registerdaten – in Bilanz, Hinterlegungsdatei und Vorschau gleich.
  • Bilanzgleichung, Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3, Restlaufzeitvermerke und die Übereinstimmung von GuV-Ergebnis und Jahresüberschuss werden deterministisch geprüft.
  • Die Hinterlegungsdatei für das Unternehmensregister wird in der Kleinst-Fassung erzeugt; eingereicht wird sie von Ihnen. Die E-Bilanz geht nach ERiC-Prüfung und Ihrer Freigabe direkt an ELSTER.

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Rechtsgrundlagen

Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Weiterführende Seiten

Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft · Größenklassen nach HGB · Größenklassen-Rechner · Bilanz hinterlegen · Jahresabschluss UG · Jahresabschluss GmbH · Anhang nach HGB erstellen · Bilanz erstellen · E-Bilanz erstellen · Offenlegung des Jahresabschlusses · Jahresabschluss erstellen

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Wenn sie kleine Kapitalgesellschaft ist und zusätzlich an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Stichtag und im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer (§ 267a Abs. 1, § 267 Abs. 4 HGB in der Fassung ab dem 17. April 2024, Art. 93 EGHGB). Ausgeschlossen sind Investmentgesellschaften nach dem KAGB, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und reine Beteiligungsgesellschaften (§ 267a Abs. 3 HGB).

Bei Neugründung und Umwandlung treten die Rechtsfolgen der Größenklasse schon ein, wenn die Merkmale am ersten Abschlussstichtag vorliegen (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB). Eine neu gegründete GmbH oder UG mit kleinen Zahlen ist also vom ersten Abschluss an Kleinstkapitalgesellschaft; ein Rumpfgeschäftsjahr ist dabei ein volles Geschäftsjahr, die Umsatzerlöse werden nicht hochgerechnet.

Ohne. Die Bilanzsumme setzt sich aus den Posten A bis E der Aktivseite zusammen; ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag wird nicht mitgezählt (§ 267 Abs. 4a HGB). Eine überschuldete Gesellschaft wird durch den Fehlbetrag also nicht größer.

Als Durchschnitt der Beschäftigten am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, geteilt durch vier; Auszubildende zählen nicht mit (§ 267 Abs. 5 HGB). Teilzeitkräfte zählen nach Köpfen, nicht nach Vollzeitäquivalenten; Geschäftsführer zählen als Arbeitnehmer, wenn sie angestellt sind.

Nein, wenn sie unter der Bilanz die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB macht: die Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB), Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder mit Zinssätzen und Konditionen (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB) und, bei einer AG oder KGaA, die Angaben zu eigenen Aktien (§ 160 Abs. 3 Satz 2 AktG). Sie gilt dann als Gesellschaft, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt (§ 264 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 HGB). Das Wahlrecht wird je Geschäftsjahr ausgeübt; ein freiwilliger Anhang folgt den Regeln für kleine Gesellschaften.

Drei Gruppen: erstens Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB – Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten – mit ihren Beträgen (§ 268 Abs. 7 HGB); zweitens Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer oder Aufsichtsrat mit Zinssätzen, Bedingungen und zurückgezahlten Beträgen sowie Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB); drittens bei Aktiengesellschaften die Angaben zu eigenen Aktien (§ 160 Abs. 3 Satz 2 AktG). Dazu stehen Firma, Sitz, Registergericht und Registernummer in der Bilanz (§ 264 Abs. 1a HGB). Liegt ein Sachverhalt nicht vor, ist das anzugeben.

Sie hat die Wahl: Sie kann die Bilanz beim Unternehmensregister bekanntmachen lassen wie eine kleine Gesellschaft oder sie nur hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Bei der Hinterlegung reicht sie die Bilanz mit den Angaben unter der Bilanz ein und teilt dem Register mit, dass sie die Merkmale des § 267a HGB erfüllt; die GuV und ein Anhang werden nicht eingereicht. Die Frist ist dieselbe wie bei der Offenlegung: zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a Satz 1 HGB).

Nur auf Antrag und gegen Gebühr: Hinterlegte Bilanzen werden nicht im Unternehmensregister veröffentlicht, sondern auf Antrag als Kopie übermittelt (§ 9 Abs. 6 Satz 3 HGB). Wer die Zahlen einer Kleinst-GmbH sehen will, muss sie beim Register bestellen – anders als bei bekanntgemachten Abschlüssen, die jeder kostenlos abrufen kann.

Ja. Die Erleichterungen des HGB gelten nur für den handelsrechtlichen Abschluss; § 5b EStG verlangt von jeder bilanzierenden Gesellschaft die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt – in der amtlichen Taxonomie, nicht in der verkürzten Gliederung. Auch Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung bleiben Pflicht. Jahresabschluss.io erzeugt die E-Bilanz aus den festgestellten Zahlen (20 Euro je Wirtschaftsjahr).

Beim Steuerberater nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV 10/10 bis 40/10 der Tabelle B; bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro sind das 369 bis 1.476 Euro netto für Bilanz und GuV, bei 250.000 Euro 613 bis 2.452 Euro. Mit Jahresabschluss.io ist der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich gratis, danach kostet er 250 Euro je Geschäftsjahr, die E-Bilanz 20 Euro.

Ja. Die UG ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital (§ 5a GmbHG) und erfüllt fast immer die Kleinst-Merkmale. Zusätzlich muss sie ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG), bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.

Nichts, solange es ein einzelnes Jahr bleibt: Die Rechtsfolgen der nächsten Klasse treten erst ein, wenn die Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten sind (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Nach dem zweiten Jahr gelten die Regeln der kleinen Kapitalgesellschaft: Bilanz mit römischen Ziffern, Anhang mit den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB, Offenlegung von Bilanz und Anhang statt Hinterlegung. Umgekehrt fällt eine kleine Gesellschaft nach zwei Unterschreitungsjahren zurück in die Kleinst-Klasse.

Kleinst-Abschluss mit Wahlrecht und Hinterlegung

Verkürzte Bilanz, Angaben unter der Bilanz, Hinterlegungsdatei für das Unternehmensregister – aus der Saldenliste. Der erste Jahresabschluss ist gratis.