HGB & GmbHG · Abwicklung
Liquidationsbilanz der GmbH: von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz
Wer eine GmbH oder UG auflöst, schuldet mehr als einen letzten Jahresabschluss: Nach § 71 Abs. 1 GmbHG stellen die Liquidatoren zum Beginn der Abwicklung eine Liquidationseröffnungsbilanz mit erläuterndem Bericht auf, für den Schluss jedes Liquidationsjahres einen eigenen Jahresabschluss und am Ende die Schlussrechnung mit Liquidationsschlussbilanz (§ 74 GmbHG). Die Seite erklärt den Ablauf von Auflösungsbeschluss über Sperrjahr (§ 73 GmbHG) bis zur Löschung, die Bewertung in der Abwicklung und die fortbestehende Offenlegungspflicht nach §§ 325 ff. HGB.
Worum es auf dieser Seite geht
Liquidationseröffnungsbilanz, erläuternder Bericht und Liquidationsschlussbilanz der GmbH: Pflichten nach § 71 GmbHG, Ablauf, Fristen – und wie Sie sie erstellen.