Gratis Jahresabschluss

Jahresabschluss gratis erstellen – kostenlos starten

Ihr erster HGB-Jahresabschluss ist gratis – ohne Angabe von Zahlungsdaten. Saldenliste importieren, Kontenzuordnung prüfen, Bilanz und GuV erstellen. Diese Seite sagt offen, was im kostenlosen Einstieg enthalten ist und was nicht.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Was der kostenlose Einstieg umfasst

Der Umfang ist nicht auf eine Vorschau beschränkt: Es entsteht ein vollständiger handelsrechtlicher Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr.

Anlegen der Gesellschaft mit Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB

Import der Summen- und Saldenliste als CSV oder Excel (SKR03 oder SKR04)

Zuordnung der Konten zu den HGB-Positionen – vollständig einsehbar und änderbar

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in der zur Größenklasse passenden Gliederung, mit Vorjahresspalte

Anhang beziehungsweise die Angaben unter der Bilanz, soweit für die Größenklasse erforderlich

Konsistenzprüfungen: Bilanzsumme, Ergebnisverknüpfung, nicht zugeordnete Konten

Bestandteile des kostenlosen ersten Jahresabschlusses
BestandteilGratis enthaltenNorm
Gesellschaft anlegen, auf Wunsch aus dem Handelsregister; Größenklasse aus zwei Stichtagenja§ 267, § 267a HGB
Vorjahresübernahme aus PDF, Handelsregister oder Plattformja§ 265 Abs. 2 HGB
Saldenlisten-Import (CSV, Excel, PDF, Kanzlei-Software-Export) mit Kontenzuordnungja§ 266, § 275 HGB
Bilanz in der Gliederung der Größenklasse, mit Restlaufzeit- und davon-Vermerkenja§ 266, § 268 Abs. 4, 5 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahrenja§ 275, § 276 HGB
Anhang aus Fragebogen und Textbausteinen, nach § 288 HGB gefiltert – oder Angaben unter der Bilanzja§§ 284–288, § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
Lagebericht (nur mittelgroß und groß)ja§ 289 HGB
Prüfungen: Bilanzgleichung, § 268 Abs. 3, GuV-Ergebnis = A. V., Vollständigkeit der Pflichtangabenja§ 264 Abs. 2 HGB
Ausgabe als PDF, Word, Excel und XML-Datei für das Unternehmensregister in der Fassung der Größenklasseja§ 325, § 326, § 327 HGB
Feststellungsdaten, Unterzeichner, Ergebnisverwendung für die Offenlegungja§ 245 HGB, § 42a GmbHG
Gilt für den ersten Jahresabschluss je regulärem Arbeitsbereich. Mandanten-Arbeitsbereiche einer Steuerberater-Kanzlei erhalten kein Freijahr; dort gilt die Kanzlei-Staffel.

Der gratis erstellte Abschluss ist kein eingeschränkter Vorschaumodus: Es ist ein vollständiger handelsrechtlicher Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr – in der Gliederungstiefe, die die Größenklasse nach § 267 beziehungsweise § 267a HGB vorgibt.

Was kostenpflichtig ist

Damit die Erwartung stimmt, hier ausdrücklich die Gegenseite des kostenlosen Einstiegs.

Preise nach dem ersten Jahresabschluss (Stand September 2026, zzgl. Umsatzsteuer)
LeistungPreisEinheit
Weiterer Jahresabschluss – Kleinstkapitalgesellschaft250 €je Geschäftsjahr und Gesellschaft
Weiterer Jahresabschluss – kleine Kapitalgesellschaft500 €je Geschäftsjahr und Gesellschaft
Weiterer Jahresabschluss – mittelgroße Kapitalgesellschaft2.500 €je Geschäftsjahr und Gesellschaft
Weiterer Jahresabschluss – große Kapitalgesellschaft5.000 €je Geschäftsjahr und Gesellschaft
Weiterer Jahresabschluss – e.K., OHG, KG, GbR, PartG (einfaches Regime)250 €je Geschäftsjahr und Gesellschaft
E-Bilanz nach § 5b EStG mit Direktversand an ELSTER20 €je Wirtschaftsjahr – nie im Freijahr enthalten
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung: Vorbereitung0 €Modul und Berechnung kostenlos
Direktversand der Körperschaft- bzw. Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt50 €je Erklärung
Buchhaltung mit Steuern und Jahresabschluss (Gesamtpaket)125 € / 150 € / 300 €je Monat und Gesellschaft (Kleinst / klein / mittelgroß; groß auf Anfrage) – ein Jahresabschluss je zwölf Monate und die E-Bilanz enthalten
Buchhaltung Solo (nur Buchhaltung)95 € / 120 € / 250 €je Monat und Gesellschaft (Kleinst / klein / mittelgroß)
Alle Konditionen, Guthaben-Pakete und Zuschläge stehen auf der Preisseite; sie ist die einzige Preisquelle.

Die Einreichung beim Unternehmensregister nimmt in jedem Fall der Nutzer selbst vor; die dort anfallenden Gebühren erhebt das Register. Alle Preise im Detail: Preise; der Vergleich mit dem Steuerberater nach StBVV: Jahresabschluss Kosten.

Jetzt kostenlos starten

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Warum der erste Jahresabschluss gratis ist

Ein vollständiges Jahr zum Prüfen – ohne Karte, ohne automatische Verlängerung.

Einen Jahresabschluss beurteilt man nicht in einer Vorschau, sondern am fertigen Dokument: Stimmt die Gliederung, sind die Zuordnungen nachvollziehbar, trägt der Anhang die Pflichtangaben der Größenklasse, geht die Offenlegungsdatei durch? Deshalb ist der erste Abschluss je Arbeitsbereich ohne Einschränkung gratis – Sie prüfen ihn an Ihren eigenen Zahlen, feststellen und einreichen lassen sich damit wie mit jedem anderen. Erst für das zweite Geschäftsjahr wird bezahlt, und auch das nicht automatisch: Es gibt kein Abonnement, das ohne Zutun weiterläuft, und keine Zahlungsdaten, die beim Start hinterlegt werden müssen. Wer nach dem ersten Jahr nicht weitermacht, behält den Abschluss und kann den Arbeitsbereich samt Daten selbst löschen.

Kostenlose Rechner ohne Registrierung

Für die Fragen vor dem Abschluss – ohne Konto, ohne Speicherung.

Kostenlose Werkzeuge
WerkzeugWas er rechnetNorm
Größenklassen-RechnerKleinst, klein, mittelgroß oder groß aus Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern über drei Stichtage – mit den Rechtsfolgen je Klasse§ 267, § 267a HGB
FristenrechnerAufstellung, Feststellung, Offenlegung und Steuererklärung als konkrete Termine aus dem Bilanzstichtag§ 264, § 325 HGB, § 42a GmbHG, § 149 AO
Jahresabschluss-Kosten-RechnerSteuerberater-Honorar nach § 35 StBVV aus Tabelle B – Spanne und Mittelgebühr – im Vergleich zum Festpreis§ 35 StBVV
GmbH-SteuerrechnerKörperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer aus dem Gewinn und dem Hebesatz der Gemeinde§ 23 KStG, § 11 GewStG
Urlaubsrückstellungs-RechnerRückstellung für nicht genommenen Urlaub aus Jahresaufwand, Arbeitstagen und offenen Urlaubstagen§ 249 Abs. 1 HGB

Größenklassen-Rechner · Fristenrechner · Kosten-Rechner · GmbH-Steuerrechner · Urlaubsrückstellungs-Rechner · alle Werkzeuge: Kostenlose Rechner.

Kostenlose Vorlagen und Checklisten

Wer den Abschluss selbst aufbauen will, findet hier die Gliederungen – zum Lesen, nicht zum Rechnen.

Eine Vorlage ersetzt keinen Abschluss: Sie zeigt die Posten, rechnet aber weder Summen noch Vorjahresspalte noch Prüfungen. Wer die Zahlen hat, ist mit dem kostenlosen ersten Abschluss schneller am Ziel als mit einer Tabellenkalkulation.

Was Sie mitbringen sollten

Der Abschluss beginnt nicht bei null, sondern bei einer abgeschlossenen Buchhaltung. Diese vier Dinge sollten vorliegen.

Abgeschlossene Buchhaltung

Eine Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag – gleich, mit welcher Software sie geführt wurde.

Vorjahreswerte

Die Werte aus dem festgestellten Vorjahresabschluss. § 265 Abs. 2 HGB verlangt sie zu jedem Posten.

Abschlussbuchungen

Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung müssen gebucht sein, bevor der Abschluss aufgestellt wird.

Größenmerkmale

Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl – daraus folgt die Größenklasse und mit ihr der Pflichtumfang.

Wie die Saldenliste aussehen muss und welche Exporte gelesen werden: Summen- und Saldenliste; wer die Buchhaltung noch nicht abgeschlossen hat, kann sie in derselben Umgebung führen: Buchhaltung mit KI.

So läuft der kostenlose Jahresabschluss ab

Vier Schritte – jeder mit den Prüfungen, die dort laufen.

  1. Registrieren und Gesellschaft anlegen – mit E-Mail-Adresse oder Google-Konto, ohne Zahlungsdaten; Stammdaten auf Wunsch aus dem Handelsregister, Größenklasse aus zwei Stichtagen.
  2. Vorjahr und Saldenliste hochladen – der Vorjahresabschluss als PDF für die Vergleichsspalte, die Saldenliste als CSV, Excel, PDF oder Export eines Kanzlei- oder Buchhaltungsprogramms; Soll und Haben werden geprüft.
  3. Zuordnung prüfen, Zahlen feststellen – unsere KI schlägt je Konto den Posten nach § 266 und § 275 HGB vor, Sie bestätigen oder korrigieren; Bilanzgleichung, Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 und die Übereinstimmung von GuV-Ergebnis und Jahresüberschuss werden deterministisch geprüft.
  4. Anhang, Freigabe, Export – Fragebogen je Größenklasse, Entwürfe aus den festgestellten Zahlen, Vollständigkeitsbericht; dann PDF, Word, Excel und die XML-Datei für das Unternehmensregister. Feststellung und Einreichung bleiben Sache der Gesellschaft.

Die ausführliche Anleitung mit allen acht Schritten: Jahresabschluss erstellen; die Selbsterstellung ohne Kanzlei: Jahresabschluss selber machen.

Ist der gratis erstellte Abschluss rechtlich verwendbar?

Ja – das HGB fragt nicht, was die Erstellung gekostet hat.

Es entsteht ein vollständiger Jahresabschluss nach den §§ 242 ff. HGB in der Gliederung der Größenklasse. Verantwortlich für Aufstellung und Unterzeichnung bleiben nach § 264 Abs. 1 und § 245 HGB die gesetzlichen Vertreter; die Gesellschafter stellen ihn fest (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG), und die Gesellschaft reicht ihn mit der erzeugten XML-Datei beim Unternehmensregister ein (§ 325 HGB) – kleine Gesellschaften ohne GuV (§ 326 Abs. 1 HGB), Kleinstkapitalgesellschaften per Hinterlegung (§ 326 Abs. 2 HGB). Der Abschluss ist damit derselbe, den eine Kanzlei liefern würde; der Unterschied liegt darin, wer ihn geprüft und freigegeben hat. Wer eine zusätzliche Durchsicht will, kann einen Steuerberater als Prüfer einladen: Jahresabschluss ohne Steuerberater.

Grenzen des kostenlosen Abschlusses

Drei Dinge, die auch das Freijahr nicht leistet.

  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Software rechnet, gliedert und prüft; Bewertungsentscheidungen und steuerliche Gestaltung bleiben Ihre Sache oder die eines Beraters.
  • Keine Abschlussprüfung. Mittelgroße und große Gesellschaften brauchen einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB; die Software bereitet den Abschluss vor, prüft ihn aber nicht im Sinne des § 317 HGB.
  • Keine Einreichung für Sie. Die XML-Datei für das Unternehmensregister wird erzeugt; eingereicht wird sie von der Gesellschaft. Die E-Bilanz an das Finanzamt wird dagegen nach Ihrer Freigabe direkt übermittelt – als kostenpflichtiges Modul.
  • Nicht für Konzernabschlüsse, Banken und Versicherer. Der kostenlose Abschluss ist ein Einzelabschluss nach den §§ 264 ff. HGB; Konsolidierung ist ein eigenes Modul, Rechnungslegung nach RechKredV und RechVersV wird nicht abgebildet.

Weiterführende Seiten

Bilanz erstellen | GuV erstellen | Anhang nach HGB erstellen | Jahresabschluss selber machen | Jahresabschluss GmbH | Jahresabschluss UG | Jahresabschluss Software | Jahresabschluss Kosten | Jahresabschluss ohne Steuerberater | E-Bilanz kostenlos? | Was auf der Plattform kostenlos ist

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Der erste HGB-Jahresabschluss lässt sich vollständig erstellen, ohne dass Kosten entstehen: Saldenliste importieren, Kontenzuordnung prüfen, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erzeugen. Es handelt sich nicht um einen eingeschränkten Vorschaumodus, sondern um einen vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr.

Nein. Der erste Jahresabschluss lässt sich ohne Angabe von Zahlungsdaten erstellen.

Das Anlegen der Gesellschaft samt Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB, der Import der Summen- und Saldenliste als CSV oder Excel (SKR03 oder SKR04), die Zuordnung der Konten zu den HGB-Positionen, Bilanz und GuV in der zur Größenklasse passenden Gliederung mit Vorjahresspalte, der Anhang beziehungsweise die Angaben unter der Bilanz – soweit für die Größenklasse erforderlich –, die Konsistenzprüfungen sowie die Ausgabe als PDF, Word, Excel und als XML-Datei für das Unternehmensregister.

Kostenpflichtig sind weitere Geschäftsjahre über den ersten Abschluss hinaus (250 Euro für Kleinst-, 500 Euro für kleine, 2.500 Euro für mittelgroße und 5.000 Euro für große Kapitalgesellschaften je Geschäftsjahr) sowie die Zusatzmodule – insbesondere die E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG an das Finanzamt (20 Euro je Wirtschaftsjahr) und der Direktversand der Steuererklärungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer (je 50 Euro). Auch die laufende Buchhaltung und die weiteren Fachmodule sind eigene, kostenpflichtige Bereiche.

Es entsteht ein vollständiger Jahresabschluss nach den §§ 242 ff. HGB. Verantwortlich für Aufstellung und Unterzeichnung bleiben nach § 264 Abs. 1 und § 245 HGB die gesetzlichen Vertreter; die fachliche Prüfung und Freigabe erfolgen durch Sie. Festgestellt wird der Abschluss bei der GmbH durch Gesellschafterbeschluss (§ 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG), offengelegt wird er mit der erzeugten XML-Datei beim Unternehmensregister (§ 325 HGB).

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH nach § 5a GmbHG und wird wie jede andere Kapitalgesellschaft behandelt – in aller Regel als Kleinstkapitalgesellschaft mit verkürzter Bilanz. Ebenso gilt der kostenlose erste Abschluss für AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG und eingetragene Genossenschaften.

Die Daten bleiben erhalten und dienen im Folgejahr als Vorjahresvergleich. Für weitere Geschäftsjahre fallen Kosten an; eine automatische Verlängerung ohne Zutun gibt es nicht.

Im kostenlosen Einstieg nicht. Die E-Bilanz nach § 5b EStG ist eine steuerliche Übermittlung an das Finanzamt und kostet einzeln 20 Euro je Wirtschaftsjahr, nach ERiC-Prüfung und Ihrer Freigabe direkt an ELSTER; im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist sie enthalten. Der handelsrechtliche Abschluss, aus dem sie entsteht, ist im kostenlosen ersten Jahr enthalten.

Ja, ohne Registrierung: Vorlagen für Bilanz und GuV der GmbH und UG mit der Gliederung nach § 266 und § 275 HGB, eine Gliederungsvorlage für den Anhang, eine Jahresabschluss-Checkliste und eine Anhang-Checkliste. Sie ersetzen keinen Abschluss, zeigen aber, welche Posten und Angaben erwartet werden.

Der Größenklassen-Rechner nach § 267 und § 267a HGB über drei Stichtage, der Fristenrechner für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung, der Kosten-Rechner nach StBVV und der GmbH-Steuerrechner für Körperschaft- und Gewerbesteuer – alle ohne Registrierung und ohne Speicherung Ihrer Eingaben.

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