Die hybride Struktur der KGaA
Zwei Gesellschaftergruppen prägen Eigenkapital und Gewinnverteilung.
Persönlich haftende Gesellschafter
Kommanditaktionäre
Rechnungslegung als Kapges
Besonderheiten im Abschluss der KGaA
An diesen Stellen weicht die KGaA von der reinen AG ab.
Eigenkapitalgliederung: Neben dem Grundkapital der Kommanditaktionäre werden die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter separat ausgewiesen.
Gewinnverteilung: Der auf die persönlich haftenden Gesellschafter entfallende Gewinnanteil wird gesondert behandelt und im Anhang erläutert (§ 286 Abs. 2 AktG).
Feststellung: Der Jahresabschluss wird durch die Hauptversammlung festgestellt; die persönlich haftenden Gesellschafter müssen zustimmen (§ 286 Abs. 1 AktG).
Prüfung und Offenlegung folgen der Größenklasse wie bei jeder Kapitalgesellschaft (§ 316, § 325 HGB).
Prüfung und Offenlegung
Abschlussprüfung
Offenlegung
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