Welche Daten brauche ich für die E-Bilanz?
Sie benötigen eine Summen- und Saldenliste des betreffenden Wirtschaftsjahres mit einzelnen Sachkonten, Kontobezeichnungen und Kontensalden. Für die Kontennachweise sind keine Einzelbuchungen und keine Debitoren- oder Kreditorenlisten nötig. Je nach Wirtschaftsjahr kommen Angaben zum Anlagevermögen und weitere Berichtsteile hinzu.
Reicht meine Bilanz als PDF aus?
Nein. Eine Bilanz-PDF enthält in der Regel nur verdichtete Abschlusspositionen. Für die Taxonomie-Zuordnung und die unverdichteten Kontennachweise braucht die Anwendung die einzelnen Sachkonten mit Salden. Eine PDF kann Vorjahreswerte oder Stammdaten ergänzen, ersetzt die aktuelle kontengenaue SuSa aber nicht.
Brauche ich eine bestimmte Buchhaltungssoftware?
Nein. Entscheidend ist ein vollständiger CSV- oder Excel-Export der SuSa mit einzelnen Sachkonten und Salden. Exporte aus unterschiedlichen Buchhaltungssystemen können übernommen werden; Spalten und Kontenzuordnungen prüfen Sie anschließend im Import.
Welche Taxonomie gilt für mein Wirtschaftsjahr?
Taxonomie 6.9 ist grundsätzlich für Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Die Anwendung zeigt vor der Bearbeitung, welche Wirtschaftsjahre und Taxonomieprofile für Erzeugung und Übermittlung freigeschaltet sind. Eine veröffentlichte Taxonomie wird nicht automatisch als bereits produktiv übermittelbar dargestellt.
Was wird bei den Kontennachweisen übermittelt?
Übermittelt werden die unverdichteten Sachkonten mit ihren Kontensalden, soweit dies für das Wirtschaftsjahr vorgeschrieben ist. Die Anwendung stimmt diese Konten mit den verdichteten Positionen von Bilanz und GuV ab. Der gesetzliche Datensatz umfasst außerdem den Anlagenspiegel und für die anwendbaren Jahre das zugrunde liegende Anlagenverzeichnis.
Welche Rechtsformen werden unterstützt?
Die Anwendung führt durch unterstützte Profile für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelkaufleute, darunter GmbH, UG, AG, KG, OHG, GbR und e.K. Vor dem Start werden das verfügbare Profil und die Anforderungen des gewählten Wirtschaftsjahres angezeigt. Spezial- und Ergänzungstaxonomien sollten Sie vorab gegen den konkreten Anwendungsfall prüfen.
Prüft ERiC auch die steuerliche Richtigkeit?
Nein. ERiC prüft den Datensatz technisch und formal, zum Beispiel Pflichtfelder, Summenbeziehungen und zulässige Werte. Ob Bilanzansätze und steuerliche Beurteilungen materiell richtig sind, bleibt Ihre fachliche Verantwortung beziehungsweise die Ihres steuerlichen Beraters.
Geht die E-Bilanz direkt ans Finanzamt?
Ja. Nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe wird der XBRL-Datensatz über die ELSTER-/ERiC-Schnittstelle ans Finanzamt übermittelt. Das Transferticket dokumentiert die Übertragung. Die ERiC-Vorabprüfung sendet noch nichts und erfüllt die Abgabepflicht allein nicht.
Kann ich nur die E-Bilanz nutzen?
Ja. Die E-Bilanz ist eigenständig nutzbar; Buchhaltung und Jahresabschluss in der Plattform sind keine Voraussetzung. Wenn diese Daten bereits vorliegen, kann der bestätigte Kontenstand ohne erneute Erfassung weiterverwendet werden.
Was kostet die E-Bilanz?
Die Übermittlung kostet einmalig 20 € je Wirtschaftsjahr, ohne Abo und ohne Grundgebühr; im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist sie enthalten. Erstellung und amtliche ERiC-Vorprüfung sind kostenlos; bezahlt wird erst die Übermittlung.