Jahresabschluss KG

Jahresabschluss für die Kommanditgesellschaft (KG): Bilanzierungspflicht, Kapitalkonten und Ergebnisverteilung.

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Ja. Die Kommanditgesellschaft ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach Paragraph 238 ff. HGB. Sie muss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Nein – sofern mindestens ein Komplementär eine natürliche Person ist. Dann besteht keine Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger. Greift Paragraph 264a HGB (kein natürlicher Vollhafter), gelten die Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Wie unterscheiden sich Komplementär und Kommanditist im Jahresabschluss?

Im Eigenkapital werden die Kapitalanteile getrennt ausgewiesen. Der Komplementär haftet unbeschränkt und führt ein variables Kapitalkonto. Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage; sein Kapitalkonto darf nicht unter die Hafteinlage sinken, ohne dass dies Auswirkungen auf die Haftung hat.

Nach Paragraph 168 HGB erhält jeder Gesellschafter zunächst einen angemessenen Anteil am Gewinn (häufig 4 Prozent des Kapitalanteils). Der Rest wird in einem angemessenen Verhältnis verteilt. In der Praxis regelt der Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung abweichend.

Wann wird eine KG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt?

Wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist – typisch bei der GmbH & Co. KG. Dann greift Paragraph 264a HGB, und die KG muss Anhang, Offenlegung und ggf. Abschlussprüfung wie eine Kapitalgesellschaft leisten.

Jahresabschluss der KG: Bilanzierungspflicht, Eigenkapitalausweis fuer Komplementaer und Kommanditist, Gewinnverteilung und Sonderfall GmbH & Co. KG.