Rückstellungen bilanzieren nach HGB

Arten, Bewertung und korrekte Bilanzierung von Rückstellungen nach HGB.

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Rueckstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach, der Hoehe nach oder der Faelligkeit nach ungewiss sind. Sie werden fuer kuenftige Ausgaben gebildet, deren wirtschaftliche Ursache im abgelaufenen Geschaeftsjahr liegt (Paragraph 249 HGB).

Das HGB unterscheidet Pflichtrueckstellungen (z. B. Pensionen, Steuern, Gewaehrleistung, ausstehende Rechnungen) und Wahlrueckstellungen (z. B. Instandhaltung innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres). Aufwandsrueckstellungen fuer unterlassene Instandhaltung sind ebenfalls zulaessig.

Rueckstellungen sind mit dem nach vernuenftiger kaufmaennischer Beurteilung notwendigen Erfuellungsbetrag anzusetzen (Paragraph 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Langfristige Rueckstellungen (Restlaufzeit ueber ein Jahr) muessen abgezinst werden.

Ja. Im Anhang sind die wesentlichen Rueckstellungsarten und deren Veraenderungen gegenueber dem Vorjahr zu erlaeutern. Bei Pensionsrueckstellungen sind zusaetzlich die Bewertungsmethode und der Zinssatz anzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Rueckstellungen und Verbindlichkeiten?

Verbindlichkeiten sind der Hoehe und Faelligkeit nach sicher – sie stehen fest. Rueckstellungen hingegen sind in mindestens einem Aspekt ungewiss: Hoehe, Faelligkeit oder ob sie ueberhaupt eintreten.

Rueckstellungen bilanzieren nach HGB – Arten, Bewertung und Buchung

Rueckstellungen nach HGB Paragraph 249: Arten, Bewertung, Abzinsung und Anhangangaben. Praxisleitfaden fuer Pensionen, Steuern und Gewaehrleistung.

Rueckstellungen bilanzieren nach HGB – Arten, Bewertung und Buchung – Jahresabschluss.io