GmbH & Co. KG

GmbH & Co. KG Jahresabschluss – Pflichten und Besonderheiten

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, die nach Paragraph 264a HGB wie eine Kapitalgesellschaft bilanzieren muss. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten, wie sich der Abschluss von dem einer GmbH unterscheidet und welche Erleichterungen möglich sind.

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Besonderheiten der GmbH & Co. KG im Jahresabschluss

Die GmbH & Co. KG unterliegt den Regeln für Kapitalgesellschaften, hat aber einige Eigenheiten.

Paragraph 264a HGB

Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter müssen Jahresabschluss und Lagebericht wie Kapitalgesellschaften erstellen.

Eigenkapitalausweis

Kapitalanteile der Kommanditisten und der Komplementär-GmbH werden getrennt ausgewiesen. Entnahmen und Einlagen sind gesondert darzustellen.

Komplementaer-GmbH

Die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin erstellt einen eigenen Jahresabschluss. Dieser ist in der Regel weniger umfangreich.

Offenlegungspflicht

Wie bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss im Unternehmensregister offengelegt. Die Größenklasse bestimmt den Umfang.

Anhang-Pflicht

Grundsätzlich ist ein Anhang mit den einschlägigen Pflichtangaben zu erstellen. Kleinstgesellschaften können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ihn verzichten und erforderliche Angaben unter der Bilanz machen.

Ordnungsgeld

Bei versäumter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld ab 2.500 EUR – genau wie bei Kapitalgesellschaften.

Größenklassen und Erleichterungen

Wie bei Kapitalgesellschaften hängen die Pflichten von der Größenklasse ab.

Die GmbH & Co. KG wird nach den gleichen Schwellenwerten klassifiziert wie eine GmbH: Bilanzsumme (bis 7,5 Mio. EUR für klein, Fassung ab 17. April 2024), Umsatzerlöse (bis 15 Mio. EUR) und Mitarbeiterzahl (bis 50). Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein.

Kleine GmbH & Co. KG profitieren von verkürzter Bilanz und Befreiung von der Prüfungspflicht. Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz im Unternehmensregister hinterlegen statt offenlegen und sind vom Anhang befreit, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Mittelgroße und große GmbH & Co. KG müssen den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht offenlegen und unterliegen der Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Steuererklärungen der Personengesellschaft

Was nach dem Jahresabschluss noch ansteht — und hier direkt erledigt wird.

Feststellungserklärung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO): Beteiligte mit stabiler Beteiligtennummer, Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag, Sondervergütungen, § 15a EStG für Kommanditisten, § 35 EStG aus der Gewerbesteuer — erstellen, freigeben und direkt an ELSTER übermitteln, mit einer Mitteilung je Gesellschafter für dessen Einkommensteuer.

E-Bilanz (§ 5b EStG) mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter — getrennt nach festem Kapitalkonto, variablem Kapitalkonto, Verlustvortragskonto und Darlehenskonto.

Gewerbesteuererklärung mit dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung — beide direkt aus der Buchhaltung.

Unterhalb der Buchführungspflicht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit den Anlagen SE, AVSE und ER je Beteiligtem als Beilage zur Feststellungserklärung.

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Rechtsgrundlagen: § 709 BGB, § 120 HGB, § 141 AO und § 264a HGB.

Häufige Fragen

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Ja. Nach Paragraph 264a HGB sind Personenhandelsgesellschaften, bei denen nicht mindestens eine natürliche Person persönlich haftet, wie Kapitalgesellschaften zu behandeln. Die GmbH & Co. KG muss daher einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang erstellen.

Paragraph 264a HGB erweitert die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften auf bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Konkret betrifft dies OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist – typischerweise die GmbH & Co. KG.

Die Größenklassen nach Paragraph 267 HGB gelten analog: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl bestimmen, ob die GmbH & Co. KG als kleinst, klein, mittelgroß oder groß eingestuft wird. Davon hängen Gliederungstiefe und Offenlegungsumfang ab.

Ja. Die Offenlegungspflicht gilt wie bei Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt (für Geschäftsjahre mit Beginn vor 2022 beim Bundesanzeiger). Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz lediglich hinterlegen.

Inhaltlich sind die Anforderungen nahezu identisch. Der wesentliche Unterschied liegt im Eigenkapitalausweis: Bei der GmbH & Co. KG werden Kapitalanteile der Kommanditisten und Komplementäre gesondert ausgewiesen. Außerdem gibt es Besonderheiten bei Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter.

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