Ratgeber

Jahresabschluss-Ratgeber: alle Leitfäden nach Thema

Das Inhaltsverzeichnis des Jahresabschluss-Ratgebers: jedes Kapitel mit einem Satz dazu, was es beantwortet – von der Bilanzierungspflicht über Bilanz, GuV und Anhang bis zu Fristen, Kosten, Offenlegung und E-Bilanz. Für den Einstieg lesen Sie den Leitfaden, für den konkreten Schritt das passende Kapitel.

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1. Grundlagen und Pflicht

Wer nach § 242 HGB bilanzieren muss, wer nach § 241a HGB befreit ist und was der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft nach § 264 HGB mindestens enthält. Der Einstieg für alle, die zum ersten Mal einen Abschluss verantworten.

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2. Jahresabschluss erstellen – Schritt für Schritt

Von der abgeschlossenen Buchhaltung über die Kontenzuordnung bis zur Offenlegungsdatei. Die Anleitung ist eine Seite; die Entscheidungsfragen – selbst machen oder abgeben, welche Software – haben eigene Kapitel.

3. Bilanz

Gliederung nach § 266 HGB, Bewertung nach §§ 252 bis 256a HGB, die verkürzten Fassungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften – und die Vorlagen für GmbH und UG.

4. Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB, die Verkürzung nach § 276 HGB, die Ergebniszeilen und die Vorlagen für GmbH und UG.

5. Anhang und Lagebericht

Pflichtangaben nach §§ 284 bis 288 HGB je Größenklasse, die Befreiung der Kleinstkapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB, der Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20.

6. Größenklassen

Die Schwellen der §§ 267 und 267a HGB in der Fassung ab 17. April 2024, die Zwei-Stichtage-Regel und die Rechtsfolgen: verkürzte Bilanz, Anhang-Befreiung, Prüfungspflicht, Offenlegungsumfang.

7. Fristen

Aufstellung nach § 264 Abs. 1 HGB, Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegung nach § 325 HGB, Steuererklärungen nach § 149 AO – und was passiert, wenn eine Frist verstreicht.

8. Kosten

Steuerberater-Honorar nach § 35 StBVV mit Tabelle B, Festpreise der Software, Nebenkosten von Offenlegung und E-Bilanz – und die Rechner, die beides vergleichen.

9. Feststellung, Offenlegung und Prüfung

Vom Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG über die Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB bis zur Abschlussprüfung nach § 316 HGB.

10. E-Bilanz und Steuern

Die elektronische Bilanz nach § 5b EStG, die Überleitung von Handels- zur Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 EStDV und die Körperschaft- und Gewerbesteuer, die auf dem Abschluss aufbauen.

11. Rechtsformen

Jede Rechtsform hat ihren eigenen Pflichtumfang: Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB, Personengesellschaften nach §§ 238 ff. und § 264a HGB, Genossenschaften nach §§ 336 ff. HGB.

12. Software und KI

Was eine Jahresabschluss-Software leisten muss, wie KI die Kontenzuordnung und den Anhang übernimmt, und wo die Grenzen liegen.

13. Vorlagen, Checklisten und Rechner

Alles, was ohne Registrierung nutzbar ist: Vorlagen nach §§ 266 und 275 HGB, Checklisten für Abschluss und Anhang, Rechner für Größenklasse, Fristen, Kosten und Steuern.

Was der Ratgeber nicht ist

Zur Einordnung, damit die Erwartung stimmt.

Die Kapitel erklären das Handelsrecht und den Weg durch den Abschluss; sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall und keine Abschlussprüfung nach § 316 HGB. Jede Norm ist mit Absatz und Satz zitiert, damit Sie sie im Gesetzestext nachlesen können; der Rechtsstand wird nach den Grundsätzen auf der Seite Redaktionsrichtlinien gepflegt. Fehlt ein Kapitel, das Sie erwartet hätten, schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Mit dem Leitfaden „Jahresabschluss nach HGB“ für den Überblick und danach mit „Jahresabschluss erstellen – Schritt für Schritt“. Vorher lohnt der Größenklassen-Rechner: Die Klasse nach § 267 oder § 267a HGB bestimmt, welche Bestandteile Sie überhaupt brauchen.

Für die GmbH das Kapitel „Jahresabschluss GmbH“ mit Pflichten, Fristen, Feststellung und Offenlegung; für die UG das Kapitel „Jahresabschluss UG“, das die Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG und die Kleinst-Erleichterungen erklärt. Wer selbst Hand anlegen will, findet je Rechtsform eine eigene Selbstmach-Seite.

Aufstellung innerhalb von drei Monaten, kleine und Kleinstkapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB); Feststellung bei der GmbH innerhalb von acht, bei kleinen GmbHs innerhalb von elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG); Offenlegung spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Das Kapitel „Jahresabschluss Fristen“ und der Fristenrechner rechnen die Termine aus dem Stichtag.

Beim Steuerberater bemisst sich das Honorar nach § 35 StBVV mit Tabelle B – abhängig von Bilanzsumme und Jahresleistung. Mit der Software gilt ein Festpreis je Größenklasse: 250 Euro für Kleinst-, 500 Euro für kleine, 2.500 Euro für mittelgroße und 5.000 Euro für große Kapitalgesellschaften; der erste Jahresabschluss ist gratis. Das Kapitel „Jahresabschluss Kosten“ stellt alle Optionen gegenüber.

Ja. Die Aufstellung ist Sache der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB); einen Vorbehalt für Steuerberater gibt es nicht. Nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften brauchen zusätzlich einen Abschlussprüfer nach § 316 HGB. Das Kapitel „Jahresabschluss selber machen“ enthält einen Selbstcheck.

Seit dem Geschäftsjahr 2022 an das Unternehmensregister (§ 325 HGB); der Bundesanzeiger war nur für Geschäftsjahre mit Beginn vor 2022 zuständig. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Das Kapitel „Offenlegung beim Unternehmensregister“ beschreibt Ablauf und Umfang je Größenklasse.

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