Die zwölf Schritte
Reihenfolge, Norm und die Prüfung, mit der Sie den Schritt abhaken.
1. Buchhaltung abschließen
Alle Geschäftsvorfälle des Jahres gebucht, Bank und Kasse abgestimmt, offene Posten geklärt. Abschlussbuchungen: Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Bestandsveränderungen.
Norm: § 238, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB · Abhaken, wenn: Summe Soll = Summe Haben; kein Konto mit unerklärtem Saldo.
2. Inventur und Bestände
Vorräte, Anlagen und Forderungen zum Stichtag aufnehmen und bewerten; Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen buchen.
Norm: § 240, § 253 HGB · Abhaken, wenn: Inventurwerte stimmen mit den Bestandskonten überein.
3. Größenklasse feststellen
Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen prüfen – die Klasse bestimmt Gliederungstiefe, Anhang, Lagebericht, Prüfung und Offenlegungsumfang.
Norm: § 267, § 267a HGB · Abhaken, wenn: Zwei von drei Merkmalen an zwei Stichtagen erfüllt.
4. Saldenliste exportieren
Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag als CSV oder Excel ausgeben – aus jeder Buchhaltungs- oder Kanzlei-Software; Kontenrahmen SKR03 oder SKR04.
Norm: § 239 HGB · Abhaken, wenn: Datei enthält Kontonummer, Bezeichnung, Soll, Haben, Saldo.
5. Vorjahreswerte bereitlegen
Den festgestellten Vorjahresabschluss (PDF) für die Vergleichsspalte; im ersten Geschäftsjahr entfällt sie.
Norm: § 265 Abs. 2 HGB · Abhaken, wenn: Jeder Posten hat einen Vorjahresbetrag oder eine Erläuterung.
6. Konten den Posten zuordnen
Jedes Konto bekommt seinen Bilanz- oder GuV-Posten. Unsere KI schlägt die Zuordnung vor, Sie bestätigen oder korrigieren – jede Zuordnung bleibt einsehbar.
Norm: § 266, § 275 HGB · Abhaken, wenn: Kein Konto mit Saldo ohne Posten.
7. Bilanz und GuV prüfen
Bilanzgleichung, Jahresüberschuss der GuV gleich Bilanzposten A. V., Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB, Restlaufzeit- und davon-Vermerke.
Norm: § 247, § 266, § 268, § 275 HGB · Abhaken, wenn: Aktiva = Passiva; GuV-Ergebnis = Eigenkapitalveränderung.
8. Anhang oder Angaben unter der Bilanz
Kleine Gesellschaften: verkürzter Anhang nach § 288 Abs. 1 HGB; Kleinstkapitalgesellschaften: wahlweise nur die Angaben unter der Bilanz. Mittelgroß und groß: voller Anhang und Lagebericht.
Norm: §§ 284–289 HGB, § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB · Abhaken, wenn: Jede Pflichtangabe der Größenklasse ist belegt oder als nicht einschlägig vermerkt.
9. Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
Alle Geschäftsführer bzw. Vorstände unterzeichnen mit Datum; bei der eGbR und den Personengesellschaften alle Gesellschafter.
Norm: § 245 HGB · Abhaken, wenn: Datum liegt innerhalb der Aufstellungsfrist.
10. Feststellung und Ergebnisverwendung
Gesellschafterversammlung stellt den Abschluss fest und beschließt die Verwendung des Ergebnisses; Protokoll aufbewahren.
Norm: § 42a, § 46 Nr. 1 GmbHG; § 175 AktG · Abhaken, wenn: Beschluss innerhalb von acht (klein: elf) Monaten nach Stichtag.
11. Offenlegung oder Hinterlegung
XML-Datei in der Fassung der Größenklasse beim Unternehmensregister einreichen; Kleinstkapitalgesellschaften dürfen hinterlegen.
Norm: § 325, § 326, § 327 HGB · Abhaken, wenn: Spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag; kapitalmarktorientiert vier Monate.
12. E-Bilanz und Steuererklärungen
E-Bilanz nach § 5b EStG mit der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt; Handelsbilanz mit Überleitung oder Steuerbilanz.
Norm: § 5b EStG, § 60 Abs. 2 EStDV, § 149 AO · Abhaken, wenn: ERiC-Prüfung ohne Fehler; Transferticket aufbewahrt.
Was je Größenklasse entfällt
Die Kurzanleitung gilt für alle Kapitalgesellschaften – aber nicht jeder Schritt für jede Klasse.
| Schritt | Kleinst | Klein | Mittelgroß | Groß |
|---|---|---|---|---|
| Bilanz | verkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 4) | verkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 3) | voll | voll |
| GuV | verkürzt (§ 275 Abs. 5) | voll, Rohergebnis möglich (§ 276) | voll, Rohergebnis möglich | voll |
| Anhang | wahlweise Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5) | verkürzt (§ 288 Abs. 1) | verkürzt (§ 288 Abs. 2) | voll |
| Lagebericht | nein (§ 264 Abs. 1 Satz 4) | nein | ja (§ 289) | ja |
| Abschlussprüfung | nein | nein (§ 316 Abs. 1) | ja | ja |
| Offenlegung | Hinterlegung der Bilanz möglich (§ 326 Abs. 2) | Bilanz und Anhang ohne GuV (§ 326 Abs. 1) | verkürzt (§ 327) | voll (§ 325) |
| Aufstellungsfrist | 6 Monate | 6 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Die Klasse rechnet der Größenklassen-Rechner; die Rechtsfolgen im Detail: Größenklassen nach HGB.
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Fristen auf einen Blick
Alle Termine rechnen ab dem Abschlussstichtag.
| Schritt | Frist | Norm | Bei Stichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|---|
| Aufstellung (mittelgroß, groß) | 3 Monate | § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB | 31.03.2026 |
| Aufstellung (klein, Kleinst) | 6 Monate | § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB | 30.06.2026 |
| Feststellung (GmbH) | 8 Monate, klein 11 Monate | § 42a Abs. 2 GmbHG | 31.08.2026 / 30.11.2026 |
| Offenlegung / Hinterlegung | 12 Monate | § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB | 31.12.2026 |
| Offenlegung kapitalmarktorientiert | 4 Monate | § 325 Abs. 4 HGB | 30.04.2026 |
Alle Termine für Ihren Stichtag: Fristenrechner; die Rechtsfolgen einer Verspätung: Jahresabschluss Frist verpasst.
Wann die Kurzanleitung nicht reicht
Drei Fälle, in denen Sie den ausführlichen Leitfaden oder einen Berater brauchen.
- Erstes Geschäftsjahr nach Gründung – Eröffnungsbilanz, Rumpfgeschäftsjahr und Gründungskosten haben eigene Regeln: Jahresabschluss Neugründung.
- Mittelgroße und große Gesellschaften – Lagebericht, Abschlussprüfung nach § 316 HGB und der volle Anhang verlangen mehr als eine Reihenfolge: Jahresabschluss mittelgroße Kapitalgesellschaft.
- Bewertungsentscheidungen – Herstellungskosten, Rückstellungshöhe, Abschreibungsdauern und latente Steuern sind Ermessensfragen, die die Software rechnet, aber nicht entscheidet: Jahresabschluss ohne Steuerberater.
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