Personengesellschaften
Feststellungserklärung für GbR, OHG und KG
Die Feststellungserklärung ordnet die gemeinschaftlichen Einkünfte den Gesellschaftern zu. Sie ist von EÜR, Jahresabschluss, E-Bilanz und persönlicher Einkommensteuer zu unterscheiden. Hier sehen Sie den Ablauf und die benötigten Unterlagen.
Stand: 2026-09-09
Welche Aufgabe die gesonderte und einheitliche Feststellung erfüllt
Erzielen mehrere Personen gemeinschaftlich einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, kann eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 AO erforderlich sein. Das Finanzamt stellt die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen auf Ebene der Gemeinschaft fest und ordnet sie den Beteiligten zu. Die gesetzlich geregelten Ausnahmen sind im konkreten Fall zu prüfen; die Rechtsform allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Die Gewinnermittlung beantwortet, wie hoch der Gewinn der Gesellschaft ist. Die Feststellung klärt zusätzlich, wem welche Einkünfte und weiteren Besteuerungsgrundlagen zuzurechnen sind. Anschließend werden die festgestellten Werte bei der Besteuerung der Gesellschafter berücksichtigt. Eine Auszahlung vom Gesellschaftskonto ist daher weder Voraussetzung noch alleiniger Maßstab für einen steuerlichen Gewinnanteil.
Beteiligte, Quoten und Änderungen erfassen
Benötigt werden die steuerlichen Angaben zur Gesellschaft sowie die Daten der Beteiligten. Halten Sie Beteiligungsnummern, Identifikationsdaten, Beteiligungsart und zeitliche Veränderungen konsistent. Stimmen Sie die Gewinnverteilung mit dem Gesellschaftsvertrag ab. Bei einem Gesellschafterwechsel während des Jahres genügt es nicht, einfach die Beteiligungsquote am Jahresende auf den gesamten Jahresgewinn anzuwenden.
Für die Verteilung sind die konkreten Vereinbarungen und die gesetzlichen Auffangregeln maßgeblich. Bei GbR, OHG und KG darf die frühere Vier-Prozent-Regel nicht ungeprüft fortgeschrieben werden. Prüfen Sie außerdem, ob Vorabgewinne oder Vergütungen vereinbart wurden. Nicht jede Zahlung an einen Gesellschafter ist bereits durch den allgemeinen Beteiligungsschlüssel zutreffend abgebildet.
Sondervergütungen und weitere Rechnungen berücksichtigen
Bei gewerblichen Mitunternehmerschaften können Vergütungen für Tätigkeit, Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG relevant sein. Dazu gehören etwa ein Gesellschafterdarlehen oder ein betrieblich genutztes Grundstück im Eigentum eines Beteiligten. Die steuerliche Zuordnung ist anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen und nicht allein aus dem Buchungstext abzuleiten.
Neben der Gesamthandsrechnung können gesellschafterbezogene Sonder- oder Ergänzungsrechnungen erforderlich werden. Bei Kommanditisten kommt die Prüfung verrechenbarer Verluste nach § 15a EStG hinzu. Diese Themen erklären, weshalb eine pauschale Verteilung des Buchhaltungsgewinns auf zwei Namen häufig noch keine vollständige Feststellungserklärung ergibt. Sammeln Sie Verträge und Nachweise frühzeitig, damit offene Angaben nicht erst unmittelbar vor der Abgabe auffallen.
Die Erklärungen in der richtigen Reihenfolge vorbereiten
Zuerst schließen Sie die Buchhaltung ab und prüfen die Gewinnermittlung. Anschließend stimmen Sie die Beteiligten, die Ergebnisanteile und erforderliche gesellschafterbezogene Ergänzungen ab. Je nach Tätigkeit sind weitere Verfahren wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder eine E-Bilanz zu bearbeiten. Die Feststellungserklärung und diese Verfahren bleiben eigenständige Abgaben mit eigenen Pflichtangaben und Übermittlungsprotokollen.
Welche Formulare und Anlagen erforderlich sind, hängt von Einkunftsart, Veranlagungszeitraum und Sachverhalt ab. Verlassen Sie sich nicht auf eine starre Anlagenliste aus einem anderen Steuerjahr. Kontrollieren Sie vor dem Versand die Angaben im aktuellen Verfahren und bewahren Sie danach das Protokoll auf. Für Fristen sind unter anderem Veranlagungszeitraum, steuerliche Vertretung und mögliche Einzelaufforderungen des Finanzamts maßgeblich.
Aktueller Produktumfang und Abgabeweg
In Jahresabschluss.io ist die Feststellungserklärung für 2024 und 2025 in den unterstützten Profilen direkt an ELSTER übermittelbar. Dazu gehören Gewinneinkünfte mit Anlagen FB und FE-G/FE-S sowie Vermietung mit FE-V und den passenden Ergänzungen. Eigenständige reine Kapitalvermögensprofile und zwei Wirtschaftsjahre im selben Veranlagungszeitraum sind nicht für den Direktversand freigegeben. Vor dem Versand werden die Erklärung und ihre Angaben geprüft und freigegeben. Für andere Jahre oder nicht unterstützte Fälle bleibt ein geeigneter amtlicher Weg erforderlich. Die persönliche Einkommensteuererklärung der Gesellschafter gehört nicht zum Leistungsumfang.
Vorbereitete Abschlussdaten bleiben dennoch wichtig: Eine abgestimmte Buchhaltung, dokumentierte Gewinnverteilung und nachvollziehbare Kapitalkonten erleichtern die weitere Bearbeitung. Trennen Sie in Ihrer Ablage den internen Arbeitsstand, die freigegebene Erklärung, das Übermittlungsprotokoll und den späteren Feststellungsbescheid. Prüfen Sie den Bescheid gegen die erklärten Werte und geben Sie die relevanten Ergebnisse an die Beteiligten für deren eigene Besteuerung weiter.
Häufige Fragen
Ist die Feststellungserklärung die Einkommensteuererklärung?
Nein. Sie stellt gemeinschaftliche Besteuerungsgrundlagen fest. Die persönliche Einkommensteuer wird im Verfahren des jeweiligen Gesellschafters behandelt.
Reicht eine EÜR für die GbR aus?
Die EÜR ermittelt gegebenenfalls den betrieblichen Gewinn. Eine erforderliche Feststellungserklärung zur Zurechnung der Einkünfte wird dadurch nicht ersetzt.
Kann ich die Feststellung hier bereits direkt übermitteln?
Ja, für 2024 und 2025 in den unterstützten Profilen nach Prüfung und Freigabe. Eigenständige reine Kapitalvermögensprofile und zwei Wirtschaftsjahre im selben Veranlagungszeitraum sind nicht freigegeben. Für andere Jahre oder nicht unterstützte Fälle ist ein geeigneter amtlicher Weg erforderlich.
Zählt die Entnahme als steuerpflichtiger Gewinnanteil?
Nicht automatisch. Entnahmen und die steuerliche Zurechnung des Ergebnisses sind getrennte Sachverhalte; Vertrag, Einkunftsart und Sonderpositionen sind zu berücksichtigen.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.