1. Einordnen
Rechtsform, Stichtag, Größenmerkmale und Vorjahr festlegen. Daraus entsteht der konkrete Pflichtumfang.
Produkt · HGB-Jahresabschluss
Laden Sie Ihre Summen- und Saldenliste als Excel oder CSV hoch. Die Software ordnet Konten den HGB-Positionen zu, bestimmt den Pflichtumfang Ihrer Gesellschaft und führt Sie durch Bilanz, GuV, Anhang beziehungsweise Angaben unter der Bilanz und – falls erforderlich – den Lagebericht. Jede Zuordnung und jeder offene Punkt bleibt bis zu Ihrer Freigabe sichtbar.
Erster Jahresabschluss kostenlos
Ohne Kreditkarte. Weitere Abschlüsse kosten einmalig ab 250 € pro Geschäftsjahr – abhängig von der HGB-Größenklasse. Die E-Bilanz ist einzeln für 20 € je Wirtschaftsjahr erhältlich und im Buchhaltungs-Gesamtpaket enthalten.
Rechtsform, Stichtag, Größenmerkmale und Vorjahr festlegen. Daraus entsteht der konkrete Pflichtumfang.
SuSa importieren, Spalten erkennen und vorgeschlagene HGB-Positionen sowie Bilanzdifferenzen prüfen.
Bilanz und GuV aufbauen und nur die tatsächlich erforderlichen Angaben für Anhang und Lagebericht bearbeiten.
Kommentare und offene Punkte schließen, Verantwortliche bestätigen lassen und die benötigte Fassung ausgeben.
GmbH, UG, AG, SE, KGaA, GmbH & Co. KG und eG haben nicht denselben Abschlussumfang. Rechtsform, Geschäftsjahr und Größenklasse nach § 267 beziehungsweise § 267a HGB steuern deshalb die sichtbaren Arbeitsschritte. Kleine Kapitalgesellschaften erhalten keinen pauschalen Lagebericht; Kleinstkapitalgesellschaften werden – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – durch die zulässigen Angaben unter der Bilanz geführt. Vorschläge werden nicht ungeprüft verbindlich: Sie bestätigen Kontenzuordnungen, Pflichtangaben und die finale Fassung selbst.
Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) bilden den Kern. Anhang und Lagebericht hängen von Rechtsform und Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften sind vom Lagebericht befreit; eine Kleinstkapitalgesellschaft kann den Anhang weglassen, wenn sie die erforderlichen Angaben unter der Bilanz macht. Der Arbeitsbereich leitet daraus den zu bearbeitenden Pflichtumfang ab.
Nein. Sie können Ihre bisherige Buchhaltung behalten und die Summen- und Saldenliste als Excel oder CSV übernehmen. SKR03, SKR04 und individuelle Kontenpläne werden unterstützt; vorgeschlagene Zuordnungen prüfen und korrigieren Sie vor der weiteren Verwendung.
Sie können den Vorjahresabschluss als PDF oder XML bereitstellen. Soweit passende veröffentlichte Registerdaten verfügbar sind, lassen sie sich ebenfalls übernehmen. Extrahierte Werte werden vor der Festschreibung angezeigt und von Ihnen bestätigt; bei Geschäftsjahren mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 ist das Unternehmensregister das maßgebliche Publikationsmedium.
Die Software unterstützt Kontenzuordnung, Abschlussbuchungen und den Aufbau der Abschlussbestandteile, ersetzt aber keine fachliche Beurteilung. Ungeklärte Salden, Bewertungsfragen und erforderliche Buchungen bleiben als offene Arbeit sichtbar, bis sie geprüft und bestätigt wurden.
Ja. Rollen, Kommentare, Änderungsverfolgung und sektionsweise Freigaben ermöglichen die Zusammenarbeit am selben Datenstand. Welche fachliche oder gesetzliche Prüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Unternehmen und Sachverhalt ab.
Das Modul erzeugt eine nach Größenklasse reduzierte Offenlegungs- oder Hinterlegungsfassung als XBRL/XML. Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2021 ist sie für das Unternehmensregister bestimmt; bei einem Beginn vor dem 1. Januar 2022 bleibt der Bundesanzeiger zuständig.
Im Preis des Jahresabschlusses nicht — der HGB-Jahresabschluss und die E-Bilanz sind getrennte Produkte. Die E-Bilanz kostet einzeln 20 € je Wirtschaftsjahr und ist im Buchhaltungs-Gesamtpaket enthalten; sie kann denselben bestätigten Zahlenbestand verwenden.
Nein. Sie strukturiert Daten, Vorschläge, Pflichtangaben, Prüfungen und Freigaben, erbringt aber keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Prüfungsberatung. Ungewöhnliche Bewertungen, Umwandlungen, Organschaften, komplexe Beteiligungen oder prüfungspflichtige Sachverhalte sollten Sie fachkundig würdigen lassen.
Weiterführend: Jahresabschluss erstellen · Buchhaltung · E-Bilanz · Steuern · GmbH-Jahresabschluss · Anhang erstellen · Offenlegung