E-Bilanz · Betriebsvermögensvergleich

Betriebsvermögensvergleich in der E-Bilanz — einfach erklärt

Bilanzierende Unternehmen ermitteln ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG: als Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Jahresanfang und am Jahresende, korrigiert um Entnahmen und Einlagen. In der E-Bilanz ist dieser Vergleich ein eigener Bestandteil der Steuer-Taxonomie. Diese Seite erklärt, wie er mit GuV und steuerlicher Mehr-/Weniger-Rechnung zusammenhängt und wie die Software den Teil befüllt.

Stand:

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Was der Betriebsvermögensvergleich ist

Die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG für bilanzierende Unternehmen.

Gewinn als Unterschiedsbetrag

Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem am Ende des Vorjahres — die Grundformel des § 4 Abs. 1 EStG.

Korrektur um Entnahmen und Einlagen

Entnahmen erhöhen, Einlagen vermindern den Unterschiedsbetrag. So wird der reine betriebliche Gewinn von privat veranlassten Vermögensbewegungen getrennt.

Bilanzierende statt EÜR

Bilanzierungspflichtige Unternehmen ermitteln ihren Gewinn auf diesem Weg — nicht über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

§ 5 EStG: Maßgeblichkeit

Für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht gilt der Betriebsvermögensansatz der Handelsbilanz, soweit nicht steuerliche Vorschriften abweichen.

Rolle in der E-Bilanz-Taxonomie

Ein eigener Berichtsbestandteil neben Bilanz und GuV.

Eigener Taxonomie-Bestandteil

Die Steuer-Taxonomie sieht für den Betriebsvermögensvergleich eine eigene Struktur vor — abgebildet werden Anfangs- und Endbestand des Betriebsvermögens.

Entnahmen und Einlagen

Die Felder für Entnahmen und Einlagen führen vom reinen Vermögensvergleich zum steuerlich maßgeblichen Gewinn des Wirtschaftsjahres.

Teil einer XBRL-Instanz

Der Vergleich wird gemeinsam mit Bilanz, GuV und Anlagenspiegel in einer XBRL-Datei nach § 5b EStG übermittelt.

Nachvollziehbarer Gewinn

Die Finanzverwaltung kann anhand der Struktur nachvollziehen, wie der erklärte steuerliche Gewinn zustande kommt.

Verhältnis zur GuV und zur Mehr-/Weniger-Rechnung

Vom handelsrechtlichen Ergebnis zum steuerpflichtigen Gewinn.

GuV zeigt das Handelsergebnis

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist das handelsrechtliche Jahresergebnis aus — Ausgangspunkt für die steuerliche Überleitung.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Nicht abziehbare Betriebsausgaben werden hinzugerechnet, steuerfreie Erträge gekürzt. Diese außerbilanzielle Mehr-/Weniger-Rechnung führt zum steuerlichen Gewinn.

Handels- vs. Steuerbilanz

Weichen die Ansätze ab, sind die Differenzen über Überleitungsrechnungen darzustellen — sofern keine eigenständige Steuerbilanz geführt wird.

Konsistenz gewahrt

Die Software hält die Werte von Bilanz, GuV und Betriebsvermögensvergleich konsistent und prüft sie gegen das Schema.

Steuerlicher Gewinn ohne Handarbeit

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Wie die Software den Teil befüllt

Werte einlesen, Felder bereitstellen, validieren — automatisiert.

Werte zugeordnet

Die KI ordnet Bilanz- und GuV-Werte aus der Saldenliste der Steuer-Taxonomie zu und übernimmt sie in den Betriebsvermögensvergleich.

Überleitung bereitgestellt

Felder für Entnahmen, Einlagen und die steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung stehen bereit; fehlende Angaben ergänzen Sie in der Oberfläche.

ERiC-validiert

Vor dem Download wird die Datei gegen Schema und ERiC validiert (Rückgabecode 0 für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026).

Weiterführende Seiten

E-Bilanz mit KI | E-Bilanz-Software | E-Bilanz Taxonomie | E-Bilanz vs. Handelsbilanz | Handels- und Steuerbilanz | Steuerbilanz erstellen

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Der Betriebsvermögensvergleich ist die Methode der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG. Der Gewinn ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Bilanzierende Unternehmen ermitteln ihren Gewinn auf diesem Weg — nicht über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die E-Bilanz-Taxonomie sieht den Betriebsvermögensvergleich als eigenen Berichtsbestandteil vor. Hier werden das Betriebsvermögen zu Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres sowie die Korrekturen um Entnahmen und Einlagen abgebildet, sodass der steuerliche Gewinn nachvollziehbar ist. Er ergänzt Bilanz und GuV in derselben XBRL-Instanz.

Die GuV zeigt das handelsrechtliche Jahresergebnis. Der Betriebsvermögensvergleich führt zum steuerlichen Gewinn. Weichen Handels- und Steuerbilanz voneinander ab, entstehen Differenzen, die über außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen — die steuerliche Mehr- und Weniger-Rechnung — überzuleiten sind.

Bestimmte Aufwendungen sind steuerlich nicht oder nur teilweise abziehbar (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben), bestimmte Erträge steuerfrei. Solche Positionen werden außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzugerechnet oder von ihm abgezogen. Diese Mehr- und Weniger-Rechnung führt vom handelsrechtlichen Ergebnis zum steuerpflichtigen Gewinn.

Die KI übernimmt die Bilanz- und GuV-Werte aus Ihrer Saldenliste und ordnet sie der Steuer-Taxonomie zu. Den Betriebsvermögensvergleich und die Felder für Entnahmen, Einlagen sowie die steuerliche Überleitung stellt die Software bereit; vorhandene Werte werden eingelesen, fehlende Angaben tragen Sie in der Oberfläche nach. Die Datei wird anschließend gegen ERiC validiert.

Nicht zwingend. Führen Sie keine separate Steuerbilanz, übermitteln Sie die Handelsbilanz mit steuerlichen Überleitungsrechnungen. Die abweichenden Ansätze werden dann über die Mehr- und Weniger-Rechnung dargestellt. Die Software unterstützt beide Wege und hält die Werte konsistent.

Steuerlicher Gewinn ohne Handarbeit

Die Software stellt Betriebsvermögensvergleich und steuerliche Überleitung bereit, liest Ihre Werte ein und erzeugt eine ERiC-validierte XBRL-Datei nach § 5b EStG.