Prognosebericht · § 289 Abs. 1 HGB / DRS 20.118 ff.

Prognosebericht erstellen – die Zukunft belastbar darstellen

Der Prognosebericht ist der nach vorne gerichtete Kern des Lageberichts: Er beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. DRS 20 verlangt konkrete, auf das Unternehmen bezogene Aussagen – keine Floskeln und keine bloße Fortschreibung des Vorjahres.

Was der Prognosebericht nach DRS 20 leisten muss

  • Prognosezeitraum von mindestens einem Jahr ab dem Abschlussstichtag (DRS 20.127)
  • Prognose der wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren mit Richtung und Intensität
  • Offenlegung der wesentlichen Annahmen, auf denen die Prognose beruht
  • Angemessene Prognosegenauigkeit – von der Punktprognose bis zur komparativen Aussage, je nach Unsicherheit