KI-Umsatzsteuer

Umsatzsteuervoranmeldung automatisch aus den Buchungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die Pflicht mit dem engsten Takt – monatlich oder quartalsweise, immer zum 10. Genau deshalb sollte sie sich selbst vorbereiten. Unsere KI liest die gebuchten Umsätze und Vorsteuern, füllt jede Kennzahl der UStVA nach § 18 UStG, berechnet die Zahllast und bereitet die Übermittlung über ELSTER vor. Sie prüfen die Summen und geben frei – kein Abtippen aus der Buchhaltung mehr.

Kennzahl für Kennzahl aus den gebuchten Umsätzen

Die Voranmeldung entsteht nicht aus einer Schätzung, sondern aus Ihren tatsächlichen Buchungen. Die KI ordnet jeden Umsatz seinem Steuersatz zu und trägt ihn in die richtige Kennzahl der amtlichen UStVA ein.

  • Kennzahl 81: steuerpflichtige Umsätze zu 19 %
  • Kennzahl 86: steuerpflichtige Umsätze zu 7 %
  • Kennzahl 66: abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Kennzahl 83: verbleibende Zahllast oder Erstattung
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe und Reverse-Charge zugeordnet

Monatlich, quartalsweise oder jährlich

Der richtige Takt

Ob Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich voranmelden, richtet sich nach Ihrer Zahllast des Vorjahres. Die Software kennt den Rhythmus und legt die Voranmeldungen entsprechend an.

Dauerfristverlängerung

Auf Wunsch beantragt die Software die Dauerfristverlängerung und berechnet die Sondervorauszahlung, damit Sie einen Monat mehr Zeit haben.

Jahreserklärung im Abgleich

Am Jahresende gleicht die USt-Jahreserklärung sich automatisch gegen alle Voranmeldungen ab, sodass keine Kennzahl doppelt oder gar nicht erfasst ist.

Was die KI vor der Abgabe prüft

Bevor eine Voranmeldung an ELSTER geht, prüft die Software Kennzahlen, Summen und Plausibilitäten. Auffälligkeiten werden markiert, damit kein Zahlendreher unbemerkt ins amtliche Formular wandert.

  • Summenkontrolle: melden die Kennzahlen zur Zahllast zusammen
  • Plausibilität der Vorsteuerquote gegenüber den Umsätzen
  • Vollständigkeit der EU-Umsätze für die Zusammenfassende Meldung
  • Abgleich gegen die Umsatzsteuer-Auswertung nach Steuersatz und Konto

Ein durchgängiger Ablauf bis zum Finanzamt

Weil die Buchhaltung auf derselben Plattform läuft, entsteht die Voranmeldung ohne Umweg. Sobald die Umsätze und Vorsteuern des Zeitraums gebucht sind, steht die UStVA – Sie müssen keine Datei exportieren und in ein zweites Programm laden.

Nach Ihrer Freigabe erzeugt die Software den amtlichen Datensatz und übermittelt ihn über die ELSTER-Schnittstelle, verschlüsselt und zertifikatsbasiert. Das Transferticket landet revisionssicher im Steuerkonto, zusammen mit der Sollstellung und der späteren Zahlung.

Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG für EU-Lieferungen und -Leistungen erstellt die Software im gleichen Zug – je USt-IdNr. des Erwerbers. So sind Voranmeldung und Meldung aufeinander abgestimmt, statt getrennt gepflegt zu werden.

So läuft die erste Voranmeldung

  • Umsätze und Vorsteuern des Zeitraums buchen lassen
  • Voranmeldung öffnen – Kennzahlen sind vorausgefüllt
  • Zahllast und Plausibilitätshinweise prüfen
  • Freigeben und über ELSTER übermitteln
  • Transferticket und Sollstellung im Steuerkonto ablegen

Häufige Fragen

Wie automatisch entsteht die USt-Voranmeldung wirklich?

Die KI liest die gebuchten Umsätze und Vorsteuern, ordnet sie den Steuersätzen zu und füllt jede Kennzahl der amtlichen UStVA nach § 18 UStG. Die Zahllast wird berechnet und die Übermittlung über ELSTER vorbereitet. Sie prüfen die Summen und geben frei.

Kann ich den Voranmeldungs-Rhythmus einstellen?

Ja. Ob monatlich, quartalsweise oder jährlich, richtet sich nach Ihrer Vorjahres-Zahllast. Die Software legt die Voranmeldungen im passenden Takt an und beantragt auf Wunsch die Dauerfristverlängerung inklusive Sondervorauszahlung.

Gleicht sich die Jahreserklärung gegen die Voranmeldungen ab?

Ja. Die USt-Jahreserklärung gleicht sich automatisch gegen alle Voranmeldungen des Jahres ab, sodass keine Kennzahl doppelt oder gar nicht erfasst wird und Differenzen sofort sichtbar sind.

Wird die Zusammenfassende Meldung mit erstellt?

Ja. Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG für EU-Warenlieferungen und sonstige Leistungen entsteht im gleichen Zug, je USt-IdNr. des Erwerbers, und ist mit der Voranmeldung abgestimmt.

Was prüft die Software vor der Abgabe?

Kennzahlen, Summen und Plausibilitäten – etwa ob die Kennzahlen zur Zahllast zusammenpassen und ob die Vorsteuerquote plausibel ist. Auffälligkeiten werden markiert, damit kein Zahlendreher ins amtliche Formular gelangt.

Was passiert bei einem Vorsteuerüberhang?

Übersteigt die abziehbare Vorsteuer die Umsatzsteuer, weist die Voranmeldung in Kennzahl 83 statt einer Zahllast eine Erstattung aus. Die Software erkennt den Überhang, meldet ihn korrekt an das Finanzamt und vermerkt das erwartete Guthaben im Steuerkonto, damit Sie den Zahlungseingang nachverfolgen können.