KI · E-Bilanz

E-Bilanz mit KI aus der Saldenliste vorbereiten

Die E-Bilanz folgt einer eigenen Steuer-Taxonomie. KI kann Konten den Taxonomiepositionen zuordnen und bei der Prüfung von Pflichtfeldern helfen; die steuerliche Einordnung und Übermittlungsdaten bleiben prüfpflichtig.

Worum es auf dieser Seite geht

KI-gestützte Zuordnung einer Saldenliste zur E-Bilanz-Taxonomie mit Pflichtfeldprüfung und Vorbereitung einer XBRL-Ausgabe nach § 5b EStG.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung. Sie folgt einer eigenen XBRL-Taxonomie der Finanzverwaltung und ist seit 2013 für die meisten bilanzierungspflichtigen Unternehmen Pflicht. Sie ist nicht identisch mit dem HGB-Abschluss für den Bundesanzeiger, sondern eine zusätzliche, steuerlich geprägte Datenlieferung.

Die KI ordnet Konten aus der Saldenliste den Mussfeldern, Soll- und Kann-Feldern der Steuer-Taxonomie zu. Sie erkennt Pflichtfelder, gleicht sie mit den Werten Ihrer Buchhaltung ab, prüft auf Vollständigkeit und erzeugt eine technisch valide XBRL-Datei nach dem aktuellen Taxonomie-Schema der Finanzverwaltung.

Die jeweils aktuelle Kerntaxonomie der Finanzverwaltung (jährliche Aktualisierung). Jahresabschluss.io hält das Schema gepflegt; Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, ob ein Mussfeld neu hinzugekommen oder eine Position weggefallen ist.

Kann ich die E-Bilanz parallel zum HGB-Abschluss erzeugen?

Ja. Die Software erstellt aus derselben Saldenliste sowohl den HGB-Abschluss für den Bundesanzeiger als auch die E-Bilanz nach § 5b EStG. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden in einer Überleitungsrechnung dargestellt — sofern Sie keine eigenständige Steuerbilanz aufstellen.

Ja. Verarbeitung in europäischen Rechenzentren, kein KI-Training mit Kundendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO standardmäßig verfügbar. Steuer- und Geschäftsdaten verlassen den europäischen Rechtsraum nicht.

Nein. ChatGPT kann kein gültiges XBRL nach Steuer-Taxonomie erzeugen, kennt die Mussfeld-Logik nicht und halluziniert Werte. Die Finanzverwaltung lehnt fehlerhafte oder unvollständige XBRL-Dateien automatisiert ab. Spezialisierte Software ist hier zwingend.