DRS 20 · Deutscher Rechnungslegungs Standard
DRS 20 – der Standard für den Lagebericht
DRS 20 ist der maßgebliche Standard für die Lageberichterstattung. Formal regelt er den Konzernlagebericht, faktisch ist er der Maßstab, an dem sich auch der Lagebericht der Einzelgesellschaft nach § 289 HGB messen lassen muss.
Grundsätze und Schwerpunkte
- Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Angaben
- Klarheit und Übersichtlichkeit sowie die Sicht der Unternehmensleitung
- Prognosegenauigkeit: Prognosezeitraum und abgestufte Prognosearten (DRS 20.118 ff.)
- Risiko- und Chancenbericht mit Aussage zur Bestandsgefährdung (DRS 20.146 ff.)