Abschlusspruefung

Testierung Jahresabschluss – Bestaetigungsvermerk und Pruefungsbericht

Die Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflicht. Hier erfahren Sie, was der Bestätigungsvermerk enthält, welche Arten es gibt und was die Prüfung kostet.

Stand:

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Arten des Bestätigungsvermerks

Der Wirtschaftsprüfer kann verschiedene Prüfungsurteile erteilen.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Dies ist das bestmögliche Prüfungsurteil.

Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Einzelne Beanstandungen liegen vor, sind aber nicht so gravierend, dass der Abschluss insgesamt unzuverlässig wäre. Die Einschränkungen werden benannt.

Versagungsvermerk

Der Prüfer kann kein Prüfungsurteil abgeben, weil wesentliche Prüfungshemmnisse bestehen oder der Abschluss in wesentlichen Punkten fehlerhaft ist.

Pruefungsbericht

Neben dem Bestätigungsvermerk erstellt der Prüfer einen ausführlichen Prüfungsbericht mit Feststellungen, Empfehlungen und Erläuterungen zur Prüfung.

Ablauf der Abschlussprüfung

Die Prüfung folgt einem strukturierten Prozess nach den Prüfungsstandards des IDW.

Pruefungsplanung

Der Wirtschaftsprüfer analysiert das Unternehmen, identifiziert Risikobereiche und plant den Prüfungsansatz. Wesentlichkeitsgrenzen werden festgelegt.

Pruefungsdurchfuehrung

Stichprobenhafte Prüfung von Belegen, analytische Prüfungshandlungen, Bestätigung von Salden bei Dritten und Prüfung der Bewertungsmethoden.

Berichterstattung

Erstellung des Bestätigungsvermerks und des Prüfungsberichts. Besprechung der Ergebnisse mit der Geschäftsführung.

Weiterführende Seiten

Abschlussprüfung GmbH | Größenklassen | Kosten | Bestandteile | Offenlegung

Häufige Fragen

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Die Testierung ist die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer. Er bescheinigt damit, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (sowie GmbH & Co. KG nach Paragraph 264a HGB) sind zur Abschlussprüfung verpflichtet. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit. Die Größenklasse richtet sich nach Paragraph 267 HGB.

Der Bestätigungsvermerk enthält ein Prüfungsurteil (uneingeschränkt, eingeschränkt oder Versagung), die Grundlage dafür, Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung und des Prüfers sowie besondere Hinweise. Er wird nach IDW PS 400 erstellt.

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk wird erteilt, wenn einzelne Beanstandungen vorliegen, diese aber nicht so wesentlich sind, dass der Abschluss insgesamt unzuverlässig wäre. Der Prüfer benennt die Einschränkungen konkret.

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße und Komplexität ab. Für mittelgroße GmbH liegen sie typischerweise zwischen 5.000 und 20.000 EUR, für große Kapitalgesellschaften deutlich höher. Der Prüfer berechnet nach Zeitaufwand.

Der Bestätigungsvermerk ist das öffentliche Prüfungsurteil, das dem Jahresabschluss beigefügt wird. Der Prüfungsbericht ist ein ausführlicher interner Bericht an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat mit detaillierten Prüfungsfeststellungen.

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