Jahresabschluss ändern und korrigieren

Jahresabschluss ändern: Wann ist eine Korrektur oder Berichtigung möglich und wie gehen Sie vor?

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Kann ein festgestellter Jahresabschluss noch geändert werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein bereits festgestellter Abschluss kann durch einen Nachtragsbeschluss der Gesellschafter korrigiert werden, wenn wesentliche Fehler vorliegen.

Nachtragsbuchungen sind Korrekturen, die nach dem Bilanzstichtag aber vor der Feststellung vorgenommen werden. Sie berücksichtigen Sachverhalte, die am Stichtag bereits bestanden, aber erst später bekannt wurden.

Eine Korrektur ist nötig bei wesentlichen Fehlern: falsche Bewertungen, fehlende Positionen, Rechenfehler oder wenn wertaufhellende Ereignisse nach dem Stichtag bekannt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Berichtigung und Änderung?

Eine Berichtigung korrigiert Fehler im bestehenden Abschluss. Eine Änderung kann auch aufgrund neuer Erkenntnisse erfolgen. Beide erfordern bei festgestellten Abschlüssen einen erneuten Gesellschafterbeschluss.

Muss ein geänderter Abschluss erneut offengelegt werden?

Ja. Wenn der bereits offengelegte Abschluss wesentlich geändert wird, muss die korrigierte Fassung erneut beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Jahresabschluss aendern und korrigieren - Regeln und Ablauf

Wann und wie Sie einen Jahresabschluss aendern koennen: Nachtragsbuchungen, Berichtigung, erneute Feststellung.

Erfahren Sie, wann und wie Sie einen Jahresabschluss aendern koennen: Nachtragsbuchungen, Berichtigung nach Feststellung und erneute Offenlegung.

Fehler im Jahresabschluss können schwerwiegende Folgen haben - von falschen Steuererklärungen bis zu Ordnungswidrigkeiten. Hier erfahren Sie, wann eine Änderung möglich ist, wie Nachtragsbuchungen funktionieren und welchen Ablauf die Korrektur eines bereits festgestellten Abschlusses erfordert.