HGB-Grundlagen

GuV-Rechnung nach HGB – Aufbau, Gliederung und Erstellung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz der wichtigste Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie zeigt, wie Erträge und Aufwendungen zum Jahresergebnis führen. Hier erfahren Sie, wie die GuV nach HGB aufgebaut ist und welche Verfahren es gibt.

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Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren

Die zwei Gliederungsarten der GuV im Vergleich.

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Das GKV gliedert die Aufwendungen nach Kostenarten: Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Es ist das in Deutschland am häufigsten verwendete Verfahren und entspricht Paragraph 275 Abs. 2 HGB.

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Das UKV ordnet Aufwendungen nach Funktionsbereichen: Herstellungskosten, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten. Es ist international verbreiteter und wird vor allem von börsennotierten Unternehmen genutzt (Paragraph 275 Abs. 3 HGB).

Aufbau der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren

Die wichtigsten Positionen der GuV im Überblick.

Umsatzerloese

Die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen bilden die erste und meist größte Position der GuV.

Materialaufwand

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen. Zeigt die direkten Kosten der Leistungserbringung.

Personalaufwand

Löhne, Gehälter und Sozialabgaben. In vielen Unternehmen der größte Aufwandsblock nach dem Material.

Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen und außerplanmäßige Abschreibungen auf Umlaufvermögen.

Finanzergebnis

Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, Wertpapieren und Zinsen. Zeigt die Rendite des finanziellen Engagements.

Steuern vom Einkommen

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die letzte Position vor dem Jahresueberschuss/-fehlbetrag.

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Beim Gesamtkostenverfahren (GKV) werden alle Aufwendungen der Periode nach Kostenarten gegliedert (Material, Personal, Abschreibungen). Beim Umsatzkostenverfahren (UKV) werden die Aufwendungen den Funktionsbereichen zugeordnet (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung). In Deutschland ist das GKV am weitesten verbreitet.

Paragraph 275 HGB gibt zwei Gliederungsschemata vor: Absatz 2 für das Gesamtkostenverfahren, Absatz 3 für das Umsatzkostenverfahren. Kapitalgesellschaften müssen eines der beiden Verfahren wählen und beständig anwenden.

Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis der GuV nach Steuern. Der Bilanzgewinn ergibt sich erst nach Berücksichtigung von Gewinnvortrag/-verlustvortrag und Rücklagenveränderungen. Er zeigt, was für die Gewinnverwendung zur Verfügung steht.

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte GuV offenlegen: Sie können die Positionen 1 bis 5 des GKV (bzw. 1 bis 3 und 6 des UKV) zu einem Posten 'Rohergebnis' zusammenfassen (Paragraph 276 HGB).

Die GuV ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Sie zeigt die Ertragslage des Unternehmens für ein Geschäftsjahr und erklärt, wie der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag zustande kam.

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