Ratgeber

Jahresabschluss: Der komplette Ratgeber

Alles, was Unternehmer ueber den Jahresabschluss nach HGB wissen muessen: Wer verpflichtet ist, welche Bestandteile dazugehoeren, welche Fristen gelten, was er kostet – und wie Sie ihn Schritt fuer Schritt selbst erstellen.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss schliesst die Buchfuehrung eines Geschaeftsjahres ab. § 242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; Kapitalgesellschaften erweitern ihn nach § 264 HGB um Anhang und – ab mittlerer Groesse – Lagebericht. Er informiert Gesellschafter, Banken und Geschaeftspartner, bemisst Ausschuettungen und ist Ausgangspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung.

Wer ist verpflichtet?

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA) und eG: immer (§§ 264, 336 HGB)
  • GmbH & Co. KG: wie Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB)
  • e.K., OHG, KG: als Kaufleute (§ 242 HGB); Einzelkaufleute befreit bis 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn (§ 241a HGB)
  • Freiberufler: nie – sie nutzen die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Bestandteile und Fristen

  • Bilanz (§ 266 HGB), GuV (§ 275 HGB), Anhang (§§ 284–288 HGB), ab mittelgross Lagebericht (§ 289 HGB)
  • Aufstellung: 3 Monate, kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bis 6 Monate (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: spaetestens 12 Monate nach Stichtag (§ 325 HGB), sonst Ordnungsgeld ab 2.500 EUR (§ 335 HGB)
  • Kosten: Steuerberater 1.500 bis 30.000+ EUR (StBVV); Jahresabschluss.io Festpreis 250–5.000 EUR, der erste Abschluss ist gratis

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