HGB Bilanzgliederung nach § 266 – Aktiva und Passiva
Die Bilanz nach HGB folgt einer festen Gliederung. Hier finden Sie den vollständigen Aufbau.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Was ist der Unterschied zwischen verkürzter und vollständiger Bilanzgliederung?
Die verkürzte Gliederung (für kleine Kapitalgesellschaften) zeigt nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten. Die vollständige Gliederung enthält zusätzlich die arabisch bezifferten Unterpositionen.
Nein. Die Gliederung nach § 266 HGB ist verbindlich. Aktiva und Passiva müssen in der vorgegebenen Reihenfolge dargestellt werden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für die Folgeperiode darstellen. Passive RAP (PRAP) sind Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für die Folgeperiode darstellen.
Die KI analysiert Kontonamen und -nummern aus Ihrer Saldenliste und ordnet sie den entsprechenden HGB-Bilanzpositionen zu. Sie prüfen die Zuordnung und passen sie bei Bedarf an.
HGB Bilanzgliederung nach § 266 – Aktiva und Passiva Struktur
Bilanzgliederung nach § 266 HGB: Aufbau von Aktiva und Passiva, Unterschiede nach Größenklasse, verkürzte vs. vollständige Gliederung.
Die Bilanz nach HGB folgt einer festen Gliederung. § 266 HGB gibt die Struktur für Aktiva und Passiva vor. Hier finden Sie den vollständigen Aufbau und die Unterschiede nach Größenklasse.
Jahresabschluss.io ordnet Ihre Konten automatisch den HGB-Bilanzpositionen zu – per KI.
Die linke Seite der Bilanz zeigt, worin das Unternehmen investiert hat.
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände – II. Sachanlagen – III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen: I. Vorräte – II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – III. Wertpapiere – IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten