Einreichung & Offenlegung

Handelsregister und Jahresabschluss – Einreichung und Pflichten

Handelsregister, Unternehmensregister, Bundesanzeiger – viele Unternehmer verwechseln diese Begriffe. Aktuelle Jahresabschlüsse werden nicht im Handelsregister und nicht beim Bundesanzeiger eingereicht: Jahresabschluss.io erzeugt die XML/XBRL-Datei, die Sie selbst beim Unternehmensregister einreichen. Der Bundesanzeiger gilt nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor 2022.

Stand:

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Handelsregister, Bundesanzeiger und Unternehmensregister im Überblick

Drei Register, verschiedene Aufgaben – hier werden die Unterschiede deutlich.

Handelsregister

Geführt von den Amtsgerichten. Enthält rechtliche Daten wie Firma, Sitz, Geschäftsführung, Gesellschaftsvertrag und Kapital. Kein Ort für Jahresabschlüsse.

Bundesanzeiger

Einreichungsmedium nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022; für aktuelle Geschäftsjahre nicht mehr das Einreichungsziel.

Unternehmensregister

Zentrales Einreichungs- und Rechercheportal für Offenlegungs- und Hinterlegungsunterlagen aktueller Geschäftsjahre.

So reichen Sie den Jahresabschluss elektronisch ein

Jahresabschluss.io erzeugt die Datei; die Einreichung beim Unternehmensregister übernehmen Sie.

Angaben prüfen

Prüfen Sie Unternehmensdaten, Handelsregisternummer, Geschäftsjahr und den nach Größenklasse erforderlichen Offenlegungsumfang.

XML/XBRL-Datei erzeugen

Jahresabschluss.io erzeugt die Einreichungsdatei. Sie laden diese anschließend selbst beim Unternehmensregister hoch.

Umfang nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften reichen nur die verkürzte Bilanz ein. Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz lediglich hinterlegen statt offenlegen.

Fristen beachten

Die Einreichung muss spätestens 12 Monate nach dem Stichtag des Geschäftsjahres erfolgen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld ab 2.500 EUR.

Weiterführende Seiten

Offenlegung Unternehmensregister | Bilanz hinterlegen | Ordnungsgeld | Größenklassen | E-Bilanz erstellen

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Nein. Das Handelsregister enthält rechtliche Unternehmensdaten wie Sitz, Geschäftsführung und Gesellschaftsvertrag. Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 reichen Sie den Jahresabschluss zur Offenlegung oder Hinterlegung beim Unternehmensregister ein; für ältere Geschäftsjahre bleibt der Bundesanzeiger zuständig.

Das Handelsregister enthält rechtliche Unternehmensdaten. Das Unternehmensregister ist für aktuelle Geschäftsjahre das Einreichungs- und Rechercheportal für offenzulegende Jahresabschlüsse. Der Bundesanzeiger ist nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 das Einreichungsmedium.

Jahresabschluss.io erzeugt die XML/XBRL-Einreichungsdatei. Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 reichen Sie diese selbst beim Unternehmensregister ein. Nur bei einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 1. Januar 2022 erfolgt die Einreichung noch beim Bundesanzeiger.

Das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) ist ein zentrales Portal, das Daten aus Handelsregister, Bundesanzeiger und weiteren Registern bündelt. Hier können Jahresabschlüsse und Handelsregisterdaten eingesehen werden.

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG) sind zur Einreichung verpflichtet. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Jahresabschluss und Einreichungsdatei erstellen

Mit Jahresabschluss.io erstellen Sie den Abschluss HGB-konform und erhalten die XML/XBRL-Datei, die Sie selbst beim Unternehmensregister einreichen.