Besonderheiten im KG-Jahresabschluss
Was unterscheidet den Jahresabschluss der KG von anderen Rechtsformen?
Bilanzierungspflicht
Komplementaer-Kapital
Kommanditisten-Kapital
Kein Anhang nötig
Keine Offenlegung
Gewinnverteilung
Sonderfall: KG ohne natürlichen Vollhafter
Wann wird die KG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt?
Ist kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person – wie bei der GmbH & Co. KG, der UG & Co. KG oder der AG & Co. KG – greift Paragraph 264a HGB. Die KG muss dann wie eine Kapitalgesellschaft bilanzieren: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht sind Pflicht.
Zusätzlich gelten die Offenlegungspflichten im Unternehmensregister sowie die Größenklassen nach Paragraph 267 HGB. Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen zudem der Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Praxistipp: Prüfen Sie genau, ob Ihre KG unter Paragraph 264a fällt. Bereits die Rechtsformgestaltung kann erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflichten haben.
Steuererklärungen der Personengesellschaft
Was nach dem Jahresabschluss noch ansteht — und hier direkt erledigt wird.
Feststellungserklärung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO): Beteiligte mit stabiler Beteiligtennummer, Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag, Sondervergütungen, § 15a EStG für Kommanditisten, § 35 EStG aus der Gewerbesteuer — erstellen, freigeben und direkt an ELSTER übermitteln, mit einer Mitteilung je Gesellschafter für dessen Einkommensteuer.
E-Bilanz (§ 5b EStG) mit Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter — getrennt nach festem Kapitalkonto, variablem Kapitalkonto, Verlustvortragskonto und Darlehenskonto.
Gewerbesteuererklärung mit dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) und Umsatzsteuer-Jahreserklärung — beide direkt aus der Buchhaltung.
Unterhalb der Buchführungspflicht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit den Anlagen SE, AVSE und ER je Beteiligtem als Beilage zur Feststellungserklärung.
KG-Jahresabschluss digital erstellen
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Rechtsgrundlagen: § 709 BGB, § 120 HGB, § 141 AO und § 264a HGB.