E-Bilanz erstellen – elektronische Bilanz für das Finanzamt
Seit 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
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Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Bilanz und GuV an das Finanzamt im XBRL-Format. Sie ist seit 2013 für alle bilanzierenden Unternehmen Pflicht (§ 5b EStG).
Nein. Die E-Bilanz geht an das Finanzamt (steuerliche Pflicht). Die Offenlegung geht an den Bundesanzeiger/Unternehmensregister (handelsrechtliche Pflicht). Beides ist separat zu erfüllen.
Ja, mit geeigneter Software und einem ELSTER-Zertifikat. Alternativ übermittelt Ihr Steuerberater die E-Bilanz im Rahmen der Steuererklärung.
Das Finanzamt gibt jährlich eine aktuelle Taxonomie-Version vor. Die Software muss die jeweils gültige Version unterstützen.
E-Bilanz erstellen – elektronische Bilanz für das Finanzamt
E-Bilanz erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Was die E-Bilanz ist, wer sie braucht und wie Software den Prozess vereinfacht.
Seit 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hier erfahren Sie, was die E-Bilanz ist, wer sie braucht und wie Sie sie erstellen.
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Viele verwechseln E-Bilanz und Offenlegung. Hier der Unterschied.
Elektronische Übermittlung an das Finanzamt im XBRL-Format über ELSTER/ERiC. Pflicht nach § 5b EStG. Teil der Steuererklärung.
Einreichung beim Unternehmensregister/Bundesanzeiger. Pflicht nach § 325 HGB. Separat von der Steuererklärung.
Die E-Bilanz-Pflicht gilt für alle bilanzierenden Unternehmen.