Kostenloser Rechner · StBVV Stand 01.07.2025

Was kostet ein Jahresabschluss? Der StBVV-Rechner

Steuerberater rechnen den Jahresabschluss nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab: § 35 StBVV, Tabelle B, 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr auf das Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Dieser Rechner zeigt Ihnen die gesetzliche Spanne, die übliche Mittelgebühr — und daneben den Festpreis, zu dem Sie den Abschluss mit Jahresabschluss.io selbst erstellen.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Rechner: Steuerberater-Honorar nach StBVV vs. Festpreis

Geben Sie Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl Ihres Geschäftsjahres ein. Der Rechner bestimmt die HGB-Größenklasse (§ 267 / § 267a HGB), den StBVV-Gegenstandswert und die Gebührenspanne nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV.

Ihre Eckdaten

Größenklasse: Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) · StBVV-Gegenstandswert (Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung): 425.000,00 €

Steuerberater nach StBVV (netto)

Aufstellung Bilanz + GuV (§ 35 Nr. 1, 10/10–40/10)791,00 € – 3.164,00 €
davon Mittelgebühr (25/10)1.977,50 €
+ Anhang (§ 35 Nr. 2, Mittelgebühr)553,70 €

Zzgl. Auslagen (§ 16 StBVV) und 19 % USt. Buchführung, Steuererklärungen und Erläuterungsbericht werden gesondert vergütet.

Jahresabschluss.io Festpreis

Ihr Geschäftsjahr (kleinst)250 €
Erster Jahresabschlussgratis

Inklusive Bilanz, GuV, Anhang, Plausibilitätsprüfungen und Offenlegungs-Export — ohne Abo und ohne Stundensätze.

Geschätzter interner Aufwand

ca. 8 Stunden

Planungswert bei vorbereiteter, weitgehend abgestimmter Buchhaltung.

Interner Aufwand mit 60 €/Std.

480 €

Damit Eigenzeit und Software nicht mit externem Honorar allein verglichen werden.

Mögliche Ersparnis im Szenario

1.801 €

Mittelgebühr inkl. Anhang minus Festpreis und bewerteter Eigenzeit.

Im Festpreis enthalten

  • Saldenlisten-Import und KI-gestützte HGB-Zuordnung
  • Bilanz und GuV nach §§ 266 und 275 HGB
  • Größenabhängiger Anhang nach §§ 284–288 HGB
  • Plausibilitäts- und Vollständigkeitshinweise
  • Offenlegungs-Export und dokumentierter Freigabeprozess
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Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die StBVV erlaubt abweichende Vergütungsvereinbarungen (§ 4 StBVV); der Gegenstandswert ist hier vereinfacht als Mittel aus Bilanzsumme und Umsatzerlösen angesetzt (§ 35 Abs. 2 StBVV stellt auf die berichtigte Bilanzsumme und die betriebliche Jahresleistung ab).

So rechnet ein Steuerberater den Jahresabschluss ab

Die Steuerberatervergütungsverordnung arbeitet mit Wertgebühren: Gegenstandswert → volle Gebühr aus der Tabelle → Zehntelsatz.

1. Gegenstandswert

Für die Abschlussaufstellung ist der Gegenstandswert das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV). Beispiel: 350.000 € Bilanzsumme und 500.000 € Umsatz ergeben 425.000 €.

2. Volle Gebühr (Tabelle B)

Aus Tabelle B (Abschlusstabelle) der StBVV wird die volle Gebühr (10/10) zum Gegenstandswert abgelesen. Die Tabelle ist gestaffelt — sie steigt mit dem Gegenstandswert degressiv an.

3. Zehntelsatz

Innerhalb des Rahmens 10/10 bis 40/10 (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV) wählt der Berater nach Umfang und Schwierigkeit. Üblich ist die Mittelgebühr von 25/10. Anhang (2/10–12/10) und Erläuterungsbericht (2/10–12/10) kommen hinzu.

Der Festpreis nach HGB-Größenklasse

Bei Jahresabschluss.io hängt der Preis nicht vom Gegenstandswert ab, sondern von der Größenklasse nach § 267 / § 267a HGB — dieselbe Einteilung, die auch über Anhangpflichten und Offenlegungsumfang entscheidet.

kleinst

250 €

pro Geschäftsjahr — der erste Abschluss ist gratis.

klein

500 €

pro Geschäftsjahr — der erste Abschluss ist gratis.

mittel

2.500 €

pro Geschäftsjahr — der erste Abschluss ist gratis.

groß

5.000 €

pro Geschäftsjahr — der erste Abschluss ist gratis.

Enthalten sind Saldenlisten-Import, KI-gestützte HGB-Zuordnung, Bilanz und GuV nach §§ 266, 275 HGB, Anhang nach §§ 284–288 HGB, Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen sowie der Export für Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister. Die Abschlussprüfung (§ 316 HGB, mittelgroß/groß) bleibt Aufgabe des Wirtschaftsprüfers.

Erster Jahresabschluss gratis — danach Festpreis

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Woraus die Gesamtkosten beim Steuerberater bestehen

Die § 35-Gebühr ist nur ein Baustein — für den Vergleich zählt das Gesamtpaket des Jahres.

  • • Laufende Buchführung (§ 33 StBVV, monatlich 2/10–12/10 Tabelle C)
  • • Aufstellung Bilanz + GuV (§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 10/10–40/10 Tabelle B)
  • • Anhang (§ 35 Abs. 1 Nr. 2, 2/10–12/10 Tabelle B)
  • • Erläuterungsbericht (§ 35 Abs. 1 Nr. 8, 2/10–12/10 Tabelle B)
  • • Ableitung des steuerlichen Ergebnisses (§ 35 Abs. 1 Nr. 4, 2/10–10/10)
  • • Körperschaftsteuer-Erklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 2/10–8/10 Tabelle A)
  • • Gewerbesteuer-Erklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 5, 1/10–6/10 Tabelle A)
  • • Zeitgebühren für Zuarbeit (§ 13 StBVV, 16,50–41 € je angefangene Viertelstunde)

Viele Mandate kombinieren beides: Die laufende Buchhaltung bleibt beim Berater oder in der eigenen Buchhaltungssoftware, der Jahresabschluss selbst wird mit Jahresabschluss.io zum Festpreis erstellt — und bei Bedarf vom Steuerberater nur noch geprüft (dafür gibt es den Kommentar- und Track-Changes-Modus).

Weiterführende Seiten

Jahresabschluss-Software im Überblick · HGB-Größenklassen nach § 267 · Jahresabschluss erstellen — der Ablauf · Feststellung durch Gesellschafterbeschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) sieht § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B vor. Der Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Bei einer kleinen GmbH mit 500.000 € Bilanzsumme und 800.000 € Umsatz liegt die Spanne grob zwischen 1.300 € und 5.300 € netto — hinzu kommen häufig Anhang, Erläuterungsbericht, Steuererklärungen und die laufende Buchführung.

Drei Schritte: Erstens wird der Gegenstandswert bestimmt (bei § 35: Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung). Zweitens liest man die volle Gebühr (10/10) aus Tabelle B der StBVV ab. Drittens wählt der Steuerberater innerhalb des Zehntel-Rahmens (10/10 bis 40/10) nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit — in der Praxis wird oft die Mittelgebühr (25/10) angesetzt. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer kommen hinzu.

Ja. Nach § 4 StBVV kann eine höhere Vergütung in Textform vereinbart werden; niedrigere Honorare sind bei außergerichtlichen Tätigkeiten ebenfalls vereinbar. Die StBVV liefert also den Rahmen und den üblichen Marktanker, aber keinen Festpreis. Unser Rechner zeigt deshalb die gesetzliche Spanne und die Mittelgebühr als Orientierung.

Der erste Jahresabschluss ist gratis. Danach gilt ein Festpreis pro Geschäftsjahr nach HGB-Größenklasse: 250 € für Kleinstkapitalgesellschaften, 500 € für kleine, 2.500 € für mittelgroße und 5.000 € für große Kapitalgesellschaften — inklusive Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegungs-Export, ohne laufende Grundgebühr.

Nein, die § 35-Gebühr deckt nur die Aufstellung von Bilanz und GuV ab. Anhang (§ 35 Abs. 1 Nr. 2, 2/10–12/10), Erläuterungsbericht (Nr. 8), Ableitung des steuerlichen Ergebnisses (Nr. 4), Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung (§ 24) sowie die laufende Buchführung (§ 33) werden jeweils zusätzlich berechnet. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommt die gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB) durch einen Wirtschaftsprüfer hinzu.

Nein. Der Rechner setzt die Rahmensätze der StBVV (Stand: 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, gültig ab 01.07.2025) mit der üblichen Mittelwert-Vereinfachung um und dient der Orientierung. Das tatsächliche Honorar hängt von der Vergütungsvereinbarung, dem Aufwand und der Berichtigung des Gegenstandswerts im Einzelfall ab. Der Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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