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UG-Rücklage-Rechner: gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Der Rechner zeigt je Jahr die Einstellung, den höchstens ausschüttbaren Betrag und die angesparte Rücklage. Er zeigt auch, ab wann Stammkapital und Rücklage zusammen die 25.000 Euro erreichen, die eine GmbH als Stammkapital braucht.

Stand:

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Rücklage berechnen

Tragen Sie das Stammkapital und je Geschäftsjahr den Jahresüberschuss ein. Einen Jahresfehlbetrag geben Sie mit Minus an.

JahrJahresergebnisVerlustvortrag VorjahrEinstellung RücklageHöchstens ausschüttbarRücklage kumuliert
202212.000,00 €0,00 €3.000,00 €9.000,00 €3.000,00 €
2023-4.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €3.000,00 €
202420.000,00 €4.000,00 €4.000,00 €12.000,00 €7.000,00 €
202530.000,00 €0,00 €7.500,00 €22.500,00 €14.500,00 €
202640.000,00 €0,00 €10.000,00 €30.000,00 €24.500,00 €

Ab 2026 erreichen Stammkapital und gesetzliche Rücklage zusammen 25.000,00 €. Für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf das Mindeststammkapital müssten 24.000,00 € Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden (§ 57c Abs. 1 GmbHG). Bis die Erhöhung eingetragen ist, bleibt die Pflicht bestehen.

Die Regel in drei Sätzen

§ 5a GmbHG ist kurz. Wer diese drei Sätze kennt, rechnet jede UG-Rücklage richtig.

Einstellen muss, wer einen Überschuss hat. Der Wortlaut des § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG: „In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist." Die Rücklage entsteht also schon bei der Aufstellung des Abschlusses. Der Rechner rundet das Viertel auf den vollen Cent auf, damit die Einstellung nie unter dem gesetzlichen Viertel liegt.

Verwenden darf man sie nur für drei Zwecke. Nach § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, zum Ausgleich eines nicht durch einen Gewinnvortrag gedeckten Jahresfehlbetrags und zum Ausgleich eines nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckten Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Der Rechner verwendet die Rücklage nicht zum Verlustausgleich; er zeigt, wie sie wächst, wenn sie stehen bleibt.

Die Pflicht endet mit dem Stammkapital, nicht mit der Rücklage. § 5a Abs. 5 GmbHG: Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr. Das Mindeststammkapital beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro.

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Beispiel über fünf Jahre

Eine UG mit 1.000 Euro Stammkapital, einem Verlustjahr und danach wachsenden Gewinnen. Die Zahlen stammen aus demselben Rechenweg wie der Rechner oben.

Gesetzliche Rücklage einer UG mit 1.000 € Stammkapital
JahrJahresergebnisVerlustvortrag VorjahrEinstellungHöchstens ausschüttbarRücklage kumuliert
Jahr 112.000,00 €0,00 €3.000,00 €9.000,00 €3.000,00 €
Jahr 2-4.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €3.000,00 €
Jahr 320.000,00 €4.000,00 €4.000,00 €12.000,00 €7.000,00 €
Jahr 430.000,00 €0,00 €7.500,00 €22.500,00 €14.500,00 €
Jahr 540.000,00 €0,00 €10.000,00 €30.000,00 €24.500,00 €
Nach Jahr 5 reichen Stammkapital und Rücklage zusammen für das Mindeststammkapital von 25.000 €. Umzuwandeln wären 24.000,00 €.

Im ersten Jahr beträgt der Jahresüberschuss 12.000 Euro. Ein Viertel davon, 3.000 Euro, geht in die Rücklage. Im zweiten Jahr entsteht ein Fehlbetrag von 4.000 Euro; eingestellt wird nichts. Im dritten Jahr mindert dieser Verlustvortrag den Jahresüberschuss von 20.000 Euro auf eine Bemessungsgrundlage von 16.000 Euro, die Einstellung beträgt 4.000 Euro. In den Jahren vier und fünf wächst die Rücklage auf 24.500 Euro. Mit dem Stammkapital von 1.000 Euro sind dann 25.500 Euro vorhanden.

Das Beispiel nimmt an, dass der ausschüttbare Betrag eines Jahres jeweils ausgeschüttet wird. Tragen Sie den Gewinn des ersten Jahres vor, deckt der Gewinnvortrag den Verlust des zweiten Jahres; dann entsteht kein Verlustvortrag, und im dritten Jahr wird ein Viertel der vollen 20.000 Euro eingestellt.

Von der UG zur GmbH

Die Rücklage ist der vorgesehene Weg, das Stammkapital ohne neue Einlagen auf 25.000 Euro zu bringen.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: die Voraussetzungen
SchrittWas giltNorm
Rücklage umwandelnDas Stammkapital kann durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erhöht werden.§ 57c Abs. 1 GmbHG
ReihenfolgeErst nach Feststellung des Jahresabschlusses für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr und nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung.§ 57c Abs. 2 GmbHG
BilanzDem Beschluss über die Erhöhung ist eine Bilanz zugrunde zu legen.§ 57c Abs. 3 GmbHG
SatzungDie Erhöhung ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags; es gelten die §§ 53 und 54 GmbHG sowie die §§ 57d bis 57o GmbHG.§ 57c Abs. 4 GmbHG
FolgeErreicht das Stammkapital 25.000 Euro, gelten § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG nicht mehr; die Firma darf beibehalten werden.§ 5a Abs. 5 GmbHG

Wie der Wechsel praktisch abläuft, welche Kosten entstehen und wann sich neue Einlagen statt der Umwandlung lohnen, beschreibt der Ratgeber UG in GmbH umwandeln.

Häufige Fehler

Diese Punkte fallen bei der Durchsicht von UG-Abschlüssen immer wieder auf.

  • Rücklage vergessen. Die Rücklage wird bei der Aufstellung gebildet. Wer den ganzen Jahresüberschuss ausschüttet, verteilt auch den gebundenen Teil.
  • Verlustvortrag übersehen. Ein Verlust aus dem Vorjahr mindert die Bemessungsgrundlage. Wer ihn nicht abzieht, stellt zu viel ein und schüttet zu wenig aus.
  • Rücklage bei 25.000 Euro einstellen. Die Pflicht endet erst mit der Kapitalerhöhung, nicht mit dem Betrag der Rücklage.
  • Rücklage ausschütten. Die gesetzliche Rücklage ist keine freie Gewinnrücklage. Ihre drei Verwendungszwecke stehen in § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG.

So läuft es in der Software

Was Jahresabschluss.io für eine UG übernimmt und was nicht.

Jahresabschluss aus der Saldenliste. Sie laden die Saldenliste hoch oder übernehmen sie aus der Buchhaltung. Daraus entstehen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bei Bedarf der Anhang nach HGB; die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister erzeugt die Software, übermitteln Sie sie selbst. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.

Steuern aus denselben Zahlen. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung sowie die E-Bilanz entstehen aus dem festgestellten Abschluss. Die E-Bilanz übermittelt die Software direkt an das Finanzamt; die Steuererklärungen gewöhnlicher Fälle ebenfalls, nachdem Fachprüfung und amtliche Prüfung bestanden sind.

Was nicht dazugehört. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kapitalerhöhung selbst beschließen die Gesellschafter mit dem Notar. Die laufenden Preise stehen auf der Preisseite.

Rechtsgrundlagen

Alle Normen in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.

  • § 5a GmbHG Unternehmergesellschaft, Abs. 3 gesetzliche Rücklage, Abs. 5 Ende der Sonderregeln
  • § 5 GmbHG Stammkapital, Abs. 1 Mindeststammkapital 25.000 Euro
  • § 57c GmbHG Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • § 242 HGB und § 264 HGB Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. So steht es in § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG. Bei einem Jahresüberschuss von 12.000 Euro ohne Verlustvortrag sind das 3.000 Euro. Die Rücklage wird in der Bilanz des Jahresabschlusses gebildet, also bei der Aufstellung, nicht erst durch einen Beschluss der Gesellschafter.

Nein. Die Pflicht knüpft an einen Jahresüberschuss an. In einem Jahr mit Jahresfehlbetrag wird nichts eingestellt. Der Fehlbetrag wirkt aber nach: Im Folgejahr mindert ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr die Bemessungsgrundlage. Wer im zweiten Jahr 4.000 Euro Verlust macht und im dritten 20.000 Euro verdient, stellt im dritten Jahr ein Viertel von 16.000 Euro ein, also 4.000 Euro.

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Pflicht hängt nicht an der Höhe der Rücklage, sondern am Stammkapital. § 5a Abs. 5 GmbHG sagt: Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Solange das Stammkapital darunter liegt, wird weiter ein Viertel eingestellt, auch wenn die Rücklage schon höher ist.

Nur für drei Zwecke, die § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG abschließend nennt: für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 57c GmbHG, zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist, und zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist. Eine Ausschüttung an die Gesellschafter aus der Rücklage ist nicht vorgesehen.

Durch eine Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 Euro. Das geht mit neuen Einlagen oder als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Nach § 57c Abs. 1 GmbHG kann das Stammkapital durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erhöht werden. Der Beschluss darf erst gefasst werden, nachdem der Jahresabschluss für das letzte vor der Beschlussfassung abgelaufene Geschäftsjahr festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen ist (§ 57c Abs. 2 GmbHG). Dem Beschluss ist eine Bilanz zugrunde zu legen (§ 57c Abs. 3 GmbHG). Die Firma nach § 5a Abs. 1 GmbHG darf die Gesellschaft danach beibehalten (§ 5a Abs. 5 GmbHG).

Höchstens den Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr und abzüglich der Einstellung in die gesetzliche Rücklage. Bei 12.000 Euro Jahresüberschuss ohne Verlustvortrag bleiben 9.000 Euro. Andere Bindungen wie eine freiwillige Gewinnrücklage oder eine Regel im Gesellschaftsvertrag kommen hinzu; der Rechner berücksichtigt sie nicht.

Dann ist der Jahresabschluss nicht gesetzeskonform aufgestellt. Die Rücklage gehört nach § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG in die Bilanz des nach den §§ 242, 264 HGB aufzustellenden Jahresabschlusses. Eine Ausschüttung, die den Betrag der Pflichtrücklage mit umfasst, verteilt Mittel, die gebunden sein müssten. Wer das korrigieren will, stellt den Abschluss mit der richtigen Rücklage neu auf; im Zweifel lohnt die Klärung mit einem Steuerberater.

Ein Gewinnvortrag erhöht die Bemessungsgrundlage nicht: § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG nennt den Jahresüberschuss, gemindert nur um einen Verlustvortrag. Der Rechner nimmt an, dass der ausschüttungsfähige Betrag eines Jahres ausgeschüttet wird. Tragen Sie Gewinne vor, kann sich ein späterer Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag verrechnen, sodass im Folgejahr kein Verlustvortrag entsteht; dann rechnen Sie das Folgejahr mit einem Verlustvortrag von null.

Den UG-Jahresabschluss mit der Rücklage erstellen

Aus der Saldenliste entstehen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bei Bedarf der Anhang nach HGB. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist gratis.