Lagebericht Vorlage & Muster nach HGB
Lagebericht-Vorlage nach § 289 HGB und DRS 20: Aufbau, Pflichtinhalte und warum ein statisches Muster scheitert. Wir erstellen den Lagebericht für Sie.
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Im Netz kursieren Muster und Templates, doch ein Lagebericht ist kein Formular zum Ausfüllen. Nach § 289 HGB und DRS 20 müssen Geschäftsverlauf, Lage, Prognose, Risiken und Chancen aus Ihren tatsächlichen Zahlen und Ihrer konkreten Unternehmenssituation hergeleitet werden. Eine leere Vorlage kann das nicht leisten. Jahresabschluss.io erstellt den Lagebericht stattdessen strukturiert aus Ihren Daten – melden Sie sich an und wir übernehmen das.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB einen Lagebericht aufstellen. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB davon befreit. Details finden Sie auf unserer Seite zur Lagebericht-Pflicht.
Pflicht sind Grundlagen des Unternehmens, der Wirtschaftsbericht (Geschäftsverlauf sowie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage), finanzielle Leistungsindikatoren, der Prognosebericht sowie der Risiko- und Chancenbericht. Große Gesellschaften ergänzen nichtfinanzielle Leistungsindikatoren; je nach Lage kommen Forschung und Entwicklung, Zweigniederlassungen und Angaben zu Finanzinstrumenten hinzu.
Ein statisches Muster verleitet zu allgemeinen Textbausteinen, die der Abschlussprüfer bei mittelgroßen und großen Gesellschaften beanstandet. Die Zahlen im Lagebericht müssen zur Bilanz und GuV passen, die Aussage zur Fortführung (Going Concern) muss der realen Lage entsprechen und die Struktur muss DRS 20 folgen. Fehler hier gefährden das Testat und die Offenlegung.
Sie beantworten einen nach DRS 20 gegliederten Fragebogen; alle Kennzahlen werden automatisch aus Ihrer Saldenliste beziehungsweise den festgeschriebenen Abschlusszahlen übernommen – die KI erfindet keine Zahlen. Die Fortführungsaussage wird an Ihre Angabe gebunden, und eine integrierte Prüfung weist auf fehlende Pflichtinhalte hin. Anmelden, Daten hinterlegen, Lagebericht ansehen.