Jahresabschluss E-Commerce

Jahresabschluss für E-Commerce und Online-Handel: Warenbestand, Umsatzsteuer, Payment Provider und Retouren.

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Der Warenbestand wird zum Bilanzstichtag per Inventur ermittelt und zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Marktwert (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt. Bei schnelldrehenden Konsumgütern ist oft eine Abwertung für schwer verkäufliche Ware nötig.

Für erwartete Retouren nach dem Stichtag muss eine Rückstellung gebildet werden. Die Retourenquote wird anhand historischer Daten geschätzt. Der Umsatz wird um die erwarteten Retouren gemindert, und die zurückerwartete Ware wird als Vermögenswert erfasst.

Was muss bei der Umsatzsteuer im EU-Versandhandel beachtet werden?

Seit dem One-Stop-Shop (OSS) Verfahren werden B2C-Lieferungen in andere EU-Länder im Bestimmungsland besteuert. Die verschiedenen Steuersätze müssen sauber getrennt gebucht werden. Die OSS-Meldung ist quartalsweise abzugeben.

Gebühren von PayPal, Stripe, Klarna etc. werden als Aufwand (sonstige betriebliche Aufwendungen oder Nebenkosten des Geldverkehrs) erfasst. Wichtig: Die Brutto-Umsätze müssen als Erlöse gebucht werden, nicht die Netto-Auszahlungen des Providers.

Bei Amazon FBA ist der Händler weiterhin Verkäufer – der Umsatz wird brutto erfasst. Amazon-Gebühren (Verkaufsgebühr, FBA-Gebühr, Lagergebühr) sind Aufwand. Guthaben beim Marktplatz zum Stichtag sind Forderungen.

Jahresabschluss E-Commerce – Bilanz fuer Online-Handel richtig erstellen

Jahresabschluss im E-Commerce: Warenbestand, Retouren, EU-Umsatzsteuer, Payment Provider und Marktplatz-Gebuehren korrekt bilanzieren. Praxisleitfaden fuer Online-Haendler.

Jahresabschluss E-Commerce – Bilanz fuer den Online-Handel