Betriebsvermögensvergleich E-Bilanz
Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 / § 5 EStG in der E-Bilanz: Bedeutung, Rolle in der Taxonomie und automatische Befuellung durch die Software.
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Fachlicher Inhalt dieser Seite
Der Betriebsvermögensvergleich ist die Methode der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG. Der Gewinn ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Bilanzierende Unternehmen ermitteln ihren Gewinn auf diesem Weg — nicht über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die E-Bilanz-Taxonomie sieht den Betriebsvermögensvergleich als eigenen Berichtsbestandteil vor. Hier werden das Betriebsvermögen zu Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres sowie die Korrekturen um Entnahmen und Einlagen abgebildet, sodass der steuerliche Gewinn nachvollziehbar ist. Er ergänzt Bilanz und GuV in derselben XBRL-Instanz.
Wie verhält sich der Betriebsvermögensvergleich zur GuV?
Die GuV zeigt das handelsrechtliche Jahresergebnis. Der Betriebsvermögensvergleich führt zum steuerlichen Gewinn. Weichen Handels- und Steuerbilanz voneinander ab, entstehen Differenzen, die über außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen — die steuerliche Mehr- und Weniger-Rechnung — überzuleiten sind.
Bestimmte Aufwendungen sind steuerlich nicht oder nur teilweise abziehbar (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben), bestimmte Erträge steuerfrei. Solche Positionen werden außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzugerechnet oder von ihm abgezogen. Diese Mehr- und Weniger-Rechnung führt vom handelsrechtlichen Ergebnis zum steuerpflichtigen Gewinn.
Die KI übernimmt die Bilanz- und GuV-Werte aus Ihrer Saldenliste und ordnet sie der Steuer-Taxonomie zu. Den Betriebsvermögensvergleich und die Felder für Entnahmen, Einlagen sowie die steuerliche Überleitung stellt die Software bereit; vorhandene Werte werden eingelesen, fehlende Angaben tragen Sie in der Oberfläche nach. Die Datei wird anschließend gegen ERiC validiert.