Was „Steuern mit KI“ für ein Unternehmen konkret bedeutet
Vier Schichten, klar getrennt: Vorschlag, Rechnung, amtliche Prüfung, Freigabe.
Eine Unternehmenssteuererklärung besteht aus drei Arten von Arbeit. Erstens Zuordnung: Welches Konto gehört in welche Kennzahl, welcher Sachverhalt in welche Anlage, welche Zahl des Vorjahresbescheids in welches Feld? Zweitens Rechnung: zu versteuerndes Einkommen, Gewerbeertrag, Messbetrag, Zahllast. Drittens Entscheidung: Liegt ein Sonderfall vor, ist eine Korrektur gerechtfertigt, wird abgegeben? KI ist für die erste Art gemacht, für die zweite ungeeignet und für die dritte nicht zuständig.
Deshalb arbeitet die Software in vier Schichten. Die KI schlägt vor: Kontenzuordnung zur Kennzahl, Vorbelegung aus Buchhaltung, Summen- und Saldenliste und Vorjahresbescheid, Antworten auf Sachverhaltsfragen aus den vorhandenen Daten, Erklärung von Abweichungen zur Handelsbilanz. Feste Regeln rechnen: Kennzahlen der Voranmeldung, zu versteuerndes Einkommen, Gewerbeertrag und Steuerrückstellung entstehen aus Formeln, die bei gleichen Eingaben immer dasselbe Ergebnis liefern. ERiC prüft amtlich: Vor jedem Versand läuft die Prüfung der Finanzverwaltung über den Datensatz. Sie geben frei: Nichts geht ohne Ihre Bestätigung an das Finanzamt, und die Verantwortung für die Erklärung bleibt nach § 150 Abs. 2 AO beim Unternehmen.
Der Unterschied zu einem allgemeinen KI-Chat liegt in den Schichten zwei bis vier. Ein Sprachmodell kann erklären, wie eine Gewerbesteuerzerlegung funktioniert. Es kann keine Erklärung mit dem Zertifikat der Gesellschaft signieren, kein Transferticket speichern und nicht garantieren, dass derselbe Zeitraum nur einmal abgegeben wird.
Welche Steuern die Software abdeckt – und auf welchem Weg sie zum Finanzamt kommen
Jede Zeile ist eine Funktion, die heute im Produkt steht. Die rechte Spalte nennt den tatsächlichen Abgabeweg, damit Sie den Umfang prüfen können, statt ihn zu glauben.
| Steuer / Verfahren | Formular · Norm | Was die Software tut | Abgabeweg |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | UStVA · § 18 UStG | monatlich oder vierteljährlich aus dem Buchungsjournal; Kennzahlen, Verprobung und Zahllast vor dem Versand sichtbar | direkt an ELSTER, Transferticket |
| Dauerfristverlängerung | USt 1 H · §§ 46–48 UStDV | Antrag und Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast) berechnen | ERiC-geprüft; Direktversand gesperrt |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | USt 2 A | Jahreswerte gegen alle Voranmeldungen abgeglichen; Berichtigung als neue Generation | direkt an ELSTER, wenn Unternehmereigenschaft, Besteuerungsart und verneinte Sonderfälle im Datensatz stehen · 50 € je Veranlagungszeitraum |
| Zusammenfassende Meldung | ZM · § 18a UStG | innergemeinschaftliche Lieferungen, Dreiecksgeschäfte und sonstige Leistungen je USt-IdNr. | direkt an ELSTER |
| EU-One-Stop-Shop | § 18j UStG | Buchungs- und Meldehilfe für unterstützte EU-B2C-Umsätze | CSV-Datei für die OSS-Quartalsmeldung |
| Körperschaftsteuer | KSt 1 · Anlage GK · ZVE | aus Jahresüberschuss, Überleitung und Vorjahresbescheid; eG mit Anlage GR | direkt an ELSTER nach serverseitiger Freigabe · 50 € |
| Gewerbesteuer | GewSt 1 A · Zerlegung | Hinzurechnungen, Kürzungen, Messbetrag, Hebesatz, Zerlegung auf mehrere Gemeinden | direkt an ELSTER nach serverseitiger Freigabe · 50 € |
| Lohnsteuer-Anmeldung | LStA · § 41a EStG | einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus der Lohnabrechnung | ERiC-geprüft; Direktversand gesperrt |
| Kapitalertragsteuer | KapESt · §§ 43, 45a EStG | Ausschüttungen je Zuflusstag, 25 % KapESt und SolZ, Steuerbescheinigung als PDF | ERiC-geprüft; Direktversand gesperrt |
| Feststellung § 180 AO | FEIN · ESt 1 B, Anlagen je Jahrgang (2024: FB, FE 1–5; 2025: FB, FE-G, FE-S) | gesonderte und einheitliche Feststellung für Personengesellschaften | amtliche Prüfung; 50 € je Direktabgabe (VZ 2024 und 2025) |
| E-Bilanz | § 5b EStG | amtliche Taxonomie, Plausibilitätsprüfung, XBRL | direkt an ELSTER · 20 € je Wirtschaftsjahr |
| Finanzamt-Cockpit | 10 Antragsarten · §§ 109, 222, 347 AO | Fristverlängerung, Stundung, Einspruch, Anpassung der Vorauszahlungen und weitere Anträge | direkt an ELSTER · 25 € je Monat und Arbeitsbereich |
„ERiC-geprüft; Direktversand gesperrt“ bedeutet: Der Datensatz wird vollständig erstellt und amtlich geprüft, die Übermittlung aus der Software ist für dieses Verfahren aber nicht freigegeben. Die vorbereiteten Werte gehen an die Steuerberatung oder werden im Portal der Finanzverwaltung erfasst. Wir nennen ein Verfahren erst dann „direkt an ELSTER“, wenn es das ist.
Steuern mit KI am eigenen Fall prüfen
Erklärung aus den eigenen Zahlen vorbereiten und mit ERiC prüfen, bevor Sie sich für den Versand entscheiden.
Wo KI hilft – und wo sie nichts zu suchen hat
Die Trennlinie ist keine Vorsichtsmaßnahme, sondern der Grund, warum das Ergebnis prüfbar bleibt.
Das übernimmt die KI
- Kontenzuordnung: Konten aus SKR03 oder SKR04 zu Kennzahlen der Voranmeldung und zu Zeilen der Anlage GK; jede Zuordnung bleibt sichtbar und korrigierbar.
- Vorbelegung: Formularfelder aus Buchhaltung, Summen- und Saldenliste, E-Bilanz und dem letzten Steuerbescheid, mit Herkunft je Wert.
- Sachverhaltsfragen: Vorschläge zu Fragen, die sich aus den Daten beantworten lassen, etwa ob Beteiligungserträge oder nicht abziehbare Aufwendungen vorliegen.
- Überleitung Handelsbilanz zu Steuerbilanz: Erkennen typischer Abweichungen (§ 4 Abs. 5 EStG, § 8b KStG, § 10 KStG, § 10d EStG) aus einem Katalog mit Rechtsnorm je Posten; jede Abweichung wird bestätigt, nicht übernommen.
- Erklärungen: Warum eine Zahl von der Handelsbilanz oder vom Vorjahr abweicht, in Sprache statt in Kennzahlen.
Das macht die KI nicht
- Rechnen: Zahllast, zu versteuerndes Einkommen, Gewerbeertrag, Messbetrag und Rückstellung kommen aus festen Formeln.
- Amtlich prüfen: Das tut ERiC, die Prüfsoftware der Finanzverwaltung, vor jedem Versand.
- Recht auslegen: Ob ein Sonderfall vorliegt, wird abgefragt und gesperrt, nicht von einem Modell entschieden.
- Abgeben: Jede Übermittlung löst ein Mensch mit PIN aus, und zwar genau einmal je Zeitraum und Generation.
- Beraten: Die Software leistet keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Der Ablauf: von der Buchhaltung zur übermittelten Erklärung
Fünf Schritte, in fester Reihenfolge. Jeder Schritt ist einzeln prüfbar.
- Quelle wählen. Entweder die laufende Buchhaltung dieser Plattform, der festgestellte Jahresabschluss und die E-Bilanz – oder eine externe Summen- und Saldenliste aus einer anderen Software (Excel, CSV, Exporte gängiger Buchhaltungsprogramme). Die KI ordnet die Konten zu, Sie bestätigen.
- Stammdaten und Vorjahr übernehmen. Steuernummer, Finanzamt, Hebesatz und Vorauszahlungen werden einmal erfasst und in jedem Formular verwendet. Der Vorjahresbescheid liefert Verlustvorträge und festgesetzte Vorauszahlungen, mit Herkunft je Wert.
- Sachverhalt klären. Alle anwendbaren Fragen werden gestellt, nur die anwendbaren. Eine bejahte Frage zu Organschaft, Zinsschranke oder Umwandlung sperrt den Direktversand; die Erklärung bleibt vollständig erstellt.
- Berechnen und amtlich prüfen. Zu versteuerndes Einkommen, Gewerbeertrag, Messbetrag und Rückstellung stehen mit Rechenweg auf dem Bildschirm. ERiC prüft den Datensatz; jede Beanstandung wird im Klartext angezeigt, nicht als Fehlernummer.
- Freigeben und übermitteln. Vier-Augen-Prinzip, wenn gewünscht: Der Freigabestempel wird serverseitig gesetzt. Der Versand läuft mit dem Zertifikat der Gesellschaft und PIN; das Transferticket steht danach im Übermittlungsprotokoll und im Steuernachweis der Gesellschaft.
Umsatzsteuer mit KI: Voranmeldung, Jahreserklärung, ZM
Die Umsatzsteuer ist die häufigste Erklärung eines Unternehmens und die, bei der Automatisierung am meisten Zeit spart.
Die Voranmeldung entsteht aus dem Buchungsjournal. Jede Buchung trägt ein eigenes Umsatzsteuer-Periodendatum, das dem Gesetz folgt: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), die Vorsteuer ist in dem Zeitraum abziehbar, in dem Leistung und Rechnung erstmals gemeinsam vorliegen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Das Rechnungsdatum ist auf keiner Seite das Kriterium. Aus diesem Datum lesen Voranmeldung und Verprobung; nachgereichte Rechnungen landen im richtigen Monat, nicht im Monat des Uploads.
Vor dem Versand zeigt die Vorschau den Datensatz, der übermittelt wird: Kennzahlen 81, 86, 89, 93 in vollen Euro, die Steuer wie bei ELSTER als abgeschnittene Bemessungsgrundlage mal Steuersatz, die Vorsteuer in Kennzahl 66 und die Zahllast in Kennzahl 83. Die Verprobung prüft je Steuerschlüssel, ob die gebuchte Steuer zur Bemessungsgrundlage passt – auf Belegebene, damit eine Rechnung, deren Netto- und Steuerbein im selben Vorgang stehen, keine Scheinabweichung erzeugt. Ein Klick auf jede Kennzahl zeigt die Einzelbuchungen dahinter.
Der Voranmeldungszeitraum folgt § 18 Abs. 2 UStG: Regelfall ist das Kalendervierteljahr, monatlich wird angemeldet, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres 9.000 € überstieg; bis 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Die Dauerfristverlängerung verschiebt jede Frist um einen Monat (§ 46 UStDV), Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahreszahllast (§ 47 UStDV). Der Antrag wird berechnet und amtlich geprüft; sein Direktversand ist gesperrt.
Die Jahreserklärung (USt 2 A) gleicht die Jahreswerte gegen alle Voranmeldungen ab. Summenzeilen stehen nur dann in der Datei, wenn ihre Quellzeilen erklärt sind – eine Nullmeldung trägt genau die drei Pflichtfelder, die ERiC verlangt. Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) listet innergemeinschaftliche Lieferungen, Dreiecksgeschäfte und sonstige Leistungen je USt-IdNr. des Erwerbers; für den EU-One-Stop-Shop (§ 18j UStG) entsteht eine CSV-Datei für die Quartalsmeldung im Portal.
Körperschaftsteuer mit KI: KSt 1, Anlage GK, zu versteuerndes Einkommen
Für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG – aus dem festgestellten Jahresabschluss oder einer Saldenliste.
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Die Anlage GK wird aus E-Bilanz oder Summen- und Saldenliste vorausgefüllt, ohne zweites Erfassen. Die Überleitung zur Steuerbilanz arbeitet mit einem Katalog von Abweichungen, jeder Posten mit Rechtsnorm: nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, Beteiligungserträge nach § 8b KStG, nicht abziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG, Verlustabzug nach § 10d EStG (bis 1 Mio. € unbeschränkt, darüber 70 % des verbleibenden Einkommens in den Veranlagungszeiträumen 2024 bis 2027). Die KI erkennt Kandidaten, Sie bestätigen oder verwerfen sie mit Quelle.
Das zu versteuernde Einkommen wird berechnet, die Körperschaftsteuer mit 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG; ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise Absenkung bis auf 10 % im Jahr 2032) und der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % darauf. Daraus entsteht die Steuerrückstellung für den Jahresabschluss und der Vergleich mit den geleisteten Vorauszahlungen, die am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig sind (§ 31 KStG i. V. m. § 37 EStG). Für Genossenschaften kommt die Anlage GR mit den Mitgliederdaten hinzu.
Direkt übermittelt werden gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025. Dazu müssen alle anwendbaren Sachverhaltsfragen beantwortet und die serverseitige Fachprüfung sowie die ERiC-Prüfung bestanden sein; der Kauf für 50 € erscheint erst danach. Organschaft, Zinsschranke, Umwandlungsfälle sowie § 8c- und § 8d-Sachverhalte sind ausgeschlossen; die vorbereiteten Werte gehen an die Steuerberatung. Eine Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, wird wie eine Kapitalgesellschaft geführt.
Gewerbesteuer mit KI: Gewerbeertrag, Messbetrag, Zerlegung
Für jeden Gewerbebetrieb – Kapitalgesellschaften, eG, gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Der Gewerbeertrag beginnt beim Gewinn aus dem Abschluss (§ 7 GewStG). Hinzugerechnet werden nach § 8 Nr. 1 GewStG 25 % der Finanzierungsanteile – Zinsen, Renten, Gewinnanteile stiller Gesellschafter sowie Anteile aus Mieten, Pachten, Leasing und Lizenzen –, soweit deren Summe den Freibetrag von 200.000 € übersteigt. Gekürzt wird nach § 9 GewStG, bei betrieblichem Grundbesitz ab Erhebungszeitraum 2025 um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG; Anwendung nach § 36 Abs. 4b Satz 1 GewStG). Die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hat eigene Voraussetzungen und ist gesondert zu prüfen. Daneben kommen bei erfüllten Voraussetzungen weitere Kürzungen in Betracht. Die KI schlägt die Konten vor, die in Hinzurechnung und Kürzung fallen; die Rechnung selbst ist deterministisch.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen den Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), Kapitalgesellschaften nicht. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % des gerundeten Gewerbeertrags (§ 11 Abs. 2 GewStG), die Gewerbesteuer ergibt sich mit dem Hebesatz der Gemeinde, mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Betriebsstätten in mehreren Gemeinden verlangen eine Zerlegung nach den Arbeitslöhnen (§§ 28 bis 34 GewStG, Formular GewSt 1 D); die Software prüft die Konsistenz zwischen erfassten Gemeinden und Zerlegungsantrag. Gewerbeverluste werden nach § 10a GewStG vorgetragen: bis 1 Mio. € unbeschränkt, darüber zu 60 %.
Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 19 GewStG). Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften unterliegen nicht der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG, § 1 PartGG); die Software zeigt die Erklärung nur, wenn sie anfällt. Direkt übermittelt werden gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 für Kapitalgesellschaften, eG, gewerbliche Einzelunternehmen, e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und gewerbliche GbR – nach derselben Sachverhalts- und ERiC-Prüfung wie bei der Körperschaftsteuer, für 50 € je Direktabgabe.
Fristen und Termine: der Steuerkalender
Abgabe- und Zahlungsfristen je Gesellschaft, mit Werktags- und Feiertagsverschiebung nach § 108 Abs. 3 AO. Stand: September 2026.
| Verfahren | Frist |
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG); mit Dauerfristverlängerung ein Monat später (§ 46 UStDV) |
| Zusammenfassende Meldung | 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (§ 18a Abs. 1 UStG) |
| KSt-, GewSt- und USt-Jahreserklärung VZ 2025 | nicht beraten: 31. Juli 2026 · beraten: 1. März 2027 (Ende Februar fällt auf einen Sonntag, § 108 Abs. 3 AO) |
| KSt-, GewSt- und USt-Jahreserklärung VZ 2026 | nicht beraten: 2. August 2027 · beraten: 29. Februar 2028 |
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember (§ 31 KStG i. V. m. § 37 EStG) |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlungen | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November (§ 19 GewStG) |
| Einspruch gegen einen Bescheid | ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO); Bekanntgabe gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO) |
Die Jahresfristen folgen § 149 Abs. 2 und 3 AO: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für nicht beratene Unternehmen, Ende Februar des zweiten Folgejahres für steuerlich beratene. Der Steuerkalender der Software rechnet beide Wege je Gesellschaft, kennt die Voranmeldungsperiode, laufende Anmeldungen des Vorjahres im Januar und die Vorauszahlungstermine. Eine Erklärung gilt dort erst als erledigt, wenn ein Transferticket vorliegt – ein Export ist kein Abgabenachweis.
Die Termine für das laufende Kalenderjahr finden Sie unter Steuerfristen 2026.
Was Steuern mit KI kostet
Kein Abonnement für das Steuer-Modul allein. Bezahlt wird die Übermittlung, nicht die Vorbereitung.
- Erstellen, berechnen, amtlich prüfen: 0 € – für alle Steuerarten, ohne zeitliche Begrenzung.
- Direkte Übermittlung einer Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung: 50 € je Erklärung, erst nach positiver Sachverhaltsprüfung buchbar.
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung: 50 € je Veranlagungszeitraum einschließlich Berichtigung desselben Jahres; im aktiven Gesamtpaket innerhalb des enthaltenen Veranlagungszeitraums ohne Aufpreis.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung und Dauerfristverlängerung: die Übermittlung ist in jedem Buchhaltungs-Abo, im EÜR-Abo und für Mandanten einer Kanzlei mit aktivem Abo enthalten; ohne Abo – auch im kostenlosen Test – 20 € je Übermittlung und Zeitraum, eine Berichtigung desselben Zeitraums eingeschlossen.
- Gesamtpaket Buchhaltung: 125 € je Gesellschaft und Monat für Kleinstkapitalgesellschaften, 150 € für kleine, 300 € für mittelgroße – mit den unterstützten Steuerprozessen, einem HGB-Jahresabschluss je Gesellschaft und zwölf Monate und einem Nutzer; jeder weitere Nutzer 20 € im Monat. Der Solo-Tarif der Buchhaltung (95 €, 120 € beziehungsweise 250 €) enthält die Steuererklärungen nicht; dort bleiben sie einzeln zubuchbar.
- E-Bilanz: 20 € je Wirtschaftsjahr, im Gesamtpaket enthalten.
- Finanzamt-Cockpit (Fristverlängerung, Stundung, Einspruch, Anpassung der Vorauszahlungen und weitere Anträge): 25 € je Monat und Arbeitsbereich.
Alle Preise · Steuererklärung der GmbH mit KI · KSt und GewSt berechnen
Für wen Steuern mit KI geeignet ist – und für wen nicht
Die Software zeigt je Rechtsform nur die Steuerarten, die tatsächlich anfallen.
| Rechtsform | Umsatzsteuer | Körperschaftsteuer | Gewerbesteuer | Feststellung § 180 AO |
|---|---|---|---|---|
| GmbH, UG, AG, SE, KGaA | ja | ja, Direktversand | ja, Direktversand | nein |
| Eingetragene Genossenschaft (eG) | ja | ja, mit Anlage GR | ja, Direktversand | nein |
| Gewerbliches Einzelunternehmen, e.K. | ja | nein (Einkommensteuer) | ja, Direktversand | nein |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG, gewerbliche GbR | ja | nein (außer Option § 1a KStG) | ja, Direktversand | ja, Erfassung und Prüfung |
| Freiberufler, PartG | ja | nein | nein (§ 2 GewStG, § 1 PartGG) | PartG: ja |
| Vermögensverwaltende GbR | je nach Umsätzen | nein | nein | ja (Anlage FE-V) |
Nicht geeignet ist Steuern mit KI für Fälle, die eine fachliche Einzelfallprüfung brauchen: Organschaften, Umwandlungen, Zinsschranke, § 8c- und § 8d-Sachverhalte, besondere Branchenregime und internationale Sachverhalte. Diese Fälle werden ausdrücklich abgefragt und gesperrt – die Erklärung wird trotzdem vollständig vorbereitet, damit die Steuerberatung mit fertigen Zahlen beginnt statt mit einem Schuhkarton.
Sicherheit, Nachweis und Verantwortung
Eine Steuererklärung ist eine Erklärung gegenüber einer Behörde. Der Nachweis, was wann übermittelt wurde, gehört deshalb zum Produkt.
- Zertifikat und PIN: Die Übermittlung läuft mit dem ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft; jeder Versand wird mit PIN ausgelöst.
- Transferticket: Die Bestätigung der Finanzverwaltung wird gespeichert und im Übermittlungsprotokoll sowie im Steuernachweis der Gesellschaft angezeigt. Nur ein Transferticket gilt als Abgabenachweis.
- Genau einmal: Jeder Zeitraum ist je Generation nur einmal absendbar; die Sperre liegt in der Datenbank. Ein unklarer Versand wird als eigener Zustand geführt und im Vier-Augen-Verfahren geklärt, nie still wiederholt.
- Berichtigung nach § 153 AO: als neue Generation, das ursprüngliche Ticket bleibt erhalten.
- Vier-Augen-Prinzip: Ersteller und Freigeber können getrennte Personen sein; der Freigabestempel wird serverseitig gesetzt.
- Daten: Dauerhaft gespeicherte Daten liegen in EU-Rechenzentren (Irland); für KI-Funktionen erforderliche Inhalte gehen an vertraglich gebundene Modellanbieter, ohne Training mit Kundendaten. Zwei-Faktor-Anmeldung ist für Passwort-Konten nach den ersten sieben Tagen verpflichtend.
- Verantwortung: Die Erklärung bleibt Erklärung des Steuerpflichtigen (§ 150 Abs. 2 AO). Die Software dokumentiert, wer was wann bestätigt hat.
Steuern mit KI im Vergleich: Kanzlei, klassische Steuersoftware, allgemeiner KI-Chat
Vier Wege zur Erklärung – wer was übernimmt und wo die Verantwortung liegt.
| Kriterium | Steuern mit KI (diese Software) | Steuerkanzlei | Klassische Steuersoftware | Allgemeiner KI-Chat |
|---|---|---|---|---|
| Zuarbeit (Zuordnung, Vorbelegung) | KI aus Buchhaltung, Saldenliste, Vorjahresbescheid | Kanzlei, aus Ihren Unterlagen | Sie, Feld für Feld | nur Erklärung in Prosa, keine Daten |
| Rechnung | deterministisch, Rechenweg sichtbar | Kanzlei-Software | Programm | unzuverlässig |
| Amtliche Prüfung vor Versand | ERiC, Klartext je Beanstandung | ja | meist ja | nein |
| Übermittlung | direkt an ELSTER mit Zertifikat der Gesellschaft, Transferticket | Kanzlei mit Vollmacht | je nach Produkt | nein |
| Sonderfälle | abgefragt und gesperrt, Werte gehen an die Steuerberatung | Kernkompetenz | Sie müssen sie kennen | erkennt sie nicht verlässlich |
| Beratung und Haftung | keine Beratung; Verantwortung beim Unternehmen | Beratung mit Haftung | keine | keine |
| Kosten | 0 € Vorbereitung, 50 € je KSt-/GewSt-/Feststellungs-/USt-Jahresabgabe | nach StBVV, je Gegenstandswert | Lizenz je Jahr | Abo des Chat-Anbieters |
Die Wege schließen sich nicht aus. Viele Unternehmen bereiten Umsatzsteuer und laufende Erklärungen selbst vor und lassen die Kanzlei als Prüferin im Arbeitsbereich mitlesen; die Kanzlei sieht dieselben Zahlen, denselben Rechenweg und dasselbe Protokoll.
Gesetzliche Grundlagen
Die Normen, auf denen diese Seite beruht. Stand: 15. September 2026. Diese Produktbeschreibung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallbeurteilung.
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren, Voranmeldung
- § 13 UStG – Entstehung der Steuer
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug
- § 18a UStG – Zusammenfassende Meldung
- § 23 KStG – Steuersatz
- § 8b KStG – Beteiligung an anderen Körperschaften
- § 10d EStG – Verlustabzug
- § 8 GewStG – Hinzurechnungen
- § 9 GewStG – Kürzungen
- § 36 Abs. 4b Satz 1 GewStG – Grundstückskürzung ab 2025
- § 11 GewStG – Steuermesszahl, Freibetrag
- § 10a GewStG – Gewerbeverlust
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen
- § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärungen
- § 5b EStG – E-Bilanz
- § 180 AO – Gesonderte Feststellung
Datenschutz und AVV: kein Training bedeutet nicht keine Übermittlung
Dauerhafte Plattformdaten liegen in der EU (Irland). Für KI-Funktionen erforderliche Inhalte werden an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt; dabei ist Verarbeitung außerhalb der EU möglich. Training mit Kundendaten ist vertraglich ausgeschlossen. Diese Zusage bedeutet deshalb weder, dass keine Daten übertragen werden, noch dass jeder Einsatz allein dadurch DSGVO-konform ist.
Prüfen Sie den konkreten Zweck, die erforderlichen Inhalte, Zugriffsrechte, Empfänger und Speicherfristen. Für eingestellte Inhaltsdaten bleiben Sie beziehungsweise Ihre Kanzlei verantwortlich; der Anbieter verarbeitet sie nach dem AVV. Die Datenschutzerklärung nennt Empfängerkategorien und Drittlandsgarantien; die Sicherheitsseite beschreibt Schutzmaßnahmen. Die vollständige namentliche Empfängerliste erhalten Sie als Vertragsunterlage auf Anforderung.
Der Leitfaden KI und DSGVO in der Buchhaltung trennt Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Löschung anhand einer Datenfluss-Tabelle. Nutzen Sie diese Unterscheidung auch bei der Prüfung einzelner Belege und bei der Auswahl von Angaben für Freitextfelder.
Weiterführende Seiten
- Steuer-Modul: alle Verfahren und Abgabewege
- Körperschaftsteuererklärung erstellen
- Gewerbesteuererklärung erstellen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisch aus der Buchhaltung
- Steuer-Fristen 2026 für die GmbH
- ELSTER-Übermittlung aus der Software
- E-Bilanz erstellen und übermitteln
- Buchhaltung mit KI: die Datenbasis jeder Steuererklärung
- Jahresabschluss mit KI erstellen
- steuernmitki.io: Leitfäden nach Steuerart, Rechtsform und Branche