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Jahresabschluss GmbH selber machen

Die meisten GmbHs sind kleine Kapitalgesellschaften – und deren Jahresabschluss können Sie als Geschäftsführer selbst erstellen. So gehen Sie vor, das müssen Sie beachten, und so viel sparen Sie gegenüber dem Steuerberater.

Stand:

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Für welche GmbH das Selbermachen passt

Die Größenklasse nach § 267 und § 267a HGB entscheidet über Umfang und Prüfungspflicht.

Eignung nach Größenklasse der GmbH
GrößenklasseSchwellen (zwei von drei, zwei Stichtage)PflichtumfangSelber machen
Kleinst-GmbH (§ 267a)bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Arbeitnehmerverkürzte Bilanz, verkürzte GuV, Angaben unter der Bilanz statt Anhangja – der schlankste Abschluss des HGB
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1)bis 7,5 Mio € · 15 Mio € · 50Bilanz, GuV, verkürzter Anhang (§ 288 Abs. 1); keine Prüfung, kein Lageberichtja – mit Fragebogen für den Anhang
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2)bis 25 Mio € · 50 Mio € · 250voller Abschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung § 316Aufstellung ja, Prüfung durch Wirtschaftsprüfer zwingend
Große GmbH (§ 267 Abs. 3)darübervoller Umfang ohne ErleichterungenAufstellung möglich, in der Praxis mit Berater und Prüfer
Schwellen in der Fassung ab 17. April 2024 (Art. 93 EGHGB). Die Klasse rechnet der Größenklassen-Rechner über drei Stichtage.

Kleinst-GmbHs haben ein eigenes Kapitel: Jahresabschluss Kleinstkapitalgesellschaft; für die kleine GmbH: Jahresabschluss kleine Kapitalgesellschaft.

Die Schritte für Ihre GmbH

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss von Anfang bis Offenlegung.

1

Buchhaltung des Geschäftsjahres abschließen und die Summen- und Saldenliste exportieren.

2

Saldenliste in Jahresabschluss.io hochladen – unsere KI ordnet die Konten den HGB-Positionen zu, Sie bestätigen jede Zuordnung.

3

Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) prüfen – mit Vorjahresvergleich und Konsistenzprüfung.

4

Anhang über den geführten Fragebogen erstellen (bei kleiner GmbH verkürzt nach § 288 Abs. 1 HGB, bei Kleinst-GmbH entbehrlich).

5

Ergebnisverwendung festlegen und den Gesellschafterbeschluss zur Feststellung fassen (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG).

6

Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen und die E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln.

Die ausführliche Anleitung mit den Prüfungen je Schritt: Jahresabschluss erstellen – Schritt für Schritt.

GmbH-Abschluss selbst erstellen

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Ergebnisverwendung: was die Gesellschafter beschließen

Der Jahresüberschuss ist noch nicht der Bilanzgewinn – die Verwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung.

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag, soweit der Betrag nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Beschluss von der Verteilung ausgeschlossen ist. Der Beschluss über die Ergebnisverwendung (§ 46 Nr. 1 GmbHG) ist eine der drei Entscheidungen der Gesellschafterversammlung neben Feststellung und Entlastung. Die Bilanz zeigt das Ergebnis vor Verwendung als Jahresüberschuss (Posten A. V.); wird sie nach teilweiser Verwendung aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB), tritt der Bilanzgewinn an seine Stelle und der Anhang nennt die Verwendung.

Verwendungsmöglichkeiten des Jahresüberschusses
VerwendungWirkung in der BilanzNorm
Ausschüttung an die GesellschafterVerbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern bis zur Zahlung; Eigenkapital sinkt§ 29 Abs. 1, § 46 Nr. 1 GmbHG
Einstellung in GewinnrücklagenEigenkapital bleibt; Posten A. III. 4. andere Gewinnrücklagen steigt§ 29 Abs. 2 GmbHG, § 272 Abs. 3 HGB
Gewinnvortrag auf neue RechnungPosten A. IV. Gewinnvortrag; Verwendung im Folgejahr§ 266 Abs. 3 A. IV. HGB
Verlustvortrag ausgleichenVortrag aus Vorjahren mindert den verteilbaren Betrag§ 29 Abs. 1 GmbHG
Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB (selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, aktive latente Steuern) und § 30 GmbHG (Erhaltung des Stammkapitals) gehen jedem Beschluss vor.

Vertiefung: Gewinnverwendung GmbH, Bilanzgewinn berechnen.

Feststellung, Unterschrift und Fristen

Vier Termine, die ab dem Abschlussstichtag laufen.

Fristen der GmbH mit Stichtag 31. Dezember 2025
SchrittFristNormTermin
Aufstellung durch die Geschäftsführung6 Monate (klein, Kleinst) · 3 Monate (mittelgroß, groß)§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB30.06.2026 · 31.03.2026
Unterschrift aller Geschäftsführermit der Aufstellung§ 245 HGBspätestens 30.06.2026
Feststellung durch die Gesellschafter8 Monate · klein 11 Monate§ 42a Abs. 2 GmbHG31.08.2026 · 30.11.2026
Offenlegung oder Hinterlegung beim Unternehmensregister12 Monate§ 325 Abs. 1 Satz 2, § 326 HGB31.12.2026
E-Bilanz und Steuererklärungenmit der Steuererklärung§ 5b EStG, § 149 AOje Veranlagungszeitraum

Vorlage und Inhalt des Beschlusses: Gesellschafterbeschluss Jahresabschluss; alle Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner.

Das gilt speziell für die GmbH

Vier Punkte, die den GmbH-Abschluss von anderen Rechtsformen unterscheiden.

Aufstellung durch die Geschäftsführung: Verantwortlich sind die gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB), nicht zwingend ein Steuerberater.

Größenklasse bestimmt den Umfang: Kleine GmbHs brauchen keinen Lagebericht und keine Prüfung, Kleinst-GmbHs (§ 267a HGB) auch keinen Anhang.

Feststellung durch die Gesellschafter: Nach der Aufstellung wird der Abschluss festgestellt und die Gewinnverwendung beschlossen (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG).

Offenlegungspflicht: Spätestens 12 Monate nach dem Stichtag beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) – sonst droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Häufige Fehler bei der GmbH

Größenklasse falsch eingeschätzt: Dann fehlen Pflichtbestandteile oder es wird unnötiger Aufwand betrieben – die Zwei-Stichtage-Regel des § 267 Abs. 4 HGB wird oft übersehen.

Ergebnisverwendung vergessen: Ohne Gesellschafterbeschluss ist der Abschluss nicht festgestellt, und die Offenlegung verlangt die Angabe der Verwendung (§ 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB).

E-Bilanz und Offenlegung verwechselt: Die E-Bilanz geht an das Finanzamt (§ 5b EStG), die Offenlegung an das Unternehmensregister (§ 325 HGB) – beides ist nötig.

Gesellschafterdarlehen und -forderungen nicht gesondert ausgewiesen: § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt den Ausweis oder die Angabe im Anhang – bei anhangbefreiten Kleinst-GmbHs bleibt nur der Ausweis.

Nur ein Geschäftsführer unterschreibt: § 245 HGB verlangt alle gesetzlichen Vertreter.

Vorjahresspalte fehlt: § 265 Abs. 2 HGB verlangt zu jedem Posten den Vorjahresbetrag – auch bei einer Vorlage aus der Tabellenkalkulation.

Wann Sie trotzdem einen Berater brauchen

Selbermachen heißt nicht allein bleiben.

  • Mittelgroße und große GmbH: Die Abschlussprüfung nach § 316 HGB kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer leisten.
  • Bewertungsentscheidungen: Herstellungskosten, Rückstellungshöhe, Abschreibungsdauern, latente Steuern – die Software rechnet, entscheiden müssen Sie oder ein Berater.
  • Steuerliche Gestaltung: Verdeckte Gewinnausschüttung, Organschaft, Umwandlung – Fragen der Steuerberatung, nicht der Abschlusserstellung.
  • Zweitmeinung: Sie können einen Steuerberater als Prüfer in den Abschluss einladen; er sieht Zahlen, Zuordnungen und Anhang und gibt frei – ohne den Abschluss neu zu erstellen.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der Geschäftsführung (§ 264 Abs. 1 HGB). Es gibt keine Pflicht, ihn vom Steuerberater erstellen zu lassen. Nur mittelgroße und große GmbHs sind prüfungspflichtig – die meisten GmbHs sind klein und brauchen keine Prüfung.

Eine kleine GmbH stellt Bilanz, GuV und einen verkürzten Anhang auf – ohne Lagebericht und ohne Prüfung. Kleinst-GmbHs dürfen die Bilanz verkürzen und statt des Anhangs Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs brauchen zusätzlich einen Lagebericht und eine Abschlussprüfung.

Nach der Aufstellung stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss fest und beschließen die Ergebnisverwendung (Ausschüttung, Rücklage oder Gewinnvortrag, § 29 GmbHG). Diesen Beschluss dokumentieren Sie – Jahresabschluss.io bereitet die Ergebnisverwendung im Abschluss vor und nimmt Feststellungsdatum und Unterzeichner in die Offenlegungsdatei auf.

Ja. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Stichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Kleine GmbHs legen nur Bilanz und Anhang ohne GuV offen (§ 326 Abs. 1 HGB), Kleinst-GmbHs können die Bilanz hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Das Steuerberater-Honorar bemisst sich nach § 35 StBVV mit Tabelle B nach Bilanzsumme und Jahresleistung – der Kosten-Rechner zeigt die Spanne für Ihre Zahlen. Mit Jahresabschluss.io ist der erste Abschluss gratis, jeder weitere kostet für eine Kleinst-GmbH 250 Euro und für eine kleine GmbH 500 Euro.

Aufgestellt innerhalb von sechs Monaten (kleine und Kleinst-GmbH) bzw. drei Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB), festgestellt innerhalb von acht Monaten, bei kleinen GmbHs elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG), offengelegt spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag (§ 325 Abs. 1 HGB).

Alle Geschäftsführer, mit Datum (§ 245 HGB). Bei mehreren Geschäftsführern reicht nicht die Unterschrift eines einzelnen – auch dann nicht, wenn Einzelvertretungsbefugnis besteht.

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Nach einer Androhung mit sechswöchiger Nachfrist wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro festgesetzt – und bei weiterem Verzug erneut.

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