Die Schritte für Ihre UG
So erstellen Sie den UG-Jahresabschluss von der Saldenliste bis zur Hinterlegung.
Buchhaltung abschließen und die Summen- und Saldenliste exportieren (Excel oder CSV).
Saldenliste in Jahresabschluss.io hochladen – unsere KI ordnet die Konten den HGB-Positionen zu, Sie bestätigen jede Zuordnung.
Verkürzte Bilanz und GuV prüfen – für Kleinst-UGs nach § 266 Abs. 1 Satz 4 und § 275 Abs. 5 HGB.
§ 5a-Pflichtrücklage berücksichtigen – ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Ergebnisverwendung beschließen und den Abschluss durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG).
Hinterlegen statt offenlegen (bei Kleinstgesellschaft, § 326 Abs. 2 HGB) und die E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG).
Die ausführliche Anleitung mit den Prüfungen je Schritt: Jahresabschluss erstellen – Schritt für Schritt.
Die verkürzte Bilanz und GuV der Kleinst-UG
Was § 266 Abs. 1 Satz 4 und § 275 Abs. 5 HGB erlauben – und was trotzdem gerechnet werden muss.
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital |
| B. Umlaufvermögen | B. Rückstellungen |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | C. Verbindlichkeiten |
| D. Aktive latente Steuern (nur bei Ansatz) | D. Rechnungsabgrenzungsposten |
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (nur bei Ansatz) | E. Passive latente Steuern (nur bei Ansatz) |
| Posten | Entspricht in der Staffel des § 275 Abs. 2 HGB |
|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | Nr. 1 |
| 2. Sonstige Erträge | Nr. 2 bis 4, 9 bis 11 |
| 3. Materialaufwand | Nr. 5 |
| 4. Personalaufwand | Nr. 6 |
| 5. Abschreibungen | Nr. 7 |
| 6. Sonstige Aufwendungen | Nr. 8, 12, 13, 16 |
| 7. Steuern | Nr. 14 |
| 8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | Nr. 17 |
Vorlagen für die verkürzten Fassungen: Bilanz Vorlage UG, GuV Vorlage UG; die Regeln der Kleinstkapitalgesellschaft insgesamt: Jahresabschluss Kleinstkapitalgesellschaft.
UG-Abschluss selbst erstellen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
§ 5a GmbHG: die gesetzliche Rücklage der UG
Die eine Vorschrift, die den UG-Abschluss von dem einer GmbH unterscheidet.
Nach § 5a Abs. 3 GmbHG ist in der Bilanz der UG eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG), zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags verwendet werden. Ein Beschluss über die Ergebnisverwendung, der die Einstellung übergeht, ist nichtig. Sobald das Stammkapital durch Erhöhung 25.000 Euro erreicht, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr (§ 5a Abs. 5 GmbHG) – die Gesellschaft darf dann die Bezeichnung GmbH führen, muss es aber nicht.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Jahresüberschuss | 12.000,00 € |
| abzüglich Verlustvortrag aus dem Vorjahr | − 2.000,00 € |
| Bemessungsgrundlage | 10.000,00 € |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage (ein Viertel) | 2.500,00 € |
| Für Ausschüttung, Gewinnrücklage oder Vortrag verfügbar | 7.500,00 € |
Hinterlegen statt offenlegen
Die Erleichterung des § 326 Abs. 2 HGB – und was sie nicht erspart.
Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Pflicht zur Offenlegung dadurch erfüllen, dass sie die Bilanz elektronisch beim Unternehmensregister hinterlegen und dem Register mitteilen, dass sie zwei der drei Merkmale des § 267a HGB nicht überschreiten (§ 326 Abs. 2 HGB). Eine hinterlegte Bilanz wird nicht im Register veröffentlicht, sondern nur auf Antrag gegen Gebühr an Dritte herausgegeben. Die Frist ist dieselbe wie bei der Offenlegung – zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB) –, und auch die Hinterlegung wird beim Versäumnis mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB durchgesetzt. Hinterlegt wird nur die Bilanz mit den Angaben unter der Bilanz; GuV und Anhang bleiben intern. Getrennt davon läuft die E-Bilanz nach § 5b EStG an das Finanzamt – sie ist keine Offenlegung und ersetzt die Hinterlegung nicht.
| Schritt | Frist | Norm | Termin |
|---|---|---|---|
| Aufstellung durch die Geschäftsführung | 6 Monate | § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB | 30.06.2026 |
| Unterschrift aller Geschäftsführer | mit der Aufstellung | § 245 HGB | spätestens 30.06.2026 |
| Feststellung durch die Gesellschafter | 11 Monate | § 42a Abs. 2 GmbHG | 30.11.2026 |
| Hinterlegung beim Unternehmensregister | 12 Monate | § 325 Abs. 1 Satz 2, § 326 Abs. 2 HGB | 31.12.2026 |
| E-Bilanz und Steuererklärungen | mit der Steuererklärung | § 5b EStG, § 149 AO | je Veranlagungszeitraum |
Ablauf der Hinterlegung: Bilanz hinterlegen; alle Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner.
Das gilt speziell für die UG
Vier Punkte, die den UG-Abschluss von anderen Rechtsformen unterscheiden.
Verkürzte Bilanz und GuV: Als Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB darf die UG die Bilanz auf Buchstaben (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) und die GuV auf acht Posten (§ 275 Abs. 5 HGB) verkürzen.
§ 5a-Pflichtrücklage: Ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht ist (§ 5a Abs. 3 und 5 GmbHG).
Kein Anhang nötig: Die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz genügen – Haftungsverhältnisse und Organkredite.
Hinterlegung statt Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 326 Abs. 2 HGB) – in derselben Zwölf-Monats-Frist.
Häufige Fehler bei der UG
Pflichtrücklage vergessen: Ein Ergebnisverwendungsbeschluss, der die Einstellung nach § 5a Abs. 3 GmbHG übergeht, ist nichtig – und die Ausschüttung des vollen Überschusses eine verbotene Auszahlung.
Zwei-Stichtage-Regel übersehen: Wer in einem Jahr eine Schwelle überschreitet, bleibt Kleinst; erst zwei aufeinanderfolgende Überschreitungen ändern die Klasse (§ 267 Abs. 4 HGB).
Gesellschafterdarlehen nicht gesondert ausgewiesen: § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt den Ausweis – ohne Anhang bleibt nur die Bilanz dafür.
E-Bilanz und Hinterlegung verwechselt: Die E-Bilanz geht an das Finanzamt (§ 5b EStG), die Hinterlegung an das Unternehmensregister (§ 326 Abs. 2 HGB) – beides ist nötig.
Verkürzung als Verzicht auf Zuordnung verstanden: Die Kontenzuordnung zu den vollen Posten bleibt nötig – für die E-Bilanz und für die Prüfungen.
Wann Sie trotzdem einen Berater brauchen
Selbermachen heißt nicht allein bleiben.
- Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro: Der Übergang zur GmbH ist eine notarielle Satzungsänderung (§ 53, § 57c GmbHG) – Sache des Notars, nicht des Abschlusses.
- Steuerliche Gestaltung: Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttung, Kleinunternehmerregelung – Steuerberatung, nicht Abschlusserstellung.
- Wachstum über die Kleinst-Schwellen: Ab der kleinen Kapitalgesellschaft kommt der Anhang mit den Pflichtangaben nach § 288 Abs. 1 HGB dazu – der Fragebogen führt hindurch, ein Berater als Prüfer ist möglich.
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