Die Schwellenwerte nach § 267 Abs. 1 HGB
Zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen – die Fassung ab dem 17. April 2024.
| Klasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | Norm |
|---|---|---|---|---|
| Kleinst | bis 450.000 € | bis 900.000 € | bis 10 | § 267a Abs. 1 HGB |
| Klein | bis 7.500.000 € | bis 15.000.000 € | bis 50 | § 267 Abs. 1 HGB |
| Mittelgroß | bis 25.000.000 € | bis 50.000.000 € | bis 250 | § 267 Abs. 2 HGB |
| Groß | darüber | darüber | darüber | § 267 Abs. 3 HGB |
Die Bilanzsumme ist die Summe der Aktivposten A bis E ohne einen Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB (§ 267 Abs. 4a HGB); die Umsatzerlöse sind die des § 277 Abs. 1 HGB der zwölf Monate vor dem Stichtag; die Arbeitnehmerzahl ist der Durchschnitt der Beschäftigten an den vier Quartalsstichtagen ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB). Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB); bei Neugründung und Umwandlung genügt der erste Stichtag (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB). Kapitalmarktorientierte Gesellschaften sind immer groß (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB). Für Ihre Zahlen: Größenklassen-Rechner; alle Klassen im Überblick: Größenklassen nach HGB; die Klasse darunter: Jahresabschluss Kleinstkapitalgesellschaft.
Alle Erleichterungen der kleinen Kapitalgesellschaft
Neun Erleichterungen aus sieben Normen – jede gilt einzeln, keine setzt die andere voraus.
| Erleichterung | Norm | Was gilt |
|---|---|---|
| Verkürzte Bilanz | § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB | Nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten; Restlaufzeitvermerke (§ 268 Abs. 4, 5) und Vorjahresspalte (§ 265 Abs. 2) bleiben |
| Rohergebnis in der GuV | § 276 Satz 1 HGB | Posten 1–5 des Gesamtkostenverfahrens bzw. 1–3 und 6 des Umsatzkostenverfahrens zusammengefasst |
| Anhang ohne bestimmte Angaben | § 288 Abs. 1 Satz 1 HGB | Keine Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9, § 265 Abs. 4 Satz 2, § 284 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und den unten genannten Nummern des § 285 |
| Kein Anlagenspiegel | § 288 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB | Die Entwicklung des Anlagevermögens muss nicht dargestellt werden |
| Arbeitnehmer nur als Gesamtzahl | § 288 Abs. 1 Satz 2 HGB | Keine Gliederung nach Gruppen (§ 285 Nr. 7) |
| Kein Lagebericht | § 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 HGB | Auch kein freiwilliger nötig; ein freiwilliger unterliegt § 289 |
| Sechs Monate Aufstellungsfrist | § 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 HGB | Statt drei Monate, wenn ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang es zulässt |
| Keine Abschlussprüfung | § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB | Feststellung ohne Prüfer; freiwillige Prüfung bleibt möglich |
| Offenlegung ohne GuV | § 326 Abs. 1 HGB | Nur Bilanz und Anhang; der Anhang ohne die Angaben zur GuV; kein Beschluss über die Ergebnisverwendung, wenn er sich aus dem Abschluss ergibt |
| Elf Monate Feststellungsfrist (GmbH) | § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG | Statt acht Monate |
| Ermäßigtes Ordnungsgeld | § 335 Abs. 4 HGB | 1.000 € statt mindestens 2.500 €, wenn die Offenlegung innerhalb der sechswöchigen Nachfrist nachgeholt wird |
Abschluss der kleinen GmbH mit allen Erleichterungen
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Die § 288-Liste: welche Anhangangaben entfallen
Der Wortlaut des § 288 Abs. 1 HGB – und was ausdrücklich nicht darin steht.
| § 285 Nr. | Angabe | Erlassen |
|---|---|---|
| 2 | Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Posten (Verbindlichkeitenspiegel) | ja |
| 3 | Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte | ja |
| 4 | Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Märkten | ja |
| 8 | Material- und Personalaufwand beim Umsatzkostenverfahren | ja |
| 9 Buchst. a und b | Gesamtbezüge der Organe; Bezüge früherer Organmitglieder | ja |
| 10, 10a, 11, 11a, 11b, 12 | Organmitglieder; Beteiligungen; unbeschränkt haftende Gesellschafter; Erläuterung der sonstigen Rückstellungen | ja |
| 14, 14a | Mutterunternehmen des größten und kleinsten Konsolidierungskreises (14a: nur der Ort der Hinterlegung entfällt) | ja / teilweise |
| 15, 15a | Persönlich haftende Gesellschafter nach § 264a; Genussrechte und Wandelschuldverschreibungen | ja |
| 17, 18, 19 | Abschlussprüferhonorar; Finanzanlagen über Zeitwert; derivative Finanzinstrumente | ja |
| 21, 22 | Geschäfte mit nahestehenden Personen; Forschungs- und Entwicklungskosten | ja |
| 24 | Bewertung der Pensionsrückstellungen | ja |
| 26 bis 30a | Investmentanteile; Risiko der Haftungsverhältnisse; Ausschüttungssperre; latente Steuern; Mindestbesteuerung | ja |
| 32 bis 34 | Aperiodische Posten; Nachtragsbericht; Ergebnisverwendungsvorschlag | ja |
| 1, 3a, 7 (Gesamtzahl), 9 Buchst. c, 13, 16, 20, 23, 25, 31 | Restlaufzeiten und Sicherheiten; sonstige finanzielle Verpflichtungen; Arbeitnehmerzahl; Organkredite; Firmenwert-Abschreibungszeitraum; Corporate-Governance-Erklärung; Zeitwertbewertung; Bewertungseinheiten; Deckungsvermögen; außergewöhnliche Posten | NEIN – Pflicht |
Zwei Angaben werden bei kleinen Gesellschaften am häufigsten zu Unrecht weggelassen: der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB (Nummer 3a steht nicht in der Liste, Nummer 3 schon) und der Abschreibungszeitraum eines Firmenwerts nach § 285 Nr. 13 HGB. Der vollständige Anhang mit allen Pflichtangaben je Klasse: Anhang nach HGB erstellen.
Was für die kleine Kapitalgesellschaft Pflicht bleibt
Die Erleichterungen betreffen Umfang und Offenlegung – nicht Buchführung, Bewertung, Feststellung und Steuern.
- Bilanz und GuV mit Vorjahresspalte (§ 242, § 265 Abs. 2 HGB) und allen Bewertungsregeln der §§ 252 bis 256 HGB; Restlaufzeitvermerke (§ 268 Abs. 4 und 5), Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3, Vorspalte nach § 272 Abs. 1.
- Anhang mit Firma, Sitz und Register (§ 264 Abs. 1a), Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1, 2, 4), § 285 Nr. 1, 3a, 7, 9 Buchst. c, 13, 23, 25, 31, Haftungsverhältnissen (§ 251, § 268 Abs. 7) und Gesellschafterkonten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
- Feststellung durch die Gesellschafter binnen elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG) und Unterschrift aller Geschäftsführer (§ 245 HGB).
- Offenlegung von Bilanz und Anhang beim Unternehmensregister binnen zwölf Monaten (§ 325 Abs. 1a, § 326 Abs. 1 HGB) – die Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB steht nur Kleinstkapitalgesellschaften offen.
- E-Bilanz nach § 5b EStG mit vollständiger Gliederung in der amtlichen Taxonomie sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung (§ 149 AO).
- Aufbewahrung zehn Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 AO).
Klein, kleinst oder mittelgroß: die Abgrenzung
Nach unten das Wahlrecht der Kleinst-Gesellschaft, nach oben die Pflichten der mittelgroßen mit den Erleichterungen des § 327 HGB.
| Bestandteil | Kleinst | Klein | Mittelgroß | Norm |
|---|---|---|---|---|
| Bilanz | Buchstabenposten | Buchstaben und römische Ziffern | vollständig; Offenlegung verkürzt mit Pflichtposten A. I. 1–2, A. II. 1–4, A. III. 1–6, B. I. 1–4, B. II. 1–4, B. III. 1–2, C. 1–8 | § 266 Abs. 1 Satz 3–4, § 327 Nr. 1 HGB |
| GuV | verkürzt (§ 275 Abs. 5) | vollständig, Rohergebnis zulässig | vollständig, Rohergebnis zulässig | § 275, § 276 HGB |
| Anhang | Wahlrecht | mit Erleichterungen § 288 Abs. 1 | mit Erleichterungen § 288 Abs. 2 (Nr. 4, 29, 32; Nr. 17 an die Kammer) | § 264 Abs. 1 Satz 5, § 288 HGB |
| Anlagenspiegel | nein | nein | ja | § 284 Abs. 3, § 288 Abs. 1 HGB |
| Lagebericht | nein | nein | ja | § 264 Abs. 1 Satz 4, § 289 HGB |
| Prüfung | nein | nein | ja (auch vereidigter Buchprüfer, § 319 Abs. 1 Satz 2) | § 316 Abs. 1 HGB |
| Aufstellung / Feststellung (GmbH) | 6 / 11 Monate | 6 / 11 Monate | 3 / 8 Monate | § 264 Abs. 1 Satz 3–4 HGB, § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Offenlegung | Hinterlegung der Bilanz | Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben | Bilanz (verkürzt), GuV, Anhang (verkürzt), Lagebericht, Bestätigungsvermerk | § 326, § 327 HGB |
| Preis bei Jahresabschluss.io ab dem zweiten Abschluss | 250 € | 500 € | 2.500 € | Preisseite |
Der Wechsel nach oben wirkt erst mit dem zweiten Überschreitungsjahr; der Wechsel nach unten erst nach zwei Unterschreitungsjahren (§ 267 Abs. 4 HGB). Was die mittelgroße Klasse im Einzelnen verlangt: Jahresabschluss mittelgroße Kapitalgesellschaft.
Typische kleine Kapitalgesellschaften
Die Klasse reicht weit über die Ein-Personen-GmbH hinaus.
Mit Schwellen von 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Arbeitnehmern sind die meisten inhabergeführten GmbH in Deutschland kleine Kapitalgesellschaften: der Handwerksbetrieb mit 30 Beschäftigten und 4 Millionen Euro Umsatz, die Agentur mit 25 Mitarbeitern, das Ingenieurbüro, die Immobilien-GmbH mit hoher Bilanzsumme, aber wenig Personal und Umsatz, die Beteiligungs-GmbH eines Unternehmers, das Start-up in den ersten Jahren. Auch die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) und die UG, die über die Kleinst-Schwellen gewachsen ist, fallen hierher – ebenso Aktiengesellschaften ohne Kapitalmarktbezug. Nur zwei der drei Merkmale müssen eingehalten werden: Eine GmbH mit 70 Arbeitnehmern bleibt klein, solange Bilanzsumme und Umsatz unter den Schwellen liegen. Die Rechtsformen im Einzelnen: Jahresabschluss GmbH, Jahresabschluss UG, Jahresabschluss Kapitalgesellschaft.
Fristen der kleinen Kapitalgesellschaft
Für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr 2025 entspricht.
| Schritt | Frist | Termin | Norm |
|---|---|---|---|
| Aufstellung durch die Geschäftsführer | 6 Monate | 30. Juni 2026 | § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| Vorlage an die Gesellschafter | unverzüglich nach Aufstellung | — | § 42a Abs. 1 GmbHG |
| Feststellung durch die Gesellschafter | 11 Monate | 30. November 2026 | § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG |
| Offenlegung von Bilanz und Anhang | 12 Monate | 31. Dezember 2026 | § 325 Abs. 1a Satz 1, § 326 Abs. 1 HGB |
| E-Bilanz und Steuererklärungen | 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater Ende Februar des übernächsten Jahres | 31. Juli 2026 bzw. 1. März 2027 | § 149 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 3 AO; § 5b EStG |
Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner; alle Fristen erklärt: Jahresabschluss Fristen.
Was der Abschluss einer kleinen Kapitalgesellschaft kostet
StBVV-Rahmen aus Tabelle B – und der Festpreis der Software.
| Weg | Bilanz und GuV | Anhang | E-Bilanz | Offenlegung |
|---|---|---|---|---|
| Steuerberater nach StBVV, Gegenstandswert 500.000 € | 832 – 3.328 € netto (10/10 bis 40/10 der Tabelle B; Mittelgebühr 25/10: 2.080 €) | 166 – 998 € netto (2/10 bis 12/10) | eigene Gebühr (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 StBVV) | Zeitgebühr zzgl. Registergebühr |
| Steuerberater nach StBVV, Gegenstandswert 1.000.000 € | 1.126 – 4.504 € netto | 225 – 1.351 € netto | eigene Gebühr | Zeitgebühr zzgl. Registergebühr |
| Jahresabschluss.io | erster Abschluss je Arbeitsbereich 0 €, danach 500 € | enthalten, nach § 288 Abs. 1 gefiltert | 20 € je Wirtschaftsjahr, Direktversand an ELSTER | XML-Datei enthalten; Registergebühr gesondert |
Die vollständige Herleitung mit Rechner: Jahresabschluss Kosten; was der kostenlose erste Abschluss umfasst: Jahresabschluss gratis erstellen.
Typische Fehler bei kleinen Kapitalgesellschaften
Erleichterungen werden überdehnt oder übersehen – beides fällt bei der Offenlegung auf.
- GuV mit eingereicht. § 326 Abs. 1 HGB erspart sie – wer sie einreicht, veröffentlicht Umsatz und Ergebnis ohne Not.
- Anhang mit GuV-Angaben offengelegt. Die Offenlegungsfassung des Anhangs lässt die Angaben zur GuV weg (§ 326 Abs. 1 Satz 2 HGB); die aufgestellte Fassung enthält sie.
- § 285 Nr. 3a und Nr. 13 weggelassen, weil die Nummern mit der § 288-Liste verwechselt werden.
- Hinterlegung beantragt. Sie steht nur Kleinstkapitalgesellschaften offen (§ 326 Abs. 2 HGB); die kleine Gesellschaft legt offen.
- Klasse an einem Stichtag gemessen. Ein einzelnes Jahr über den Schwellen macht die Gesellschaft nicht mittelgroß (§ 267 Abs. 4 HGB).
- Alte Schwellen verwendet (6 / 12 Mio. €): Seit dem 17. April 2024 gelten 7,5 / 15 Mio. €.
- Anlagenspiegel freiwillig, aber falsch. Wer ihn aufstellt, muss die Buchwerte mit der Bilanz abstimmen.
- Aufstellungsfrist als Feststellungsfrist verstanden. Sechs Monate für die Aufstellung, elf für die Feststellung, zwölf für die Offenlegung – drei Fristen aus zwei Gesetzen.
So entsteht der Abschluss der kleinen Kapitalgesellschaft mit Jahresabschluss.io
Die Erleichterungen sind Regeln der Software, keine Häkchen, die jemand setzen muss.
- Die Größenklasse wird aus zwei Stichtagen berechnet, Kapitalmarktorientierung und andere Sonderfälle (§ 264d, § 340a HGB) werden als Kennzeichen abgefragt.
- Die Saldenliste wird der vollen Gliederung zugeordnet; die verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB ist eine Darstellung daraus, die E-Bilanz nutzt die volle Gliederung.
- Der Anhang wird aus einer Matrix nach § 288 Abs. 1 HGB gefiltert: Ein Anlagenspiegel entsteht nicht, § 285 Nr. 3a und Nr. 13 bleiben, Angaben zu Posten ohne Bestand werden nicht angeboten.
- Für das Unternehmensregister wird die Offenlegungsfassung erzeugt: Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben (§ 326 Abs. 1 HGB); Feststellungsdatum und Unterzeichner werden vorher abgefragt.
- Bilanzgleichung, Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3, Restlaufzeitvermerke und die Übereinstimmung von GuV-Ergebnis und Jahresüberschuss werden deterministisch geprüft.
- Die E-Bilanz geht nach ERiC-Prüfung und Ihrer Freigabe direkt an ELSTER; Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung entstehen aus denselben Zahlen.
Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis. Funktionsumfang: Produktseite Jahresabschluss; wie die KI dabei arbeitet: Jahresabschluss mit KI.
Rechtsgrundlagen
Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 267 HGB Größenklassen · § 264 HGB Lagebericht, Aufstellungsfrist · § 266 HGB verkürzte Bilanz · § 276 HGB Rohergebnis
- § 288 HGB Erleichterungen im Anhang · § 285 HGB Pflichtangaben · § 284 HGB Anlagenspiegel · § 316 HGB Prüfungspflicht
- § 325 HGB, § 326 HGB, § 327 HGB Offenlegung · § 335 HGB Ordnungsgeld · § 42a GmbHG Feststellung · § 5b EStG E-Bilanz · § 35 StBVV Vergütung
Weiterführende Seiten
Jahresabschluss Kleinstkapitalgesellschaft · Jahresabschluss mittelgroße Kapitalgesellschaft · Größenklassen nach HGB · Größenklassen-Rechner · Jahresabschluss GmbH · Anhang nach HGB erstellen · Bilanz erstellen · GuV erstellen · Offenlegung des Jahresabschlusses · Jahresabschluss Fristen · Jahresabschluss Kosten · Jahresabschluss erstellen