Pflichtbestandteile nach § 289 HGB
Diese Abschnitte müssen im Lagebericht enthalten sein.
Geschäftsverlauf: Darstellung der wesentlichen Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr.
Lage der Gesellschaft: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit konkreten Kennzahlen.
Prognosebericht: Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft im nächsten Geschäftsjahr.
Chancen- und Risikobericht: Wesentliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung.
Forschung und Entwicklung: Angaben zu F&E-Aktivitäten, sofern relevant.
Zweigniederlassungen: Bestehende Zweigniederlassungen und deren Bedeutung.
Nachtragsbericht: Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahresende.
Wer braucht einen Lagebericht?
Die Lageberichtspflicht hängt von der Größenklasse ab.
Kleinst & Klein
Mittelgroß
Groß
DRS 20 – der Standard für Lageberichte
Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 20 konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen.
Strukturvorgaben
Wesentlichkeitsgrundsatz
Lagebericht strukturiert erstellen
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