Risiko- & Chancenbericht · § 289 Abs. 1 HGB / DRS 20.146 ff.
Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht
Der Risiko- und Chancenbericht ordnet die wesentlichen Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung ein. Er ist Pflicht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB und wird durch DRS 20 konkretisiert – mit einer klaren Regel für den Umgang mit bestandsgefährdenden Risiken.
Was der Risiko- und Chancenbericht abdecken muss
- Wesentliche Risiken, bezogen auf die konkrete Geschäftstätigkeit und nach Bedeutung geordnet
- Chancen der künftigen Entwicklung – ohne Saldierung mit den Risiken
- Darstellung des Risikomanagements, bei Finanzinstrumenten ergänzt um § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB
- Ausdrücklicher Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken (DRS 20.148, IDW PS 350)