Bestandteile des Umlaufvermögens
Die vier Hauptgruppen nach Paragraph 266 Abs. 2 HGB.
Vorraete
Forderungen
Wertpapiere
Kassenbestand und Bankguthaben
Geleistete Anzahlungen
Bewertung des Umlaufvermögens
Strenges Niederstwertprinzip und Verbrauchsfolgeverfahren.
Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip: Liegt der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, muss zwingend auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Ein Wahlrecht besteht nicht.
Für gleichartige Vorräte sind Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Das HGB erlaubt Fifo (First in, First out), Lifo (Last in, First out) und die Durchschnittsmethode. Das gewählte Verfahren ist stetig anzuwenden und im Anhang anzugeben.
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