Jahresabschluss OHG

Jahresabschluss für die Offene Handelsgesellschaft (OHG): Pflichten, Bestandteile und Besonderheiten der Rechnungslegung.

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Ja. Die OHG ist als Handelsgesellschaft automatisch im Handelsregister eingetragen und unterliegt der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach Paragraph 238 ff. HGB. Jede OHG muss einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen.

Nein – sofern mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Dann gelten die allgemeinen Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften ohne Publizitätspflicht. Nur wenn kein Vollhafter eine natürliche Person ist, greift Paragraph 264a HGB.

Was unterscheidet den Jahresabschluss der OHG von dem einer GmbH?

Die OHG unterliegt nicht den strengen Gliederungsvorschriften der Paragraphen 266 und 275 HGB für Kapitalgesellschaften. Es gelten die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Zudem entfällt die Anhang-Pflicht, und eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht erforderlich.

Das Eigenkapital wird in der Regel nach Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter getrennt dargestellt. Entnahmen, Einlagen und Gewinnanteile der Gesellschafter werden auf den jeweiligen Kapitalkonten verbucht (Paragraph 120 ff. HGB).

Ja, da die OHG mit natürlichen Personen als Vollhafter nicht unter Paragraph 264a HGB fällt, gelten ohnehin weniger strenge Vorschriften als für Kapitalgesellschaften. Eine Abschlussprüfung oder Offenlegung ist nicht erforderlich.

Jahresabschluss der OHG: Bilanzierungspflicht, Eigenkapitalausweis, Unterschiede zur GmbH und Erleichterungen fuer Personenhandelsgesellschaften.

Jahresabschluss der OHG: Bilanzierungspflicht, Eigenkapitalausweis, Unterschiede zur GmbH und Erleichterungen fuer die Offene Handelsgesellschaft.