GuV nach HGB

Gewinn- und Verlustrechnung erstellen – automatisch aus der Saldenliste

Die GuV ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil. Jahresabschluss.io erzeugt sie automatisch aus Ihrer Summen- und Saldenliste, mit korrekter HGB-Gliederung und Vorjahresvergleich.

Was die Software übernimmt

  • Zuordnung von Ertrags- und Aufwandskonten zu HGB-GuV-Positionen
  • Gliederung nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  • Automatische Ergebnisermittlung und Abgleich mit der Bilanz
  • Vorjahresvergleich und Plausibilitätsprüfungen

Die GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren)

Das Gesamtkostenverfahren gliedert nach Aufwandsarten. Die Staffel führt von den Umsatzerlösen über die betrieblichen Aufwendungen und das Finanzergebnis zum Jahresüberschuss oder -fehlbetrag:

PostenBezeichnung
1.Umsatzerlöse
2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3.andere aktivierte Eigenleistungen
4.sonstige betriebliche Erträge
5.Materialaufwand (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)
6.Personalaufwand (Löhne und Gehälter; soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung)
7.Abschreibungen (auf Anlagevermögen; auf Umlaufvermögen, soweit unüblich hoch)
8.sonstige betriebliche Aufwendungen
9.Erträge aus Beteiligungen
10.Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
11.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen
14.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
15.Ergebnis nach Steuern
16.sonstige Steuern
17.Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Die Posten 1 bis 8 bilden das Betriebsergebnis ab, die Posten 9 bis 13 das Finanzergebnis. Nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weist die Staffel das Ergebnis nach Steuern aus; nach den sonstigen Steuern steht der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag – der Wert, der in das Eigenkapital der Bilanz übergeht.

Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren?

§ 275 Abs. 1 HGB stellt beide Verfahren zur Wahl; sie führen zum selben Jahresergebnis. Das Gesamtkostenverfahren (Abs. 2) gliedert nach Aufwandsarten – Material, Personal, Abschreibungen – und bildet die Gesamtleistung über Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ab; die Werte lassen sich direkt aus der Finanzbuchhaltung ableiten. Das Umsatzkostenverfahren (Abs. 3) gliedert nach Funktionsbereichen: Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten werden den Umsatzerlösen gegenübergestellt (Bruttoergebnis vom Umsatz). Es verlangt eine Kostenstellenrechnung und nach § 285 Nr. 8 HGB die Angabe von Material- und Personalaufwand im Anhang.

GuV-Gliederung nach Größenklasse

  • Kleinstkapitalgesellschaft: stark verkürzte Staffel nach § 275 Abs. 5 HGB (Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern, Jahresüberschuss/-fehlbetrag).
  • Klein und mittelgroß: § 276 HGB erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1 bis 5 (GKV) bzw. 1 bis 3 und 6 (UKV) zum Rohergebnis – Umsatzerlöse und Materialaufwand erscheinen dann nicht einzeln.
  • Offenlegung: kleine Kapitalgesellschaften reichen nur Bilanz und Anhang ein (§ 326 Abs. 1 HGB), Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen nur die Bilanz (§ 326 Abs. 2 HGB). Die GuV wird erst ab mittelgroß veröffentlicht.

Häufige Fragen zur GuV

Was ist das Rohergebnis nach § 276 HGB?

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen die Posten 1 bis 5 des Gesamtkostenverfahrens (bzw. 1 bis 3 und 6 des Umsatzkostenverfahrens) zu einem Posten „Rohergebnis“ zusammenfassen. Damit bleiben Umsatzerlöse und Materialaufwand im veröffentlichten Abschluss verdeckt.

Muss die GuV offengelegt werden?

Kleine Kapitalgesellschaften reichen beim Unternehmensregister nur Bilanz und Anhang ein – die GuV ist nach § 326 Abs. 1 HGB nicht Teil der Offenlegung. Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen nach § 326 Abs. 2 HGB nur die Bilanz.

Was zählt zu den Umsatzerlösen?

Seit dem BilRUG definiert § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse weit: alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus Dienstleistungen – nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern.

Wird die GuV automatisch aus der Saldenliste erzeugt?

Ja. Nach dem Import und der KI-gestützten Zuordnung der Konten zu HGB-Positionen wird die GuV automatisch aufgebaut – inklusive Vorjahresvergleich, Ergebnisermittlung und Konsistenzprüfung zur Bilanz.