Handelsregister und Jahresabschluss

Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister und Unternehmensregister.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Muss der Jahresabschluss im Handelsregister veroeffentlicht werden?

Nein, der Jahresabschluss wird nicht direkt im Handelsregister veroeffentlicht, sondern beim Bundesanzeiger eingereicht. Das Handelsregister enthaelt Unternehmensdaten wie Sitz, Geschaeftsfuehrung und Gesellschaftsvertrag. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt ueber den elektronischen Bundesanzeiger.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsregister und Bundesanzeiger?

Das Handelsregister (gefuehrt von Amtsgerichten) enthaelt rechtliche Informationen zu Unternehmen. Der Bundesanzeiger (betrieben von der Bundesanzeiger Verlag GmbH) ist die Plattform zur Offenlegung von Jahresabschluessen. Beide sind ueber das Unternehmensregister abrufbar.

Wie reiche ich den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger ein?

Die Einreichung erfolgt elektronisch ueber die Plattform publikations-plattform.de. Sie benoetigen eine Registrierung, den Jahresabschluss als PDF oder XBRL sowie die Handelsregisternummer Ihres Unternehmens.

Das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) ist ein zentrales Portal, das Daten aus Handelsregister, Bundesanzeiger und weiteren Registern buendelt. Hier koennen Jahresabschluesse und Handelsregisterdaten eingesehen werden.

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften ohne natuerliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG) sind zur Einreichung verpflichtet. Die Groessenklasse bestimmt den Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Handelsregister und Jahresabschluss – Einreichung und Pflichten