Der Ablauf der GmbH-Liquidation in sechs Schritten
Von der Auflösung bis zur Löschung — mit den Bilanz-Pflichten an jeder Station.
- 1
Auflösungsbeschluss
Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Bestellung der Liquidatoren — im Zweifel die Geschäftsführer (§ 66 Abs. 1 GmbHG).
- 2
Anmeldung und Gläubigeraufruf
Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren zum Handelsregister (§§ 65, 67 GmbHG); Aufforderung an die Gläubiger in den Gesellschaftsblättern (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Die Firma führt den Zusatz „i. L.“.
- 3
Liquidationseröffnungsbilanz
Bilanz auf den Beginn der Liquidation plus erläuternder Bericht (§ 71 Abs. 1 GmbHG). Sie knüpft an die Schlussbilanz des letzten werbenden (Rumpf-)Geschäftsjahres an.
- 4
Abwicklung mit laufenden Abschlüssen
Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen, Versilberung des Vermögens, Befriedigung der Gläubiger (§ 70 GmbHG) — mit Jahresabschluss und ggf. Lagebericht für jedes Liquidationsjahr (§ 71 Abs. 1 GmbHG).
- 5
Sperrjahr und Verteilung
Verteilung des Vermögens frühestens nach Tilgung/Sicherstellung der Schulden und Ablauf des Sperrjahres (§ 73 Abs. 1 GmbHG), Verteilung nach Geschäftsanteilen (§ 72 GmbHG).
- 6
Schlussrechnung und Löschung
Schlussrechnung mit Liquidationsschlussbilanz (§ 74 Abs. 1 GmbHG), Anmeldung des Schlusses der Liquidation und Löschung der Gesellschaft; Bücher und Schriften sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 74 Abs. 2 GmbHG).
Liquidationseröffnungsbilanz und erläuternder Bericht
Die beiden Pflichtdokumente zum Start der Abwicklung (§ 71 Abs. 1 GmbHG).
Eröffnungsbilanz
Erläuternder Bericht
Jahresabschlüsse während der Abwicklung
Jedes Liquidationsjahr braucht einen eigenen Abschluss — mit Besonderheiten bei Bewertung und Ausweis.
- • Pflicht: Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) für den Schluss jedes Liquidationsjahres (§ 71 Abs. 1 GmbHG); Feststellung durch die Gesellschafter (§ 71 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 46 Nr. 1 GmbHG).
- • Bewertung: Veräußerungsabsicht schlägt auf die Bewertung durch — betroffenes Anlagevermögen wie Umlaufvermögen (§ 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG); Rückstellungen für Abwicklungskosten sind zu bilden.
- • Offenlegung: Die Offenlegungspflichten der §§ 325 ff. HGB gelten fort — auch eine GmbH i. L. reicht ihre Abschlüsse zum Unternehmensregister ein.
- • Steuern: Für die Körperschaftsteuer bildet der Abwicklungszeitraum den Besteuerungszeitraum (§ 11 KStG); er soll drei Jahre nicht übersteigen. Die laufenden handelsrechtlichen Abschlüsse bleiben davon unberührt.
Auch im Rumpf- und Liquidationsjahr: Abschluss zum Festpreis
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Rumpfgeschäftsjahr, Schlussbilanz und Löschung
Die Klammern der Liquidation: vorn das Rumpfjahr der werbenden Gesellschaft, hinten die Schlussrechnung.
Mit der Auflösung endet nach herrschender Praxis das laufende Geschäftsjahr — es entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr der werbenden Gesellschaft, für das ein regulärer Jahresabschluss aufzustellen ist. Daran schließt die Liquidationseröffnungsbilanz an. Am Ende der Abwicklung stehen Schlussrechnung und Liquidationsschlussbilanz (§ 74 Abs. 1 GmbHG): Sie dokumentieren, dass alle Verbindlichkeiten getilgt bzw. sichergestellt und das verbleibende Vermögen nach § 72 GmbHG verteilt ist. Erst danach melden die Liquidatoren den Schluss der Liquidation zur Löschung an. Jahresabschluss.io unterstützt genau diese Kette: Rumpfgeschäftsjahre mit frei wählbarem Beginn, Übernahme der Eröffnungsbestände aus dem Vorjahr und offenlegungsfertige Abschlüsse für jedes Abwicklungsjahr — den Auflösungsbeschluss selbst erzeugen Sie mit dem Beschluss-Modul.
Weiterführende Seiten
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