Testierung Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht – was die Testierung bedeutet.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Die Testierung ist die Erteilung eines Bestaetigungsvermerks durch einen Wirtschaftspruefer. Er bescheinigt damit, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsaechlichen Verhaeltnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Mittelgrosse und grosse Kapitalgesellschaften (sowie GmbH & Co. KG nach Paragraph 264a HGB) sind zur Abschlusspruefung verpflichtet. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit. Die Groessenklasse richtet sich nach Paragraph 267 HGB.
Der Bestaetigungsvermerk enthaelt ein Pruefungsurteil (uneingeschraenkt, eingeschraenkt oder Versagung), die Grundlage dafuer, Verantwortlichkeiten der Geschaeftsfuehrung und des Pruefers sowie besondere Hinweise. Er wird nach IDW PS 400 erstellt.
Ein eingeschraenkter Bestaetigungsvermerk wird erteilt, wenn einzelne Beanstandungen vorliegen, diese aber nicht so wesentlich sind, dass der Abschluss insgesamt unzuverlaessig waere. Der Pruefer benennt die Einschraenkungen konkret.
Die Kosten haengen von Unternehmensgroesse und Komplexitaet ab. Fuer mittelgrosse GmbH liegen sie typischerweise zwischen 5.000 und 20.000 EUR, fuer grosse Kapitalgesellschaften deutlich hoeher. Der Pruefer berechnet nach Zeitaufwand.
Was ist der Unterschied zwischen Pruefungsbericht und Bestaetigungsvermerk?
Der Bestaetigungsvermerk ist das oeffentliche Pruefungsurteil, das dem Jahresabschluss beigefuegt wird. Der Pruefungsbericht ist ein ausfuehrlicher interner Bericht an die Geschaeftsfuehrung und den Aufsichtsrat mit detaillierten Pruefungsfeststellungen.