Personengesellschaft

Jahresabschluss Personengesellschaft mit KI

OHG, KG und GmbH & Co. KG sind als Handelsgesellschaften bilanzierungspflichtig. Die KI von Jahresabschluss.io erstellt Bilanz und GuV aus Ihrer Saldenliste und führt die Kapitalkonten je Gesellschafter fort – für die GmbH & Co. KG mit den Sondervorschriften des § 264c HGB bis zur Offenlegung im Unternehmensregister, für OHG und KG nach §§ 238–263 HGB ohne Anhang und Offenlegung.

Stand:

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Zwei Welten: reine und haftungsbeschränkte Personengesellschaft

Die Haftungsstruktur entscheidet über den Umfang des Abschlusses.

Reine Personengesellschaft

OHG und KG mit einer natürlichen Person als Vollhafter erstellen nur Bilanz und GuV (§ 238, § 242 HGB) – grundsätzlich kein Anhang und keine HGB-Offenlegung; das Publizitätsgesetz bleibt gesondert zu prüfen.

Haftungsbeschränkte PersGes

Haftet keine natürliche Person unbeschränkt (typisch: GmbH & Co. KG), gelten ergänzende Vorschriften nach § 264a HGB. Anhang, Prüfung und Offenlegung richten sich nach Größenklasse und gesetzlichen Erleichterungen.

Kapitalkonten je Gesellschafter

Anfangsbestand, Einlagen, Entnahmen und Ergebnisanteil je Gesellschafter werden fortgeschrieben und mit dem Eigenkapital der Bilanz abgestimmt – bei der GmbH & Co. KG mit dem gesonderten Ausweis der Kapitalanteile nach § 264c HGB.

Was die KI bei Personengesellschaften beachtet

Die Besonderheiten gegenüber der Kapitalgesellschaft.

Eigenkapital: Statt gezeichnetem Kapital werden die Kapitalanteile der Gesellschafter ausgewiesen – bei der KG getrennt nach Komplementären und Kommanditisten.

Gesellschafterkonten: Bei Gesellschaften nach § 264a HGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen (§ 264c Abs. 1 HGB).

Entnahmen und Einlagen fließen in die Kapitalkontenentwicklung ein – die KI führt sie je Gesellschafter fort.

Nur die haftungsbeschränkte PersGes (§ 264a HGB) erhält Anhang, Lagebericht (ab mittelgroß) und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Die Personengesellschaften im Überblick

Jede Rechtsform hat ihre eigene Detailseite.

RechtsformMerkmalDetails
OHGOffene Handelsgesellschaft – Bilanz + GuV nach § 238 HGBöffnen
KGKommanditgesellschaft – Bilanz + GuV, Kapitalkonten je Gesellschafteröffnen
GmbH & Co. KGVoller Kapges-Abschluss inkl. Offenlegung (§ 264a HGB)öffnen
GbRBilanzierend nur bei kaufmännischem Geschäftsbetrieböffnen

Personengesellschafts-Abschluss mit KI erstellen

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Steuererklärungen der Personengesellschaft

Welche Verfahren auf den Abschluss folgen und welche Abgabewege verfügbar sind.

Feststellungserklärung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO): Beteiligte mit stabiler Beteiligtennummer, Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag, Sondervergütungen, § 15a EStG für Kommanditisten und § 35 EStG aus der Gewerbesteuer werden in der eigenen Erklärung geprüft. Für 2024 und 2025 ist der Direktversand in den unterstützten Profilen mit den jeweiligen Anlagen des Jahrgangs (2024: FB, FE 1–5 und Anlage V; 2025: FB, FE-G/FE-S beziehungsweise FE-V) nach Prüfung und Freigabe verfügbar. Eigenständige reine Kapitalvermögensprofile und zwei Wirtschaftsjahre im selben Veranlagungszeitraum sind nicht freigegeben; andere Jahre oder nicht unterstützte Fälle benötigen einen geeigneten weiteren Abgabeweg.

E-Bilanz (§ 5b EStG) mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter — getrennt nach festem Kapitalkonto, variablem Kapitalkonto, Verlustvortragskonto und Darlehenskonto.

Gewerbesteuererklärung mit dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung — beide direkt aus der Buchhaltung.

Bei geeigneten GbR, eGbR und PartG ohne Buchführungspflicht kommt eine EÜR in Betracht. Der EÜR-Direktversand ist für 2024 und 2025 in den unterstützten Profilen einschließlich erforderlicher Anlagen SE, AVSE und ER verfügbar. Voraussetzung sind Prüfung und Freigabe sowie eine bereits übermittelte Feststellung oder die Bestätigung ihrer anderweitigen Abgabe. OHG und KG können die Bilanzpflicht nicht allein wegen niedriger Umsätze durch eine EÜR ersetzen.

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Rechtsgrundlagen: § 709 BGB, § 120 HGB, § 141 AO und § 264a HGB.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

OHG und KG sind als Handelsgesellschaften Kaufleute und nach § 238 HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig – sie erstellen Bilanz und GuV. Die GmbH & Co. KG, bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftet, unterliegt ergänzenden Vorschriften mit Erleichterungen nach Größenklasse (§ 264a HGB). Eine GbR kann freiwillig oder aufgrund steuerlicher Buchführungspflicht bilanzieren; bei einem Handelsgewerbe ist die Einordnung als OHG zu prüfen.

Ja. Die KI von Jahresabschluss.io erzeugt Bilanz und GuV aus Ihrer Saldenliste und berücksichtigt für die GmbH & Co. KG und andere Gesellschaften nach § 264a HGB die Sondervorschriften des § 264c HGB – etwa den gesonderten Ausweis der Kapitalanteile und der Gesellschafterkonten. OHG und KG mit einer natürlichen Person als Vollhafter erhalten die Gliederung nach § 247 HGB mit den Kapitalanteilen je Gesellschafter.

Grundsätzlich nein. OHG und KG mit mindestens einer natürlichen Person als Vollhafter sind von der Offenlegung befreit. Für Gesellschaften nach § 264a HGB gelten ergänzende Offenlegungsvorschriften; weitere Pflichten etwa nach dem Publizitätsgesetz sind gesondert zu prüfen.

§ 264c HGB regelt die Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a: den gesonderten Ausweis der Kapitalanteile der Gesellschafter, der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und die Behandlung des Eigenkapitals. Die Software setzt diese Gliederung für Gesellschaften nach § 264a HGB automatisch um; für OHG und KG mit einer natürlichen Person als Vollhafter gilt § 264c nicht – dort weist die Bilanz die Kapitalanteile der Gesellschafter nach § 247 HGB aus.

Personengesellschafts-Abschluss mit KI erstellen

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