Inventur und Jahresabschluss

Inventur als Grundlage des Jahresabschlusses: Stichtagsinventur, permanente Inventur und Inventar.

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Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist nach Paragraph 240 HGB für jeden Kaufmann Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

Die Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme. Das Inventar ist das Ergebnis – ein lückenloses Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen und Werten.

Es gibt die Stichtagsinventur (am Bilanzstichtag), die zeitnahe Inventur (bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag), die permanente Inventur (laufende Fortschreibung) und die Stichprobeninventur (mathematisch-statistische Verfahren).

Die Stichtagsinventur muss am Bilanzstichtag (in der Regel der 31.12.) durchgeführt werden. Bei der zeitnahen Inventur ist eine Bestandsaufnahme innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag zulässig.

Inventurdifferenzen (Abweichungen zwischen Buch- und Istbestand) müssen erfolgswirksam verbucht werden. Fehlbestände führen zu Aufwand, Überbestände zu Erträgen. Die Buchbestände werden an die Istbestände angepasst.

Inventur im Jahresabschluss – Bestandsaufnahme, Inventar und Verfahren

Inventur und Inventar im Jahresabschluss: Stichtagsinventur, permanente Inventur, Inventurdifferenzen und Vorbereitung der Bestandsaufnahme.

Inventur im Jahresabschluss – Bestandsaufnahme und Inventar – Jahresabschluss.io

Die Inventur ist die Grundlage für die Bilanzierung der Vorräte und des Anlagevermögens. Ohne ordnungsgemäße Bestandsaufnahme kann kein korrekter Jahresabschluss erstellt werden. Hier erfahren Sie alles zu Verfahren, Ablauf und Dokumentation.